Patientenverfügung: 8 Fehler, die Sie nicht machen sollten

Selbstbestimmt leben - und auch sterben: Seit 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich verankert; das stärkt die Rechte der Patienten. Doch wer eine Patientenverfügung aufsetzt, sollte einige Punkte beachten.

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Krankheit. Leiden. Tod. Keine schönen Themen. Sie sind unbequem, am liebsten möchte man jeden Gedanken an sie ganz weit von sich wegschieben. Dennoch sollte man sich mit ihnen beschäftigen. Schließlich kann jeder nicht nur selbst bestimmen, wie er leben will. Sondern ein Stück weit auch, auf welche Weise das eigene Leben zu Ende gehen soll.

Mit Hilfe einer Patientenverfügung lässt sich im Voraus festlegen, welche medizinischen Behandlungen man wünscht, wenn man nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu äußern. Es geht dabei um ganz persönliche Fragen: Was soll mit mir passieren, wenn ich unheilbar krank bin? Wenn ich im Sterben liege? Wenn mein Gehirn irreparabel geschädigt ist? Es geht um künstliche Ernährung, um künstliche Beatmung, um Schmerzmittel, die Schmerzen lindern, aber das Bewusstsein beeinflussen.

Will ich, dass alles medizinisch Mögliche für mich getan wird - egal um welchen Preis? Oder will ich mich der modernen Apparatemedizin lieber nicht ausliefern - auch wenn sie mir womöglich eine Chance gegeben hätte weiterzuleben? Fragen, die jede für sich beantworten muss. Aber um die richtige Entscheidung treffen zu können, braucht man Wissen. Wir zeigen auf, welche 8 Fehler Sie nicht machen sollten, wenn Sie über eine Patientenverfügung nachdenken.

Antworten zum Thema gibt auch der Dokumentarfilm "Mein Sterben bestimme ich - Die aktuelle Patientenverfügung". Wir zeigen den Trailer!

Fehler 1: Ich bin jung und gesund, ich brauche keine Patientenverfügung.

Eine Patientenverfügung ist nicht nur für alte und kranke Menschen wichtig: Unfälle können jeden treffen. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Ihre Ärzte und Angehörigen wissen, wie Sie etwa künstlicher Beatmung oder Ernährung gegenüber stehen, ob Sie Bluttransfusionen oder Spenderorgane wünschen und wie verfahren werden soll, falls Sie dauerhaft im Koma liegen.

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  • Text: Angelika Unger
    Foto: Fotolia.com
Letzte Kommentare
  • graswind
    am 10.11.09 um 19:05
    Ich fand den Artikel sehr informativ und hilfreich. Ein "Fehler unterschieben" oder "Druck machen" war für mich nirgendwo erkennbar. Ebenso wenig können in diesem Rahmen alle Aspekte, die sicher noch dazu gehören, wie die passive Sterbehilfe, diskutiert werden. Ich halte es für verantwortungsbewusst, sich mit der Thematik "würdiger Tod" auseinanderzusetzen - frühzeitig.
  • Barbara
    am 28.10.09 um 15:43
    Bei Fehler 3 hat sich ein Fehler Ihrerseits eingeschlichen. Eine Betreuungsverfügung ersetzt nicht die Betreuerbestellung durch das Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht). Man kann damit lediglich bereits vorab für den Fall des Betreuungserfordernisses mitteilen, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll. Wer das gerichtliche Verfahren nicht möchte, muss eine Vorsorgevollmacht erteilen. Und gleich an alle (weil das immer wieder falsch durch die Medien geistert): Die Gericht, setzen natürlich vorrangig die Angehörigen als Betreuer ein, wenn geeignete Angehörige da sind.
  • unklar
    am 28.10.09 um 14:48
    Den Artikel finde ich sehr schlecht. Man kann doch Menschen, die eine Patientenverfügung ablehnen, nicht pauschal irgendwelche "Fehler" unterschieben. Wenn es so gefährlich ist, keine Patientenverfügung zu haben - brauchen wir dann nicht viel eher ein Gesetz, wie mit Sterbenden umzugehen ist? Hier mit Druck zu arbeiten, den Menschen Angst zu machen, Misstrauen den Ärzten gegenüber grundsätzlich als falsch zu brandmarken ... Vielleicht recherchieren Sie besser erst einmal darüber, was passive Sterbehilfe zulässt. Und sensibilisieren die Menschen dafür, dass man sich eine Situation, in der es zu Ende geht, auch gar nicht so einfach vorstellen kann, statt zu drängeln, dass jeder für eine Situation, mit der er keine Erfahrung hat, möglichst rasch verbindliche Richtlinien festlegt.
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