BRIGITTE-Redakteurin Silke Baumgarten
Ja, es ist schwer nachvollziehbar: Trennen sich verheiratete Eltern, bekommen seit 1998 grundsätzlich beide - Mutter und Vater - das Sorgerecht. Ausnahmen bedürfen guter Begründungen. Trennen sich indes unverheiratete Paare mit Kindern, geht das Sorgerecht – wenn keine anders lautende Erklärung aus der gemeinsamen Zeit vorliegt - in der Regel an die Mutter. Nur mit ihrer Zustimmung kann der Vater ihr rechtlich gleichgestellt werden. Das "Nein" der Mutter ist unumstößlich. Das klingt ungerecht. Und in manchen Fällen ist es das auch. Nämlich dann, wenn Väter wirklich für den Nachwuchs sorgen wollen und verbitterte Mütter ihr Recht als Faustpfand ausspielen.
Aber: Viele Mütter haben gute Gründe, dem Vater das Sorgerecht vorzuenthalten. Wenn er nämlich nur ab und zu auftaucht, sich nicht wirklich um den Nachwuchs kümmert oder im Umgang mit den Kindern unzuverlässig ist. Warum sollten Mütter mit solchen Vätern alle wichtigen Fragen, die für das Kind anfallen, besprechen? Und nur darum geht es beim Sorgerecht. Denn Umgangsrecht hatten die Väter immer. Sie dürfen ihre Kinder sehen, mit ihnen spielen, gemeinsam etwas unternehmen. Wenn die Mütter dies boykotieren, kann das Jugendamt eingreifen, vermitteln, notfalls sogar das Treffen von Kind und Vater begleiten. Das Umgangsrecht gilt völlig unabhängig vom Sorgerecht - aber das wird in der jetzigen Diskussion oft unterschlagen.
Wenn es jetzt also darum geht, das deutsche Sorgerecht zugunsten der Väter zu reformieren, dann bitte mit Bedacht. Zunächst muss geprüft werden:Wie gehen die Väter mit den Kindern um? Kümmern sie sich verlässlich? Sind sie bereit, sich ernsthaft mit all den Entscheidungen wie etwa Schulwahl oder Impfungen zu befassen? Und: Zahlen sie regelmäßig Unterhalt? Oder gehören sie zu den Zweidritteln aller Väter die unregelmäßig oder gar nicht für die Kinder aufkommen? Gemeinsames Sorgerecht heißt gemeinsame Entscheidung heißt gemeinsame Verantwortung.
Deshalb bin ich dafür, dass ledigen Vätern nicht grundsätzlich das Sorgerecht zugesprochen werden sollte. Vielmehr muss eine Gesetzesreform her, die den Vätern ein Widerspruchsverfahren ermöglicht. Das ist ja bisher ausgeschlossen. Und bei diesem Verfahren sollte geprüft werden, ob der Vater sich wirklich engagiert. Dann gilt es eine Entscheidung zu finden, die vor allem eins berücksichtigt: das Wohl des Kindes. Denn ihm nützt es nichts, wenn der Vater nun zwar mitreden darf, die Eltern sich aber ständig fetzen, weil er seine Pflichten nicht ernst nimmt.













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am um
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Herzensbruch
am 26.12.11 um 20:48
ja wir väter sind immer die,den kürzeren ziehen und immer dumm da stehen was ist wenn die frau einfach weg geht und die kinder mit nimmt ohne das der vater es weiß sich bei nacht und nebel aus denn staub macht mann kommt va
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Mannzipation
am 17.12.10 um 13:52
Verehrte Frau Baumgarten,
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refake
am 07.12.10 um 16:31
@ papa: Da kann ich Ihnen nur beipflichten. Es ist schier unglaublich, welche Gewalt von Frauen ausgehen kann, gerade dann, wenn sich ein Mann seinen Kindern widmen will. Da werden alle Geschütze aufgefahren. Wenn sich ein Mann seiner Kinder widmet und ihnen die Wärme gibt, die die Mutter nicht bereit ist zu geben, ihnen die Mutter keinerlei Hilfe für ihr Weiterkommen ist, sie aber alles gegen den Vater unternimmt, dann hat sie erstens leider Erfolg damit vor Gericht und die Kinder zweitens das Nachsehen.
