Mehr Gleichheit unter Müttern

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass verheiratete und unverheiratete Mütter künftig beim Betreuungsunterhalt für ihre Kinder gleich behandelt werden müssen. Brigitte.de informiert über diese Entwicklung: in einem Interview mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, und mit Tipps für Mütter ohne Trauschein.

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Die aktuelle Situation
Trennt sich ein unverheiratetes Paar, und die Frau bleibt zu Hause, um sich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern, kann sie bis zu drei Jahre lang Betreuungsunterhalt von ihrem Ex-Partner fordern. War eine Frau dagegen mit dem Vater des Kindes verheiratet, steht ihr der Betreuungsunterhalt mindestens acht Jahre lang zu.

Das benachteiligt Kinder aus unehelichen Beziehungen, und ist damit verfassungswidrig, befanden die Karlsruher Richter Ende Mai. Das Verfassungsgericht verlangt nun vom Gesetzgeber, bis 2008 eine Neuregelung zu schaffen. Übrigens: BRIGITTE hatte das bereits vor einem Jahr gefordert.

Was ist Betreuungsunterhalt?
Betreuungsunterhalt wird fällig, wenn der erziehende Elternteil kein Geld oder nur sehr wenig Geld verdienen kann, weil er sich um die Kinder kümmert. Der andere Elternteil bezahlt den Betreuungsunterhalt vorübergehend zusätzlich zum Kindesunterhalt.

Die Bundesregierung hatte - schon vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts - eine Reform des Unterhaltsrechts ausgearbeitet. Doch die Regierung wird ihre Pläne nun nicht wie geplant umsetzen können: Im Entwurf war unter anderem die Begünstigung ehelicher gegenüber nichtehelichen Kindern erhalten geblieben.

Eine Reform nach den Maßgaben der Verfassungsrichter bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass sich die Situation künftig für alle Betroffenen verbessert, denn der Gesetzgeber hat einen großen Spielraum. So könnte er - zum Beispiel - entscheiden, dass alle betroffenen Eltern nur drei Jahre lang Betreuungsunterhalt bekommen. Schließlich haben die Verfassungsrichter nicht die Bezugsdauer des Unterhalts für verfassungswidrig erklärt, sondern lediglich die Tatsache, dass das Gesetz einen Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern macht.

Bis eine Neufassung in Kraft tritt, gilt das alte Recht. Brigitte.de hat sich bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nach den nächsten Schritten erkundigt.

Fragen an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Regelung des Unterhaltsrechts für verfassungswidrig erklärt, weil es unverheiratete gegenüber geschiedenen Müttern benachteiligt. Sehen Sie das als Chance, Ihre geplante Reform des Gesetzes noch gerechter gestalten zu können?
Brigitte Zypries

Brigitte Zypries

Brigitte Zypries: Ja, gerechter im Sinne des Kindes. Auf Grund der Entscheidung aus Karlsruhe müssen geschiedene und unverheiratete Elternteile gleich behandelt werden hinsichtlich der Zeit, in der sie das Kind zu Hause betreuen und dafür Betreuungsunterhalt bekommen. Konkret: Heute kann die geschiedene Ehefrau mindestens acht Jahre zu Hause bleiben, die unverheiratete Mutter nur bis zu drei Jahren. Das müssen wir gleich regeln. Ich meine, dass dann auch der Rang beim Anspruch auf Unterhaltszahlungen gleich sein muss - das war ja Streitpunkt mit der Union. Nach der Karlsruher Entscheidung aber können wir wohl kaum sagen: Beide Gruppen können zwar gleich lang zu Hause bleiben, wo das Geld knapp ist, kann aber nur die geschiedene Mutter ihren Unterhaltsanspruch durchsetzen.

Sie müssen erneut erörtern, wie lange der Betreuungsunterhalt gezahlt werden muss. Woran werden Sie den künftig geltenden Zeitraum festmachen? Zeichnet sich schon ab, auf wie viele Jahre Sie sich einigen werden?

Brigitte Zypries: Wir werden einen Regelung vorschlagen, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Auf jeden Fall wird es in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Unterhalt geben. Darüber hinaus wird es auf den Einzelfall ankommen. Meine Einschätzung ist, dass geschiedene Elternteile im Zuge der Angleichung im Allgemeinen kürzer als bislang - nach geltendem Recht sind es mindestens acht Jahre - Betreuungsunterhalt bekommen werden. Eine maßgebliche Rolle für die Dauer werden sicher die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder spielen. Gibt es eine Ganztagsbetreuung, wird man dem betroffenen Elternteil schneller wieder einen Einstieg ins Berufsleben zumuten können als demjenigen, der sein Kind nicht versorgt weiß. Auch muss berücksichtigt werden können, dass es Kinder gibt, die für längere Zeit einer besonderen Betreuung durch einen Elternteil bedürfen.

Bis Ende 2008 soll das reformierte Gesetz stehen. Wann ist mit einem Beschluss des Bundestags zu rechnen?

Brigitte Zypries: Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren; wann es zur 2. und 3. Lesung kommt, ist von einer Einigung der Parlamentarier abhängig. Ich meine, man sollte jetzt keine Schnellschüsse wagen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss mit Bedacht auf seine Reichweite für die Neuregelung geprüft werden. Das wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir sollten die Frist, die das Bundesverfassungsgericht bis Ende 2008 gesetzt hat, aber nicht ausschöpfen. Vor dem Hintergrund, dass die Reform des Unterhaltsrechts eigentlich gerade vor dem Abschluss stand, können Sie sich sicher denken, dass mir an einer sehr viel schnelleren Umsetzung gelegen ist.

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  • Text/ Interview: Wiebke Peters
    Tipps: Nina Poelchau & Beate Koma
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