Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Howgh. Unverheiratete Väter können ab sofort das gemeinsame Sorgerecht einklagen. Gut so. Denn die bisherige Regelung gab den Müttern zu viel Macht. Verweigerten sie einem Vater das Recht etwa darüber mitzubestimmen, wo das Kind wohnt, ob es getauft wird, welche Schule es besuchen soll, gab es für ihn keinerlei Möglichkeit auf ein Widerspruchsverfahren.
Allerdings gilt für ledige Paare jetzt nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht, wie nach einer Trennung von verheirateten Eltern. Familiengerichte müssen auf Antrag des Vaters nun entscheiden, ob beide im Stande sind, für das Kind zu sorgen. Auch das ist gut so. Denn wenn eine Frau dem Vater ihres Kindes das Sorgerecht nicht geben will, wird sie Gründe haben. Davon sollte man unter erwachsenen Menschen zumindest ausgehen.
Die Unterstellung, die Mutter zicke nur rum, wolle dem Vater eins auswischen, denke dabei gar nicht ans Kind, ist zwar unter betroffenen Vätern weit verbreitet, muss nun aber einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Allein das Wohl des Kindes steht dabei im Mittelpunkt. Wenn ein Vater sein Umgangsrecht - denn das hat er ja immer - genutzt hat, um eine verbindliche Beziehung zum Nachwuchs aufzubauen, wenn er regelmäßig Unterhalt überweist und sich ernsthaft mit allen Entscheidungen, die für das Kind anstehen, auseinandersetzt - ja, dann soll er auch das Sorgerecht bekommen. Wenn er aber nur mitreden will, ohne sich zu kümmern - dann muss er weiterhin ohne das Mitbestimmungsrecht auskommen, das eben auch eine Verpflichtung ist. Die Richterinnen und Richter der Familiengerichte werden zu unterscheiden wissen. Sie sind nämlich genau darauf spezialisiert, echte von vorgetäuschter Fürsorge zu unterscheiden.
Insofern ist eigentlich alles gut jetzt. Nur die Bundesjustizministerin steht schlecht da. Sie sollte nämlich längst einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Sorgerecht für Ledige neu regelt. Aber der lässt auf sich warten. Jetzt ist ihr das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zuvorgekommen. Peinlich für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Jetzt heißt es, sie will ledigen Vätern sogar automatisch das gemeinsame Sorgerecht zusprechen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei in Arbeit. Das allerdings wäre ein Schlag gegen alle Mütter, die dem Vater dieses Recht bisher aus gutem Grund verweigerten.
Richtige Entscheidung des Gerichts? Diskutieren Sie mit in der BRIGITTE-Community!













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am um
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Rosemarie Schwarz
am 30.04.11 um 11:18
hallo,
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natalis
am 14.09.10 um 08:11
Sorgerecht wird eingeteilt in 2 Bereiche:
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threelions
am 15.08.10 um 20:10
ich finde es traurig, dass alles immer über einen Kamm gescherrt wird. Gibt es die gute Mutter oder den besseren Vater. Was ist mit der Vergangenheit, spielt die keine Rolle. Mein Sohn wird gezwungen zu seinem Vater und seiner neuen Freundin samt neuen Sohn zu gehen, obwohl er nicht möchte. Aber der Willen den Vaters geht vor, nach der neuen Rechtsprechung geht der Willen des Vaters vor allem vor, keine Pflichten aber viele Rechte. Er muss kein Nachehelichen Unterhalt zahlen, auch wenn ein Kredit zu tilgen ist. Er muss sich keine Sorgen darum machen wo das Kind wohnt und ob es zu essen hat. Aber er hat das Recht das Kind zu sehen, wann er will. Das ist wichtig für das Kind, ein Vater. Aber sind alle Väter wirklich wichtig für ihre Kinder. Sicherlich gibt es auch blöde Mütter aber sind wirklich alle gleich? Ich fordere einen Artikel über Frauen die durch die Trennung von Ihren Männern in ihrer Existenz bedroht sind und keine Hilfe erwarten können. Mein Ex hat vor Gericht gelog
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miracle
am 10.08.10 um 15:33
Wenn zwei Menschen ein Kind in die Welt setzen, dann sollten sie von vornherein auch gemeinsam sämtliche Rechte und Pflichten haben, die das mit sich bringt - egal, ob verheiratet oder nicht. Es ist doch Quatsch, dass Mütter den Vätern das Sorgerecht "aus gutem Grund" verweigern sollten - was ist denn ein guter Grund? Wenn ein Vater sich nicht kümmern will, wird er das sowieso nicht tun. Egal, ob geschieden oder "einfach nur so" getrennt. Aber wenn er sich kümmern möchte, dann sollte er das auch dürfen - egal, welchen Grund die Mutter dagegen haben könnte!