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papa
am 28.11.10 um 20:18
was passiert aber wenn die mutter die böse ist und wenn sie das kind schlägt oder was auch immer... frauen sehen immer das schlimme an einem mann wenn er weggeht aber selbst sind sie auch nicht immer die besseren wenn es um erziehung geht... nicht jeder mann ist ein arschloch das sich nicht um die kinder kümmern möchte..
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Carlotta
am 10.08.10 um 13:21
Meine 3 Söhne (14, 12, 10) habe ich seit 2 Jahren (!) weder gesehen noch (telefonisch) gesprochen. Der Kindesvater verhindert jeglichen Umgang oder Kontakt. Das Jugendamt kann/will nicht helfen. Seit einem Jahr ist der Kindesvater, da er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, 650 km entfernt gezogen und hat damit gänzlich Tatsachen zur Verhinderung des Umgangs geschaffen.
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Mutter
am 04.08.10 um 13:36
...und noch was zum Thema 50/50-Betreuung: welche Väter können das leisten? Mein Ex hätte auch gern 50/50. Wir hatten das am Anfang sogar. Das hieß für den Kleinen (damals 1 Jahr alt), dass er von morgens 8 bis abends 17 Uhr in der Kita bleiben musste und danach völlig fertig war. Das alles nur, damit der Papa abends ein paar schöne Stunden mit dem Kind hat. Überlegt sich eigentlich auch mal einer der Erwachsenen, was das ständige Hin und Her zwischen den Haushalten für so ein Kind bedeutet? Welcher Erwachsener würde das freiwillig über längere Zeit gern machen? Eigentlich müssten die Kinder einen Wohnort haben und dort von den Eltern wechselweise besucht werden.
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Mutter
am 04.08.10 um 13:26
Hallo zusammen,
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Kritikerin
am 04.08.10 um 00:22
Ich selbst arbeite im Jugendamt und habe heute mit besorgtem Stirnrunzeln das Urteil zur Kenntnis genommen. Aus meiner Sicht ist es meist so, dass die Väter, die sich richtig kümmern ohnehin durch die Sorgeerklärung das gemeinsame Sorgerecht haben. Bei vielen anderen klappt nicht mal der Umgang mit den Kindern, geschweige denn die Unterhaltszahlungen. Sicher kann man nicht alle über einen Kamm scheren, aber man sollte bei einer Reform besonders auch daran denken, dass Kinder manchmal auch durch Vergewaltigungen oder sonstige Gewalt entstanden sind. Kann man einer Mutter dann wirklich zumuten, dass sie mit dem leiblichen Vater das Sorgerecht teilen muss ? Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber nimmt man dann billigend in Kauf, dass werdende Mütter angstvoll abwägen müssen, ob sie das Kind wirklich austragen, weil ihnen eine lebenslange Verbindung mit dem potentiellen Vater droht ?
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Steffen1970
am 12.07.10 um 13:09
das wurde auch endlich mal zeit, bin leider selber ein sogenanntes opfer dieser dikriminierung.
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Kultigone
am 10.06.10 um 17:45
Mir war diese Unterscheidung zwischen Umgangs- und Sorgerecht nicht so klar bisher.
mehr (33)on der arbeit und das haus ist leer das darf sein oder macht die frau das richtig also ich spreche aus erfahrung bei mit ist die frau auf und davon ohne mir ein wort zu sagen obwoll sie wusste das ich meine kinder abgöttisch liebe für mich ist eine welt zusammen gebrochen und ich habe alles für meine familie gemacht haus,hof,arbei,kinder und die hausaufgaben und ich abe es aus liebe gemacht und was ich damit sagen will uns väter muss ein fach mehr unter stützung zukommen mann will ja nur das woll der kinder und keinen streit klar es tut weh aber muss auch verzeihen können ich kann es und werde nur an das wohl der kinder ich kann meiner frau verzeihen und ich denke nur an das wohl unserer kinder wir sind und bleiben immer ihre eltern die sie Lieben.
"Denn Umgangsrecht hatten die Väter immer. Sie dürfen ihre Kinder sehen, mit ihnen spielen, gemeinsam etwas unternehmen. Wenn die Mütter dies boykotieren, kann das Jugendamt eingreifen, vermitteln, notfalls sogar das Treffen von Kind und Vater begleiten."
Achso, Umgangsrecht hatten alle Väter schon immer?
