Der Ehevertrag

Kaum jemand kommt auf die Idee, eine lebenslange rechtliche Verpflichtung einzugehen, deren Folgen er nicht kennt. Anders jedoch bei der Eheschließung.

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Trotz zahlreicher warnender Beispiele - jede dritte Ehe wird geschieden - informieren sich zu wenige Heiratswillige über die Konsequenzen einer möglichen Trennung und Scheidung. Zur Vermeidung der von allen gefürchteten "Rosenkriege" ist es empfehlenswert, vor Eingehung der Ehe einen Vertrag zu schließen, der klare Regelungen zu möglichen Trennungs- und Scheidungsfolgen beinhaltet.

In der Regel ist eine notarielle Beurkundung wegen der damit einhergehenden Belehrung durch den Notar zu empfehlen und in einigen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben. Inhaltlich kann die Vereinbarung sehr genau den Wünschen der Ehepartner angepasst werden. Insbesondere Vereinbarungen über den Getrenntlebens- und nachehelichen Unterhalt, Regelungen über den Güterstand, Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, Hausrat und Ehewohnung sowie erbrechtliche Bestimmungen sollten geregelt werden. Zu beachten ist, dass all jene Regelungen, die unausgewogen sind und einseitig zu Lasten eines Partners gehen, nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes unwirksam sein können. Anders als in der Vergangenheit, kann etwa eine schwangere, einkommenslose Ehefrau nicht ohne weiteres einen vollständigen Unterhaltsverzicht gegenüber ihrem Ehemann erklären, oder - noch weitgehender - vertraglich auf all ihre Ansprüche verzichten. Hier ist der Notar verpflichtet, die Beteiligten besonders umfassend zu belehren.

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  • Karin Friedrich-Büttner, www.esche.de
    Stand: Februar 2002
BRIGITTE im ABO