EU-Urteil zum Sorgerecht: Jubel bei ledigen Vätern

Die EU stärkt den ledigen Vätern beim Kampf um ihre Kinder den Rücken. Das deutsche Sorgerecht diskriminiert nicht verheiratete Väter, meint der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Doch nicht jeder, der das Sorgerecht fordert, will auch die Sorgepflichten erfüllen. Deshalb plädiert BRIGITTE-Redakteurin Silke Baumgarten für eine behutsame Reform.

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BRIGITTE-Redakteurin Silke Baumgarten

BRIGITTE-Redakteurin Silke Baumgarten

Ja, es ist schwer nachvollziehbar: Trennen sich verheiratete Eltern, bekommen seit 1998 grundsätzlich beide - Mutter und Vater - das Sorgerecht. Ausnahmen bedürfen guter Begründungen. Trennen sich indes unverheiratete Paare mit Kindern, geht das Sorgerecht – wenn keine anders lautende Erklärung aus der gemeinsamen Zeit vorliegt - in der Regel an die Mutter. Nur mit ihrer Zustimmung kann der Vater ihr rechtlich gleichgestellt werden. Das "Nein" der Mutter ist unumstößlich. Das klingt ungerecht. Und in manchen Fällen ist es das auch. Nämlich dann, wenn Väter wirklich für den Nachwuchs sorgen wollen und verbitterte Mütter ihr Recht als Faustpfand ausspielen.

Aber: Viele Mütter haben gute Gründe, dem Vater das Sorgerecht vorzuenthalten. Wenn er nämlich nur ab und zu auftaucht, sich nicht wirklich um den Nachwuchs kümmert oder im Umgang mit den Kindern unzuverlässig ist. Warum sollten Mütter mit solchen Vätern alle wichtigen Fragen, die für das Kind anfallen, besprechen? Und nur darum geht es beim Sorgerecht. Denn Umgangsrecht hatten die Väter immer. Sie dürfen ihre Kinder sehen, mit ihnen spielen, gemeinsam etwas unternehmen. Wenn die Mütter dies boykotieren, kann das Jugendamt eingreifen, vermitteln, notfalls sogar das Treffen von Kind und Vater begleiten. Das Umgangsrecht gilt völlig unabhängig vom Sorgerecht - aber das wird in der jetzigen Diskussion oft unterschlagen.

Wenn es jetzt also darum geht, das deutsche Sorgerecht zugunsten der Väter zu reformieren, dann bitte mit Bedacht. Zunächst muss geprüft werden:Wie gehen die Väter mit den Kindern um? Kümmern sie sich verlässlich? Sind sie bereit, sich ernsthaft mit all den Entscheidungen wie etwa Schulwahl oder Impfungen zu befassen? Und: Zahlen sie regelmäßig Unterhalt? Oder gehören sie zu den Zweidritteln aller Väter die unregelmäßig oder gar nicht für die Kinder aufkommen? Gemeinsames Sorgerecht heißt gemeinsame Entscheidung heißt gemeinsame Verantwortung.

Deshalb bin ich dafür, dass ledigen Vätern nicht grundsätzlich das Sorgerecht zugesprochen werden sollte. Vielmehr muss eine Gesetzesreform her, die den Vätern ein Widerspruchsverfahren ermöglicht. Das ist ja bisher ausgeschlossen. Und bei diesem Verfahren sollte geprüft werden, ob der Vater sich wirklich engagiert. Dann gilt es eine Entscheidung zu finden, die vor allem eins berücksichtigt: das Wohl des Kindes. Denn ihm nützt es nichts, wenn der Vater nun zwar mitreden darf, die Eltern sich aber ständig fetzen, weil er seine Pflichten nicht ernst nimmt.


Video: Sorgerecht: der Europäischer Gerichtshof hat sein Urteil gesprochen

  • Artikel vom 03.12.2009
  • Text: Silke Baumgarten
    Foto: iStockphoto.com
Letzte Kommentare
  • Herzensbruch
    am 26.12.11 um 20:48
    ja wir väter sind immer die,den kürzeren ziehen und immer dumm da stehen was ist wenn die frau einfach weg geht und die kinder mit nimmt ohne das der vater es weiß sich bei nacht und nebel aus denn staub macht mann kommt va
    on der arbeit und das haus ist leer das darf sein oder macht die frau das richtig also ich spreche aus erfahrung bei mit ist die frau auf und davon ohne mir ein wort zu sagen obwoll sie wusste das ich meine kinder abgöttisch liebe für mich ist eine welt zusammen gebrochen und ich habe alles für meine familie gemacht haus,hof,arbei,kinder und die hausaufgaben und ich abe es aus liebe gemacht und was ich damit sagen will uns väter muss ein fach mehr unter stützung zukommen mann will ja nur das woll der kinder und keinen streit klar es tut weh aber muss auch verzeihen können ich kann es und werde nur an das wohl der kinder ich kann meiner frau verzeihen und ich denke nur an das wohl unserer kinder wir sind und bleiben immer ihre eltern die sie Lieben.
  • Mannzipation
    am 17.12.10 um 13:52
    Verehrte Frau Baumgarten,

    "Denn Umgangsrecht hatten die Väter immer. Sie dürfen ihre Kinder sehen, mit ihnen spielen, gemeinsam etwas unternehmen. Wenn die Mütter dies boykotieren, kann das Jugendamt eingreifen, vermitteln, notfalls sogar das Treffen von Kind und Vater begleiten."

    Achso, Umgangsrecht hatten alle Väter schon immer?
    Wow, das muss ja wirklich ein tolles Kraut sein...

    Ich schlage vor, sie sehen sich z.B. mal den Film "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger an, und wenn sie dann wieder in der Realität angekommen sind, googeln sie mal nach den Fakten, die Brunokoch in seinem ersten Posting genannt hatte.
    Sie finden sie z.B. beim VafK oder bei MANNdat.

    Was derartige Falschaussagen wie Ihre im Artikel mit Journalismus zu tun haben sollen, erschließt sich mir nicht ganz.
    Sie haben das Grundprinzip von GLEICHberechtigung offenbar nicht verstanden.

  • refake
    am 07.12.10 um 16:31
    @ papa: Da kann ich Ihnen nur beipflichten. Es ist schier unglaublich, welche Gewalt von Frauen ausgehen kann, gerade dann, wenn sich ein Mann seinen Kindern widmen will. Da werden alle Geschütze aufgefahren. Wenn sich ein Mann seiner Kinder widmet und ihnen die Wärme gibt, die die Mutter nicht bereit ist zu geben, ihnen die Mutter keinerlei Hilfe für ihr Weiterkommen ist, sie aber alles gegen den Vater unternimmt, dann hat sie erstens leider Erfolg damit vor Gericht und die Kinder zweitens das Nachsehen.

    Den Familiengerichten und Jugendämtern sind die Kinder doch meistens gleichgültig. Dort regiert die Politik der Gleichberechtigung und bei dieser Thematik spielen Kinder im wahrsten Sinne des Wortes keine Rolle und die Frauen sind eben gleicher als die anderen.

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