Wow, das muss ja wirklich ein tolles Kraut sein...
Ich schlage vor, sie sehen sich z.B. mal den Film "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger an, und wenn sie dann wieder in der Realität angekommen sind, googeln sie mal nach den Fakten, die Brunokoch in seinem ersten Posting genannt hatte.
Sie finden sie z.B. beim VafK oder bei MANNdat.
Was derartige Falschaussagen wie Ihre im Artikel mit Journalismus zu tun haben sollen, erschließt sich mir nicht ganz.
Sie haben das Grundprinzip von GLEICHberechtigung offenbar nicht verstanden.
Den Familiengerichten und Jugendämtern sind die Kinder doch meistens gleichgültig. Dort regiert die Politik der Gleichberechtigung und bei dieser Thematik spielen Kinder im wahrsten Sinne des Wortes keine Rolle und die Frauen sind eben gleicher als die anderen.
Das gemeinsame Sorgerecht, das bei uns besteht (!), nützt mir überhaupt nichts. Derjenige, der über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt, hat genügend Mittel und Wege einen Kontakt zu verhindern. Die gesetzliche Grauzone ist viel zu groß! Vom Cochemer Modell und Eltern-Kind-Entfremdung haben offensichtlich nur die wenigsten Richter bislang etwas gehört! Dieses wird nun fast 2 Jahrzehnte erfolgreich praktiziert und hat noch keinen Eingang in die allgemeine Rechtspraxis gefunden! Mein Eindruck: Wir leben in einer Bananenrepublik!
es soll doch ums Kindeswohl gehen, oder? Was ist denn, wenn das Kind nicht zum Vater möchte und das nicht nur zur Mutter, sondern auch im Kindergarten erzählt mit dollem Bauchweh und an vielen Stellen erzählt, dass der Vater es schlägt? Was ist denn, wenn der Vater zwar ständig auf sein Recht auf Umgang und Sorge pocht, aber nicht so recht auf das Wohl des Kindes guckt UND keine Unterhaltszahlungen leistet - also seine Pflichten nicht übernimmt? Was ist denn, wenn der Vater ständig an Entscheidungen beteiligt sein und informiert sein will und dann doch z.B. nicht zu wichtigen Terminen erscheint? Ich nehme es ganz anders war. Ich musste lange beim Jugendamt diskutieren, bis mir geglaubt wurde, dass ich nicht gegen den Umgang bin, sondern für das Kindeswohl. Mir kam das so vor, als ob die Rechte des Vaters inzwischen mehr zählen als die Rechte und das Wohl des Kindes.
jetzt ist wieder ein licht am ende des tunnels in sicht, in wie weit jedoch es umgesetzt wird steht in den sternen.
meine ex hat mich auch nachdem ich zwei jahre erziehungsurlaub (ihr komplett den rücken frei gehalten) gemacht habe, mich auf die strasse gesetzt und das wortwörtlich. die kinder wollen bei mir einziehen und zur zeit gibt es anlaufzeiten ( 6 monate direktintensiv kontak mit jugendamt) gevor überhaupt ein familiengericht einer Fürsorgeklage gehör schenkt. Das Kindeswohl sollte doch vorrang haben und ledige Väter das gleiche Recht wie Mütter.
Im Freundeskreis kenne ich beide Extreme: ein Vater, der fünf Jahre nach der Trennung den Kontakt zu seinem Kind im Grunde schon nachhaltig verloren hat und sich Umgang erst gerichtlich erstreiten muss, was viel zu lange dauert. Das Kind und er sind schon entfremdet und er leidet darunter.
Häufiger erlebe ich Variante B: erst nach einer Scheidung fangen die Väter an, sich auch mal mit ihren Kindern zu befassen, vorher ist es eben bequemer, länger zu arbeiten, damit man die stressige Kinderbetreuung den Partnerinnen überlassen kann. Manchmal sehen die Kinder so mehr von der Vätern als vorher, was irgendwie traurig ist.
Eine gute Freundin hat ihrem Noch-Mann vorgeschlagen, den gemeinsamen Sohn nicht nur am Samstag, sondern auch einen Nachmittag oder einen Abend in der Woche zu sehen, das Kind ist im Kindergartenalter. Er hat das abgelehnt und ihr vorgerworfen, ihn "total zu verplanen". Tja...