Auswandern: Später leb ich ganz woanders...

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Auswandern in EU-Länder

Brauche ich eine spezielle Aufenthaltserlaubnis?

In Ländern der Europäischen Union und in der Schweiz ist ein Aufenthalt bis zu drei Monaten für EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne Extra- Genehmigung möglich. Wer länger bleiben möchte, muss eine Aufent-haltserlaubnis beantragen und sich bei den örtlichen Behörden anmelden (sonst droht möglicherweise eine Geldstrafe). Rentnerinnen und Rentner brauchen den Nachweis, dass sie krankenversichert sind und über ausreichend finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt verfügen. Sonderregelung für die Schweiz: Nach der Drei-Monats-Frist können EU-Bürger über 55 Jahre eine - auf jeweils fünf Jahre begrenzte - Aufenthaltserlaubnis bekommen. Voraussetzungen: Sie müssen ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben und finanziell abgesichert sein. Außerdem dürfen sie nicht mehr aktiv im Berufsleben stehen - weder in der Schweiz noch im Ausland.

Was passiert mit meiner Rente?

Bei der deutschen gesetzlichen Rente bleibt alles wie gehabt – unabhängig davon, wo Sie leben. (Anders bei einer Rente wegen Erwerbsminderung: Hier sind Abzüge von 50 Prozent und mehr möglich. Beim Rentenversicherungsträger informieren!) Die Rente wird monatlich auf Ihr Konto - auch im Ausland - überwiesen. Bankspesen und eventuelle Wechselkursschwankungen gehen allerdings zu Ihren Lasten. Das Gleiche gilt übrigens auch für private Rentenversicherungen. Bei der Riester-Rente beachten: Sie müssen alle staatlichen Zulagen zurückzahlen, sobald Sie ins Ausland ziehen.
Wichtig: Unbedingt rechtzeitig beim Rentenversicherungsträger erkundigen, denn jeder Fall ist anders. Und nicht vergessen: Behörden vom Umzug benachrichtigen, am besten drei Monate vorher.

Infos:
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Bundesverband der Rentenberater e.V.
Hohenstauffenring 17
50674 Köln
www.rentenberater.de

Wo zahle ich Steuern?

Sie sind mehr als ein halbes Jahr im Ausland? Dann werden Sie nach dortigem Recht besteuert. Fragen Sie bei der jeweiligen Botschaft nach, wie hoch die Steuern in Ihrer neuen Heimat sind, damit Sie diese Abzüge bei Ihrer Finanzplanung einkalkulieren können. Deutschland hat mit allen hier aufgeführten Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (das heißt: Sie müssen grundsätzlich nur in einem Land für bestimmte Einkünfte Steuern zahlen).

Infos:
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
www.bundesfinanzministerium.de

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  • Text: Claudia Steiner
    BRIGITTEwoman 2/2006
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