In diesen Tagen erhält Tina Feser vielleicht ihre Würde zurück. Denn im November entscheidet ein Gericht darüber, ob das Gutachten, das die ehemalige Steuerbeamtin für psychisch krank erklärte, ärztlichen Standards entspricht, oder ob die aufmüpfige Beamtin zu Unrecht als "dienstunfähig" kaltgestellt wurde. Doch selbst wenn der Gutachter verurteilt wird - eine Wiedergutmachung für all die Jahre, in denen sich Tina Feser vom Staat gedemütigt und verfolgt fühlte, kann es nicht sein. Das Vertrauen in ein System, dessen Teil sie selbst einst voller Stolz war, hat sie endgültig verloren. "Das, was mir passiert ist, war jenseits meiner Vorstellungskraft", sagt Tina Feser. "Der Staat hat mir das genommen, was ich am allerliebsten gemacht habe: Ich war von ganzem Herzen Beamtin."
Wenn sie heute in die Nähe des Frankfurter Finanzamtes V kommt, zieht sich ihr Magen zusammen, die Hände werden feucht, der Hals eng. Tina Feser gehörte zur Steuerfahndung der Bankenteams. "Steuerfahndung - das ist wie Krimi. Es war mein Traumjob", sagt sie. In Deutschlands Finanzmetropole gab es schon immer reichlich illegale Bankgeschäfte. Oft konnten Tina Feser und ihre Kollegen kriminelle Auslandsgeschäfte oder Steuerhinterziehungen nachweisen. Für den Staat holten sie Millionen nicht gezahlter Abgaben zurück. Tina Feser war stolz darauf, bei den Guten mitzuspielen und dazu beizutragen, dass es in Deutschland ein Stück gerechter zugeht. Doch dann kommt das Jahr 2001, und Tina Fesers Vertrauen in die Gerechtigkeit des Staates bekommt erste Risse.
Die neue Amtsverfügung verstieß gegen das Gesetz: Davon war Tina Feser überzeugt
In einem verschlossenen Umschlag erhalten alle Steuerfahnder eine geheime Amtsverfügung vom Amtsleiter. Ab sofort sollen sie in der Regel Verdachtsfällen nur noch dann nachgehen, wenn es Belege gibt für Einzelüberweisungen von mindestens 300 000 DM oder ein Gesamtvolumen mehrerer Überweisungen von mindestens 500 000 DM. "Das erschien mir völlig absurd", erinnert sich Tina Feser. "Wer eine Straftat begangen hat, muss verfolgt werden, da kann man nicht willkürlich Grenzen setzen." Zumal die Stückelung in kleine, unauffällige Summen eine sehr häufig angewandte Methode zur Vertuschung von Steuerhinterziehung ist. Die Beamtin befürchtet Strafvereitelung im Amt, viele der Kollegen im Team sehen das genauso. Sie protestieren, sprechen mit dem Vorgesetzten. Doch ihre Bedenken werden abgetan. Offiziell soll die Verfügung die Flut der Fälle, die die Fahnderteams bearbeiten, eindämmen. Einige Beamte befürchten aber, dass noch ganz andere Gründe hinter dieser Maßnahme stecken. Nicht jedem mächtigen Wirtschaftsunternehmen dürften die Schnüffeleien der Steuerfahnder geschmeckt haben. Und welche Bank ist schon begeistert, wenn die über sie getätigte Transaktion als illegal auffliegt?













