Scheidung in Sicht?

Immer mehr Ehen enden vor dem Scheidungsrichter. Fast 215.000 waren es allein im vergangenen Jahr. Bitter: Ist der Gang zum Anwalt erst beschlossene Sache, lässt der Streit ums Geld meist nicht lange auf sich warten. Werden Sie deshalb rechtzeitig aktiv, um zumindest den finanziellen Ärger in Grenzen zu halten. Hier eine kurze Checkliste.

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Überblick verschaffen - und das am besten noch vor dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Wie steht es mit den Finanzen? Was gehört wem? Was beiden zusammen?

Erstgespräch bei der Anwältin/dem Anwalt: dient zunächst als Orientierung und kostet maximal 190 Euro (plus MwSt). Umfangreiche Dokumente müssen Sie noch nicht mitbringen.

Konto ändern: Wenn der Ehepartner als Verfügungsberechtigter eingetragen ist, könnte er das Konto bis auf den letzten Cent abräumen. Also: Vollmacht löschen - oder rechtzeitig ein neues eigenes Konto eröffnen und das Guthaben aufteilen.

Lastschriften checken: Abbuchungen lassen sich meist innerhalb von sechs Wochen stornieren. Auch Darlehensraten sollten vorsorglich gestoppt werden, wenn Sie z. B. einen Kredit Ihres Mannes abbezahlen oder wenn der Mann im Haus bleibt, für das gemeinsam ein Darlehen aufgenommen wurde.

Plastikgeld sichern: Partnerkarten für Ihre Kreditkarten kündigen; ggf. zweite EC-Karte für Ihr Konto sperren lassen.

Dokumente kopieren: Kontoauszüge, Gehalts- sowie Jahresabrechnungen von Wertpapierdepots, Lebensversicherungen, Bauspar- und Darlehensverträge... Wichtig für den nächsten Anwaltsbesuch, damit Ihre finanziellen Ansprüche errechnet werden können. Und damit Sie alles nachweisen können, falls Original-Dokumente beim Auszug des Partners "verschwinden".

Testament ändern: Vereinbarungen für den Todesfall überprüfen; bei einem gemeinsamen Testament ggf. ein eigenes schreiben und das gemeinsame für ungültig erklären. Bei Ihrer Lebensversicherung eventuell das Bezugsrecht ändern.

Steuerberater/in anrufen: Bei gemeinsamer Veranlagung Steuerbescheide und Unterlagen oder Kopien von sämtlichen Finanz- und Vermögenstransaktionen anfordern. Maßgeblich für den Unterhalt ist das letzte Jahr (drei Jahre bei Selbständigen). Aber um den Zugewinn zu berechnen, muss für die gesamte Ehezeit eine "Bilanz" erstellt werden.

Fachliche Beratung: Andrea Peyerl, Fachanwältin für Familienrecht

  • Artikel vom 25.11.2004

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