In der Kritik: Ariane Friedrich
Foto: Cinetext
"Liebe Followers, eben erreichte mich folgende Facebookmail". Am 16. April veröffentlicht die 28-jährige Ariane Friedrich eine obszöne, sexuell belästigende Mail, die sie über das soziale Netzwerk erhalten hat. Sie nennt Namen und Wohnort des Mannes, schreibt, er habe eine Datei hinzugefügt, die sie nicht öffnen werde. "Ich möchte weder Ihr Geschlechtsteil, noch die Geschlechtsteile anderer Fans sehen", und "Anzeige folgt."
Mehr als 5000 Personen klickten seitdem unter das Outing "gefällt mir". Mehr als 1000 Menschen kommentierten bisher (Stand: Dienstagmittag) die Veröffentlichung. Das öffentliche Interesse ist groß. Jeder kann auf Friedrichs öffentliches Profil zurückgreifen, schreiben, was er oder sie denkt. Die Kommentare reichen von Verständnis wie "Frau Friedrich, alle sollten so handeln wie Sie und perversen Schweinen das Handwerk legen" bis "Einen Menschen öffentlich so an den Pranger zu stellen, wie Sie es getan haben, ist menschenverachtend und widerspricht gesunden Prinzipien des Zusammenlebens."
Rechtlich ist klar: Solange kein Urteil gesprochen wurde, gilt die Unschuldsannahme. Die Veröffentlichung von Name und Wohnort verletzt Persönlichkeitsrechte, führt zu Vorverurteilungen und ist demnach rufschädigend. Aber auch Dritte sind betroffen. Was ist mit Männern, die den selben Namen tragen? Auch die genannte Stadt ist mehrmals in Deutschland zu finden. Trägt Ariane Friedrich die Verantwortung für alle Folgen?
Viele, so zeigt das Netz und die mediale Aufmerksamkeit, können die Beweggründe für das "an den Pranger stellen" nachempfinden und verstehen das Bedürfnis der jungen Sportlerin, aus der Opferrolle ausbrechen zu wollen. Frauen schreiben "genau dasselbe hätte ich auch getan !!!" oder "sollten Frauen öfter machen.....".
Friedrich hat darauf reagiert. Sie begründet ihre Reaktion: "Es gibt einfach einen Punkt, an dem Schluss ist", es sei nicht das erste Mal, dass sie belästigt wurde.
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am um
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h.textor
am 26.04.12 um 22:08
bedauerlich, dass scheinbar auch frauen der ansicht sind, dass eine "flippige" oder aussergewöhnliche bekleidung zumindest in gewissem umfange obszöne reaktionen erklärbar als natürliche reaktion erklärbar machen soll. haben muslima doch recht, ist der einzige schutz vor derartigen übergriffen die burka??
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dany
am 25.04.12 um 18:39
Belästigungen und Beleidungen welcher Art auch immer sind nicht zu tolerieren, Selbstjustiz jedoch ebensowenig!
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Iris
am 25.04.12 um 17:47
Auch wenn ich ihre emotionale Reaktion verstehen kann: Sie hätte ihn anzeigen müssen, alles andere ist Selbstjustiz.
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Edith
am 25.04.12 um 10:06
super Aktion, der wird nicht mehr so schnell Fotos seiner Geschlechtsteile verschicken! (wie hirnverbrannt muss man sein????!)
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Ruby
am 24.04.12 um 18:02
Gut gemacht, Frau Friedrich!
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Elena
am 24.04.12 um 14:40
Ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite das Recht auf Schutz der Persönlichkeit (der Mann), auf der anderen Seite das Recht auf Schutz der Privatsphäre (A. F.).
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RobF
am 24.04.12 um 14:36
1. Frau F. bezeichnet das Vorgehen des von ihr mit Klarnamen benannten Menschen als "Stalking". Stalker verfolgen und terrorisieren ihre Opfer über einen langen Zeitraum. Hier wurde offensichtlich "nur" ein Bild verschickt, das aufgrund der Ankündigung von ihr nicht angesehen wurde. Sexuelle Beleidigung ist nicht zu tolerieren, rechtfertigt aber imO diese Hetzjagd nicht.
mehr (7)Zudem können FB-Accounts geknackt werden, kann es Namensgleichheiten geben - und dann?
Und: Wer so im öffentlichen Licht steht, braucht sich bei dermaßen provokant-leichtbekleidetem und auch sonst flippigem Auftreten (zum Bsp. rosa-zipflige Frisur) nicht zu wundern, wenn auch bei in irgendeiner Hinsicht Gestörten Interesse geweckt wird.
Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass die Outfits der Springerinnen immer knapper wurden und sie immer mehr den Voyeurismus der Zuschauer bedienen.
Ich finde die Reaktionen ein wenig scheinheilig, wenn gleichzeitig solche Fotos von Frau Friedrich in der Öffentlichkeit zu finden sind
http://img.mittelbayerische.de/bdb/983100/983158/300x.jpg
Zum Vergleich ein Bild von Heike Henkel von 1992
http://www.highjump.de/assets/images/Heike2.jpg
Würden alle "Fans", die Frauen mit Fotos ihrer Geschlechtsteilen belästigen, derart behandelt, würden sie es sich künftig überlegen.
Menschenverachtend ist es, anderen ungefragt solche Fotos zu schicken, nicht, sich dagegen zu wehren.
Auch abweichende sexuelle Neigungen dürfen nicht ohne Rücksicht auf andere Menschen ausgelebt werden. Warum soll Frau Friedrich also Nachrichten fremder Personen blockieren? Nur weil ein paar Leute mit soviel Freiheit nicht umgehen können - weniger Freiheit für jemand, der einen Facebook-Account hat?
Umgekehrt: Sender perverser Nachrichten sollten gesperrt werden.
Für mich ist Frau Friedrich eine mutige Frau, die einem Perversling deutlich seine Grenzen gezeigt hat, indem sie es öffentlich gemacht hat. Sollte jede so machen, damit denen das Handwerk gelegt wird.
Woher nimmt besagter Mann das Recht, sie zu belästigen?
Wie würde eine anzeige ihrerseits behandelt werden?
Was ist, wenn ein unbescholtener Mann mit gleichen Daten, aber zu Unrecht, von seiner Umgebung für diese Tat geächtet würde?
Kein leichter Fall.
2. Die Nachricht wurde wohl bei Facebook verschickt. Dort kann ich Nachrichten fremder Personen blockieren / ignorieren. Insofern könnte F. diesen - nach ihrer Aussage langandauernden - Belästigungen durch verschiedene Personen relativ einfach aus dem Weg gehen.
3. Welche Wirkung soll dieses Vorgehen haben? Jetzt steht sie erst Recht im Fokus der Öffentlichkeit. Und Nachahmer werden sicher nicht mit Klarnamen auftreten.
4. Auch Menschen mit abweichenden sexuellen Neigungen haben Persönlichkeitsrechte. Was hätte gegen eine Anzeige gesprochen? Das fehlende Medienecho? Wirkt ganz so, als sei dieses intendiert...