Rechtsextremismus bei Frauen: Die Gefahr in unserer Mitte

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Interview: Mein Nachbar ist Nazi - was soll ich tun?

Cornelia Neumann und Susanne Theilmann vom RAA Regionalzentrum für demokratische Kultur Westmecklenburg beraten Vereine, Gemeinden und Schulen im Umgang mit Rechtsextremen. Im BRIGITTE.de-Interview geben sie Tipps und erklären, warum Zivilcourage manchmal so schwer fällt.

BRIGITTE.de: Mal angenommen, eine NPD-Aktivistin kandidiert für den Elternrat an der Schule meiner Kinder. Ich möchte verhindern, dass die Frau gewählt wird, will aber auch nicht als Aufwieglerin dastehen. Was soll ich tun?

Susanne Theilmann: Zunächst sollten Sie sich darüber klar werden, dass Sie nicht aufwiegeln, sondern diejenige sind, die sich normal verhält - weil Sie nämlich das Thema ansprechen! Natürlich wird das nicht allen gefallen. Doch wenn Sie Ihre Bedenken aus Angst vor Reaktionen nur runterzuschlucken, ist das auch keine Lösung. Ohne Mut kommt man bei diesem Thema nicht aus.

BRIGITTE.de: Soll ich gleich zur Schulleitung gehen?

Cornelia Neumann: Besser wäre es, sich mit den anderen Eltern kurzzuschließen. Denn die betrifft es ja, deshalb sollten auch sie dafür eine Lösung finden. Sprechen Sie das Thema ganz sachlich an. Sie müssen nicht gleich mit einem Satz die Welt retten, auch nicht mit Fachwissen glänzen oder eine brillante Argumentation hinlegen. Sagen Sie einfach, dass Sie sich fragen, ob die Wahl einer Frau aus dieser Szene im Interesse der Eltern liegt. Wichtig ist ja, dass überhaupt erst mal in größerem Kreis darüber gesprochen wird, dass man sich als Gruppe positioniert. Dann kann man gemeinsam überlegen, wie man weiter vorgeht.

BRIGITTE.de: Wenn man sich einig ist, dass man die Frau nicht als Elternvertreterin will, wäre das Problem ja recht einfach gelöst: Man wählt sie eben nicht. Was ist aber, wenn jemand schon auf einem Ehrenamtsposten sitzt, etwa im Sportverein? Den kann man doch nicht einfach rausschmeißen, oder?

Cornelia Neumann: Doch. Natürlich kann jemanden aus einem Verein ausschließen, indem man sich auf die bestehende Satzung bezieht. Oder man ändert die Satzung so, dass ein Ausschluss zum Beispiel von NPD-Mitgliedern möglich wird. Das kann jeder Verein im Rahmen der Vereinsautonomie regeln, wie er es für richtig hält. Wir haben hierzu kürzlich eine Broschüre verfasst, die man sich im Internet herunterladen kann (www.vereinshandbuch.de/kurzinfos/imverein.pdf). Wichtig ist aber auch hier: Zuerst muss das Thema überhaupt einmal angesprochen werden.

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  • Text und Interview: Kristina Maroldt
    Fotos: Reuters, Dominik Asbach
    ein Artikel aus der BRIGITTE 17/08
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