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bshsm
am 10.08.10 um 13:15
Die Muetter sollten nicht so viel Macht haben. Es kommt auf das Wohl der Kinder an, auf sonst nichts. Ein Kind braucht Mutter und Vater. Wenn sich beide ins Leben der Kinder einbringen, obwohl sie nicht zusammen leben, wird die Tragoedie mit den unzaehligen Alleinerziehenden hoffentlich bald ein Ende haben. Es ist wirklich ein Trauerspiel, wie viele Kinder mit nur Mutter aufwachsen muessen. Ein Armutszeugnis fuer die Gesellschaft. Wann wird es wieder cool, Mutter UND Vater zu haben? Alleinerziehend sein ist nicht hipp, nicht toll. Es ist ein hartes, schweres Los. Weg damit! Bringt die Vaeter ein!
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schade.....
am 10.08.10 um 09:01
..... und doch geht es in 80% der Fälle um verletze Gefühle. Nicht mehr, nicht weniger. Und der Artikel? Einfach nur schlecht, denn Mutti ist die Beste, was?
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Tinchen77
am 09.08.10 um 23:04
"Das allerdings wäre ein Schlag gegen alle Mütter, die dem Vater dieses Recht bisher aus gutem Grund verweigerten."
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Stephan Henn
am 09.08.10 um 18:41
In welcher Höhle hat Frau Baumgarten denn bis jetzt gelebt, das sie meint es gäbe nur Frauen die ihren Kinder den Vater aus guten Gründen vorenthalten. Ja, die wird es (leider) auch häufig geben, aber leider auch viel zu häufig die, die ihren Kindern den Vater aus schlechten Gründen vorenthalten. Sei es aus Bequemlichkeit oder verletzten Gefühlen. Zu häufig benehmen sich bei Trennungen die Eltern gerade nicht wie erwachsene Menschen, werden die Kinder als Druckmittel missbraucht. Wenn Frau Baumgart meint Richter/innen der Familiengerichte werden schon zu unterscheiden wissen zwischen echter oder vorgetäuschter Fürsorge, dann attestiere ich ihr entweder eine reichliche Portion Naivität oder Obrigkeitshörigkeit. Selbst wenn sachgerchte Entscheidungen getroffen werden, dann erst nach einem halben Kinderleben, in dem die Bindung der Kinder zum Vater u.U. schon längst kaputt gegangen sind...
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Herr_Rhein
am 06.08.10 um 19:53
Einspruch, Frau Baumgarten!
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streifeneis
am 06.08.10 um 12:34
. Mütter, klar gibt es auch die andere Seite. Ein Vater der sein(e) Kind(er) sehen möchte, regelmäßig, auch um sie kümmern möchte. Da verstecken sich Mütter gern auch hinter ihren Gefühlen. Da muss man als Mutter zurückstecken, was sicher nicht leicht ist, aber es darf keine Verallgemeinerung geben, es sollte von Person zu Person entschieden werden und nicht pauschal. Dafür ist dieses Thema zu wichtig.
mehr (15)bin seit 10 Monaten glückliche Oma, meine Tochter ist 20ig Jahre alt und lebt allein mit Ihrer Tochter.
