Der Gesetzentwurf ist nach Ansicht der Verbraucherrechts-Organisation foodwatch völlig unzureichend, um die Missstände zu beseitigen: Auch mit dem neuen Gesetz bleibe Deutschland ein "verbraucherpolitisches Entwicklungsland", da den Bürgern immer noch wichtige Informationen über die Qualität ihrer Lebensmittel vorenthalten werden. Ein Interview mit dem stellvertretenden Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.
Brigitte.de: Was missfällt Ihnen an Seehofers Gesetz?
Matthias Wolfschmidt: Der Seehofer-Entwurf erlaubt es Unternehmen und Behörden, alle möglichen Ausreden zu finden, damit sie keine Informationen preisgeben müssen. Es gibt z.B. sehr lange Bearbeitungsfristen, was gerade bei Lebensmitteln albern ist. Behörden haben vier Wochen Zeit, um Auskunft zu geben. Sie werden auch nicht verpflichtet, ihre Erkenntnisse aktuell zu veröffentlichen, etwa im Internet.
Brigitte.de: Wie kommt es, dass in Deutschland die Geheimhaltung der Behörden vor das Informationsrecht der Bürger geht? Hersteller scheinen mehr Rechte zu haben als Verbraucher ...
Matthias Wolfschmidt: Das hat viel mit dem Amtsgeheimnis und der Rechtstradition in Deutschland zu tun. Hierzulande schützt "Vater Staat" die Bürger. Wie er das macht, sollen die Bürger nicht so genau wissen - Regierung und Behörden werden's schon richten.
Brigitte.de: Wie ist das in anderen Ländern?
Matthias Wolfschmidt: In Skandinavien hat man ein ganz anderes Staatsverständnis, in den USA gibt es den "Freedom of Information Act", der Informationsfreiheit garantiert. Und in Großbritannien hat man nach dem BSE-Skandal gesagt: So kann es nicht weitergehen. Dort wurde die "Food Standards Agency" eingerichtet, die unabhängig von den Behörden agiert. Sie stellt alle Missstände, die sie herausfindet, ins Netz. Die Unternehmen dürfen sich zu den Vorwürfen äußern und tun das natürlich auch.
Brigitte.de: Menschen sind bequem. Glauben Sie wirklich, dass sie sich im Netz informieren, bevor sie zu Lidl und Co. gehen?
Matthias Wolfschmidt: Darum geht es uns gar nicht so sehr. Es geht um die Verfügbarkeit von Informationen. Der Staat schuldet seinen Bürgern Auskünfte, das halten wir für ein ganz elementares Bürgerrecht. Nur wenn Informationen frei verfügbar sind, können sie über die Medien verbreitet werden. Da kein Unternehmen ein Interesse daran hat, dass Missstände publik werden, wird es sich schon im Vorfeld um die Einhaltung von Gesetzen und Werbeversprechen bemühen. Die freie Verfügbarkeit von Informationen wirkt also vorbeugend und trägt zur Selbstreinigung des Sektors bei.










