Rechtsextremismus bei Frauen: Die Gefahr in unserer Mitte

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Wenn Iris Niemeyer ihre Version der Geschichte erzählt, klingt das wie eine Mischung aus Verschwörungskrimi und Märtyrer-Epos. "Faschistoid" sei die Kündigung gewesen, sagt sie einerseits, und ihre Stimme klingt hart. "Eine bewusst vollzogene Ausgrenzung." Dahinter stecke sicher der Verfassungsschutz, man wolle sie wohl zu einem Aussteigerprogramm drängen. "Doch das grenzt für mich an Verrat, an Hochverrat!" Dann wird sie wieder leiser, weicher, erzählt wie "ungerecht behandelt" sie sich fühle, sie habe doch versucht, der "Neutralitätspflicht" nachzukommen, obwohl das "natürlich schwierig" gewesen sei. In ähnlichem Ton spricht sie auch später über das "Müttergehalt" der NPD, für das sie sich als Vorsitzende des NPD-Ortsvereins einsetzen will: 1000 Euro netto pro Monat für jede Frau, die für die Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleibt. Und man spürt, wie die eigenen Gefühle ins Schlingern geraten: Klingt das nicht fast so, als würde eine CSU-Politikerin das Betreuungsgeld anpreisen? Vielleicht ist die NPD ja doch nur eine besonders radikale Variante der bürgerlichen Rechten und Iris Niemeyer eine Frau, die eigentlich keinem etwas Böses will? Doch dann erklärt sie, wie das Müttergehalt finanziert werden soll: "Wenn unsere Gelder nur noch an Deutsche gezahlt würden, wäre das machbar." Im Klartext: Ausländer sollen aus unserem Sozialsystem geschmissen werden, egal, wie lange sie vorher in die Kassen eingezahlt haben.

"Diese Frauen mit unschuldigen kleinen Mädchen gleichzusetzen, die nicht wissen, was sie tun, ist ein fataler Irrtum", sagt die Rechtsextremismus-Expertin Michaela Köttig. Die Kündigung durch das Jugendzentrum Rheine findet sie deshalb richtig. Als Pädagogin habe Iris Niemeyer so viel Einfluss auf die Entwicklung der Kinder gehabt, dass es naiv sei zu glauben, sie hätte diesen nicht irgendwann genutzt - und sei es unbewusst. Aus diesem Grund plädiert die Politikwissenschaftlerin Renate Bitzan sogar dafür, in sozialen Einrichtungen, Schulen oder Vereinen von vornherein klarzustellen, dass von den Mitarbeitern ein Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten erwartet werde. "Dann kann später zumindest keiner behaupten, er habe davon nichts gewusst."

Kompliziert wird es so oder so. Einen Tag nach dem Rauswurf von Iris Niemeyer klingelte im Jugendzentrum das Telefon. Es war Iris Niemeyer. Gegen die Kündigung werde sie gerichtlich vorgehen, sagte sie, sie habe sich bei der sächsischen NPD-Fraktion informiert, so ginge es nicht, die NPD sei schließlich eine legale Partei. Punkt. Im Jugendzentrum musste man erst mal schlucken. Standen sie mit ihren Argumenten nicht auf der richtigen Seite?

"Rechtlich gesehen nicht unbedingt", sagt der Anwalt Jörg Klüter, der das Jugendzentrum im Fall Iris Niemeyer vertrat. "Die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei ist für sich allein kein Kündigungsgrund." Weitere Punkte müssten hinzukommen. Etwa der Verdacht, die Mitarbeiterin könne ihr Gedankengut in ihre Arbeit als Erzieherin einfließen lassen. Oder der gestörte Betriebsfrieden. Mit solchen Bedenken hätte auch das Jugendzentrum gute Chancen gehabt, das Verfahren zu gewinnen, glaubt er. Doch so weit kam es gar nicht. Schon beim ersten Gerichtstermin einigte man sich auf einen Vergleich: Iris Niemeyer bekam das noch ausstehende Monatshonorar ausgezahlt und sah von weiteren Beschwerden ab. Irgendwann wurden die Mitarbeiter des Jugendzentrums auch nicht mehr in rechten Internetforen bedroht.

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  • Text und Interview: Kristina Maroldt
    Fotos: Reuters, Dominik Asbach
    ein Artikel aus der BRIGITTE 17/08
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