Meine Tochter hat seit 4 Monaten Probleme mit Ihrem Ex Freund der auch Vater des Kindes ist.
Sie hat leider damals Ihr Todesurteil unterschrieben beim Jugendamt, in dem Sie dem Vater auch das Sorgerecht erteilte.
was Sie heute bereut.
Seit der Trennung versucht er Sie zu Erpressen,Beleidigt Sie, storkt und Bedroht Sie.
Obwohl er die kleine ständig bekommt, weil Sie sich sagt das er der vater ist, läßt er Sie nicht in Ruhe.
Durch die kleine will er nur an meiner Tochter damit er Sie ständig unter Kontrolle hat. Er sagt er hat das Recht jeden Tag anzurufen oder jeden Tag bei Ihr zu Klingeln,weil er schließlich auch das Sorgerecht hat.
Er hat sogar schon mit seinen Kumpels das Auto von Ihr Kaputt gemacht.
Meine Tochte ist psychisch, körperlich und seelisch am Ende und weiß nicht was Sie dagegen tun kann, da Sie beim Familliengericht bestimmt sowieso kein Recht bekommt.
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung: treffen bei gemeinsamer Sorge beide Eltern gemeinsam:
* Aufenthalt des Kindes
* religiöse Orientierung
* Kindergarteneintritt
* Schulwahl/ -WECHSEL !!!!
* schwerwiegende gesundheitliche Entscheidungen
Entscheidungen des täglichen Lebens: kann der, bei dem sich das Kind vorwiegend aufhält allein treffen:
* Organisation des täglichen Lebens (SCHULE)!!!!!!
* Freizeitgestaltung des Kindes
* Kleidung
* Hausaufgaben
* Freundeskreis
D.h. wenn ein Vater Sorgebrechtigt ist, hat er nur das Recht bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sich zu beteiligen.
Wie oft und wann ein Vater das Kind sieht regelt das Besuchsrecht. Unabhängig davon, ob nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten wird oder nur einer, hat derjenige, bei dem das Kind sich nicht ständig aufhält und wohnt, das Recht auf regelmäßigen Umgang.
Ich bin für gemeinsames Sorgerecht - mit allen Pflichten, die das beinhaltet. Auch die Pflichten, die einer Mutter daraus erwachsen. Es sind doch nicht alle Väter böse! Und nicht alle Mütter sind toll.
Hier geht es um die Kinder. Wer ein guter Elternteil sein will, der sieht das auch ein - denn erwachsene Befindlichkeiten sollten beim Kindeswohl keine Rolle spielen und hinten an stehen. Ein Kind hat das Recht auf beid
Quatsch - eine Mutter hat das Sorgerecht nicht zu verweigern, warum soll die Mutter immer automatisch geegnet sein und ein Vater nur auf Antrag??? Das gemeinsame Sorgerecht wird oft nicht aus gutem Grund, sondern aus falscher Angst verweigert!!
Weder die Antragslösung, noch die Widerspruchslösung sind gut, sondern die gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt, als Regelfall.
Nur durch diesen Regelfall wird es den Keimzellen der Gesellschaft (Familie= Mutter, Vater, Kind/er) möglich sein, überhaupt Gesellschaft nachhaltig gemeinsam zu prägen.
Was Sie noch immer - auch stellvertetend - befürworten, ist ein Mütter-Primat, das bisher ausschließlich zum Nachteil der Gesellschaft führt.
Dass ein gemeinsames Sorgerecht ausschließlich über das väterliche Engagement zu definieren wäre, bestätigt Ihre einseitige und recht schmalwinklige Sicht auf das Thema.
Gerne aber schreibe ich Ihnen was das gemeinsame Sorgerecht auf dem Papier bedeutet:
Nada!
Und so wie mir geht es Millionen von Vätern, ob mit Sorgerecht oder ohne, wenn die Mutter sich mit den Kindern erst einmal verabschiedet hat und sich sperrt.
Es findet sich niemand, der Müttern auf die Finger klopft: Kein Jugendamt, kein Gericht, kein G