Patientenverfügung: 8 Fehler, die Sie nicht machen sollten

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Trailer: "Mein Sterben bestimme ich - Die aktuelle Patientenverfügung"



Der Dokumentarfilm "Mein Sterben bestimme ich - Die aktuelle Patientenverfügung" verwebt drei Lebens- und Sterbensgeschichten miteinander. Er vermittelt anhand authentischer Geschichten das nötige Wissen, um eine Patientenverfügung nach eigenen Vorstellungen zu verfassen.

Protagonistin des Films ist die 31-jährige Kerstin Schneider. Ihre Oma lebte mit ihr und ihren Eltern unter einem Dach, bis sie einen Schlaganfall erlitt, der sie vollständig lähmte. Weil die Oma keine Patientenverfügung geschrieben hat, entbrennt ein Streit in der Großfamilie. Jeder glaubt zu wissen, was die Oma gewollt hätte, aber niemand kann sie fragen. Und dann geschieht ein Unfall. Zwei Freunde von Kerstin werden schwer verletzt...

Hannelore Trimborn, 67 Jahre, verlor ihren Mann vor zehn Monaten. Beide haben sich längere Zeit gemeinsam auf seinen Tod vorbereitet. Auch die Patientenverfügung gehörte dazu. Gernot Trimborn erkrankte 2006 an Lungenkrebs. Als Hannelore Trimborn sich zusammen mit einem Seelsorger noch einmal ein Interview ansieht, das ihr Mann kurz vor seinem Tod gab, kommen unerwartete Gefühle hoch.

Und dann ist da noch Gerlinde Wülker-Wild. Ihre Mutter erkrankte an Alzheimer-Demenz und starb im Jahr 2001. Gerlinde Wülker-Wild findet, dass ihre Mutter zu lange künstlich am Leben erhalten wurde - wegen einer ungenau formulierten und veralteten Patientenverfügung, die 23 Jahre lang nicht aktualisiert worden war. Nach dem Tod ihrer Mutter verfasst Frau Wülker-Wild selbst eine Patientenverfügung und überträgt die Vorsorgevollmacht an ihren Mann.

Hier können Sie den Film bestellen:
bestellung@atp-verlag.de
www.atp-verlag.de
Preis: 19,95 Euro

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  • Text: Angelika Unger
    Foto: Fotolia.com
Letzte Kommentare
  • graswind
    am 10.11.09 um 19:05
    Ich fand den Artikel sehr informativ und hilfreich. Ein "Fehler unterschieben" oder "Druck machen" war für mich nirgendwo erkennbar. Ebenso wenig können in diesem Rahmen alle Aspekte, die sicher noch dazu gehören, wie die passive Sterbehilfe, diskutiert werden. Ich halte es für verantwortungsbewusst, sich mit der Thematik "würdiger Tod" auseinanderzusetzen - frühzeitig.
  • Barbara
    am 28.10.09 um 15:43
    Bei Fehler 3 hat sich ein Fehler Ihrerseits eingeschlichen. Eine Betreuungsverfügung ersetzt nicht die Betreuerbestellung durch das Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht). Man kann damit lediglich bereits vorab für den Fall des Betreuungserfordernisses mitteilen, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll. Wer das gerichtliche Verfahren nicht möchte, muss eine Vorsorgevollmacht erteilen. Und gleich an alle (weil das immer wieder falsch durch die Medien geistert): Die Gericht, setzen natürlich vorrangig die Angehörigen als Betreuer ein, wenn geeignete Angehörige da sind.
  • unklar
    am 28.10.09 um 14:48
    Den Artikel finde ich sehr schlecht. Man kann doch Menschen, die eine Patientenverfügung ablehnen, nicht pauschal irgendwelche "Fehler" unterschieben. Wenn es so gefährlich ist, keine Patientenverfügung zu haben - brauchen wir dann nicht viel eher ein Gesetz, wie mit Sterbenden umzugehen ist? Hier mit Druck zu arbeiten, den Menschen Angst zu machen, Misstrauen den Ärzten gegenüber grundsätzlich als falsch zu brandmarken ... Vielleicht recherchieren Sie besser erst einmal darüber, was passive Sterbehilfe zulässt. Und sensibilisieren die Menschen dafür, dass man sich eine Situation, in der es zu Ende geht, auch gar nicht so einfach vorstellen kann, statt zu drängeln, dass jeder für eine Situation, mit der er keine Erfahrung hat, möglichst rasch verbindliche Richtlinien festlegt.
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