Mehr Rechte für leibliche Väter

Der Bundesrat hat am 1. April ein Gesetz gebilligt, das die Rechte leiblicher Väter stärkt. Jeder Mann hat jetzt grundsätzlich die Möglichkeit, seine Vaterschaft einzuklagen - auch gegen den Willen der Mutter. Brigitte.de hat Rechtsanwältin Karin Friedrich-Büttner gefragt, welche Auswirkungen das Gesetz hat.

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Dem Gesetz vorausgegangen war ein Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts. In dem Fall hatte der Vater ein uneheliches Kind gezeugt, die Mutter versagte ihm aber die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung und erteilte diese ihrem neuen Partner. Der biologische Vater hatte kein Recht darauf, die Vaterschaft des anderen Mannes anzufechten. Folglich bekam er auch kein Umgangsrecht. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelung für verfassungswidrig und forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 30. April 2004 eine entsprechende Neuregelung zu erlassen. Dies ist jetzt geschehen.

Brigitte.de: Frau Friedrich-Büttner, was halten Sie von dem Gesetz?

Karin Friedrich-Büttner: Ich finde es sehr gut. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Brigitte.de: Werden die Rechte der Väter wirklich gestärkt?

Karin Friedrich-Büttner: Ja, bisher hatten leibliche Väter keine Chance, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, wenn die Mutter das nicht wollte. Jetzt haben sie ein eigenes Recht bekommen - jeder biologische Vater hat grundsätzlich die Möglichkeit, die eigene Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen. Allerdings nur dann, wenn die Familie, in der das Kind aktuell lebt, nicht "unangemessen beeinträchtigt" wird.

Brigitte.de: Das bedeutet?

Karin Friedrich-Büttner: Angenommen, die Mutter ist mit einem Mann zusammen, den das Kind als leiblichen Vater ansieht. Dann kann es dem Wohl des Kindes entgegenstehen, wenn es plötzlich noch einen zweiten Vater gibt. Wenn zu befürchten ist, dass der biologische Vater die Familie und das soziale Gefüge des Kindes "sprengt", dann werden seine Interessen zurückstehen müssen.

Brigitte.de: Erhält ein biologischer Vater, der als solcher anerkannt wird, auch automatisch ein Umgangsrecht?

Karin Friedrich-Büttner: Nein, nicht automatisch. Voraussetzung ist, dass zwischen ihm und dem Kind bereits eine so genannte sozial-familiäre Beziehung bestanden hat. In meiner Erfahrung bestehen diese Beziehungen aber oft nicht. Dann haben die Väter leider keine Chance.

Brigitte.de: Wie lässt sich eine "sozial-familiäre" Beziehung denn definieren?

Karin Friedrich-Büttner: Da liegt meines Erachtens der Knackpunkt. Was als "sozial-familiäre Beziehung" durchgeht, ist Auslegungssache und muss von den jeweiligen Richtern entschieden werden. Das könnte eventuell nachteilig für die Väter sein - zumal manche Mütter Sorge tragen könnten, dass die Väter keinen Kontakt zu ihren Kindern haben.

Brigitte.de: Werden sich die Beziehungen zwischen Kindern und ihren getrennt lebenden Vätern durch das Urteil ändern?

Karin Friedrich-Büttner: Es ist denkbar, dass Mütter, die keinen Umgang ihres Kindes mit dem Vater wünschen, jetzt versuchen, diese "sozial-familiären Beziehungen" so klein wie möglich zu halten. Umgekehrt könnten Väter, die den Kontakt zu ihren Kindern nicht verlieren möchten, verstärkt versuchen, diese aufrecht zu erhalten.

Zur Person: Karin Friedrich-Büttner ist Anwältin bei der Hamburger Kanzlei "Esche, Schümann, Commichau" und hat sich auf Familienrecht spezialisiert.

  • Interview: Susanne Arndt
BRIGITTE im ABO