Sorgerechts-Urteil: Peinlich, aber gut

Nur wenn ledige Väter sich wirklich um ihre Kinder kümmern, sollen sie auch das Sorgerecht bekommen, meint BRIGITTE-Redakteurin Silke Baumgarten.

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Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Howgh. Unverheiratete Väter können ab sofort das gemeinsame Sorgerecht einklagen. Gut so. Denn die bisherige Regelung gab den Müttern zu viel Macht. Verweigerten sie einem Vater das Recht etwa darüber mitzubestimmen, wo das Kind wohnt, ob es getauft wird, welche Schule es besuchen soll, gab es für ihn keinerlei Möglichkeit auf ein Widerspruchsverfahren.

Allerdings gilt für ledige Paare jetzt nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht, wie nach einer Trennung von verheirateten Eltern. Familiengerichte müssen auf Antrag des Vaters nun entscheiden, ob beide im Stande sind, für das Kind zu sorgen. Auch das ist gut so. Denn wenn eine Frau dem Vater ihres Kindes das Sorgerecht nicht geben will, wird sie Gründe haben. Davon sollte man unter erwachsenen Menschen zumindest ausgehen.

Die Unterstellung, die Mutter zicke nur rum, wolle dem Vater eins auswischen, denke dabei gar nicht ans Kind, ist zwar unter betroffenen Vätern weit verbreitet, muss nun aber einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Allein das Wohl des Kindes steht dabei im Mittelpunkt. Wenn ein Vater sein Umgangsrecht - denn das hat er ja immer - genutzt hat, um eine verbindliche Beziehung zum Nachwuchs aufzubauen, wenn er regelmäßig Unterhalt überweist und sich ernsthaft mit allen Entscheidungen, die für das Kind anstehen, auseinandersetzt - ja, dann soll er auch das Sorgerecht bekommen. Wenn er aber nur mitreden will, ohne sich zu kümmern - dann muss er weiterhin ohne das Mitbestimmungsrecht auskommen, das eben auch eine Verpflichtung ist. Die Richterinnen und Richter der Familiengerichte werden zu unterscheiden wissen. Sie sind nämlich genau darauf spezialisiert, echte von vorgetäuschter Fürsorge zu unterscheiden.

Insofern ist eigentlich alles gut jetzt. Nur die Bundesjustizministerin steht schlecht da. Sie sollte nämlich längst einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Sorgerecht für Ledige neu regelt. Aber der lässt auf sich warten. Jetzt ist ihr das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zuvorgekommen. Peinlich für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Jetzt heißt es, sie will ledigen Vätern sogar automatisch das gemeinsame Sorgerecht zusprechen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei in Arbeit. Das allerdings wäre ein Schlag gegen alle Mütter, die dem Vater dieses Recht bisher aus gutem Grund verweigerten.

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  • Artikel vom 04.08.2010
  • Text: Silke Baumgarten
Letzte Kommentare
  • Rosemarie Schwarz
    am 30.04.11 um 11:18
    hallo,
    bin seit 10 Monaten glückliche Oma, meine Tochter ist 20ig Jahre alt und lebt allein mit Ihrer Tochter.
    Meine Tochter hat seit 4 Monaten Probleme mit Ihrem Ex Freund der auch Vater des Kindes ist.
    Sie hat leider damals Ihr Todesurteil unterschrieben beim Jugendamt, in dem Sie dem Vater auch das Sorgerecht erteilte.
    was Sie heute bereut.
    Seit der Trennung versucht er Sie zu Erpressen,Beleidigt Sie, storkt und Bedroht Sie.
    Obwohl er die kleine ständig bekommt, weil Sie sich sagt das er der vater ist, läßt er Sie nicht in Ruhe.
    Durch die kleine will er nur an meiner Tochter damit er Sie ständig unter Kontrolle hat. Er sagt er hat das Recht jeden Tag anzurufen oder jeden Tag bei Ihr zu Klingeln,weil er schließlich auch das Sorgerecht hat.
    Er hat sogar schon mit seinen Kumpels das Auto von Ihr Kaputt gemacht.
    Meine Tochte ist psychisch, körperlich und seelisch am Ende und weiß nicht was Sie dagegen tun kann, da Sie beim Familliengericht bestimmt sowieso kein Recht bekommt.
  • natalis
    am 14.09.10 um 08:11
    Sorgerecht wird eingeteilt in 2 Bereiche:
    Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung: treffen bei gemeinsamer Sorge beide Eltern gemeinsam:
    * Aufenthalt des Kindes
    * religiöse Orientierung
    * Kindergarteneintritt
    * Schulwahl/ -WECHSEL !!!!
    * schwerwiegende gesundheitliche Entscheidungen

    Entscheidungen des täglichen Lebens: kann der, bei dem sich das Kind vorwiegend aufhält allein treffen:
    * Organisation des täglichen Lebens (SCHULE)!!!!!!
    * Freizeitgestaltung des Kindes
    * Kleidung
    * Hausaufgaben
    * Freundeskreis

    D.h. wenn ein Vater Sorgebrechtigt ist, hat er nur das Recht bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sich zu beteiligen.

    Wie oft und wann ein Vater das Kind sieht regelt das Besuchsrecht. Unabhängig davon, ob nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten wird oder nur einer, hat derjenige, bei dem das Kind sich nicht ständig aufhält und wohnt, das Recht auf regelmäßigen Umgang.

  • threelions
    am 15.08.10 um 20:10
    ich finde es traurig, dass alles immer über einen Kamm gescherrt wird. Gibt es die gute Mutter oder den besseren Vater. Was ist mit der Vergangenheit, spielt die keine Rolle. Mein Sohn wird gezwungen zu seinem Vater und seiner neuen Freundin samt neuen Sohn zu gehen, obwohl er nicht möchte. Aber der Willen den Vaters geht vor, nach der neuen Rechtsprechung geht der Willen des Vaters vor allem vor, keine Pflichten aber viele Rechte. Er muss kein Nachehelichen Unterhalt zahlen, auch wenn ein Kredit zu tilgen ist. Er muss sich keine Sorgen darum machen wo das Kind wohnt und ob es zu essen hat. Aber er hat das Recht das Kind zu sehen, wann er will. Das ist wichtig für das Kind, ein Vater. Aber sind alle Väter wirklich wichtig für ihre Kinder. Sicherlich gibt es auch blöde Mütter aber sind wirklich alle gleich? Ich fordere einen Artikel über Frauen die durch die Trennung von Ihren Männern in ihrer Existenz bedroht sind und keine Hilfe erwarten können. Mein Ex hat vor Gericht gelog
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