Google Street View: Die wichtigsten Fragen

Google Street View ist online. Aus 20 deutschen Städten sind Bilder sämtlicher Gebäude im Netz zu sehen. Sie wollen nicht, dass Ihr Haus dabei ist? Was sind Ihre Rechte? Die wichtigsten Fragen auf einen Blick.

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Mein Haus ist in Street View zu sehen. Kann ich daran jetzt noch etwas ändern?

Die Vorab-Widerspruchsfrist für Google Street View ist abgelaufen. Sie können aber weiterhin Widerspruch einlegen, auch jetzt noch, wenn Ihr Haus bereits bei Google Street View veröffentlicht ist. Wenn Sie das Bild von Ihrem Haus anklicken, erscheint am unteren Bildrand ein Button "Problem melden". Hierüber können Sie Google Street View mitteilen, dass Ihr Haus unkenntlich gemacht werden soll. Sie können auch weiterhin per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder per Brief an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg Widerspruch einlegen. Laut Google haben bisher 244.000 Haushalte diese Möglichkeit genutzt, das sind etwa drei Prozent.

Was macht Google mit diesen Widersprüchen? Sie werden von Google-Mitarbeitern per Hand bearbeitet. Die Häuser werden im Internet nur verwaschen zu sehen sein. Eine Garantie, dass alle Bilder vor der Veröffentlichung in diesem Jahr verfremdet sind, will Google allerdings nicht geben. Doch je genauer die Adresse und die Beschreibung, desto einfacher könnten Google-Mitarbeiter das entsprechende Haus zuordnen und bearbeiten.

Das Recht auf Widerspruch gilt übrigens nur für Privatwohnungen, nicht für Firmengebäude. Datenschützer bemängeln, dass Google noch nicht offengelegt hat, was mit den Daten der Widersprechenden passiert.

Worum geht es bei Google Street View?

Zuvor konnten Sie sich bei Google Maps oder Google Earth das eigene Wohnviertel oder den Urlaubsort nur in der Vogelperspektive anschauen: auf Satellitenbildern. Google Street View ergänzt diese Dienste durch Fotos von Häuserfassaden. Dazu fuhren Kameraautos durch die Städte und fotografierten von den Hauptverkehrswegen bis in die kleinsten Seitenstraßen sämtliche Gebäude. Google hat zugesichert, dass Gesichter von Passanten und Autokennzeichen auf den Bildern unkenntlich gemacht werden.

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  • Text: wal
    Foto: dpa/picture alliance
Letzte Kommentare
  • tom57
    am 16.08.10 um 11:59
    „Bilderbuchs-Köln” (www.bilderbuch-koeln.de) darf nach einer Entscheidung des Landgerichtes Köln abbilden (LG Köln, Urteil vom 13.1.2010 - 28 O 578/09 [rechtskräftig]). Für Verkehrskameras (http://www.svz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=124&Itemid=136) nimmt der Staat für sich in Anspruch, minutlich aktuelisierte Bilder in das Internet einzustellen. Google Streetview billigt Betroffenen zu, dass bei Widerspruch eine Abbildung nicht stattfindet. Ich verstehe den Hype nicht. Ilse Aigner und andere Politiker verhalten sich ausgesprochen populistisch und sollten sich erst einmal an der eigenen Nase packen.
  • Demelza
    am 14.08.10 um 23:39
    das mit den einbrechern verstehe ich jetzt ehrlich gesagt auch nicht - da ist jede todesanzeige mit angabe, wann eine beerdigung stattfindet, aussagekräftiger (da weiss der einbrecher sofort, wo wann keiner zu hause ist); aber trotzdem muss es doch nicht sein, dass bei streetview dann auch noch die wlan-daten mitveröffentlicht werden. und sich über die ängste derer, die bedenken gegen street view haben, lustig zu machen, muss m.e. auch nicht sein.
  • Fritz
    am 14.08.10 um 16:34
    Wenn jemand so eine heruntergekommene Hütte bewohnt,soll er doch Christo bestellen.
    Der wickelt ihm seine Schrottimmobilie ein und setzt auch noch ein Schleifchen oben drauf.

    Und im Ernst:Kann man den Nörglern ihre Häuser nicht Tag und Nacht sehen,wenn man sich davor stellt

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