Auswandern: Später leb ich ganz woanders...

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Kann ich meine Versicherungen behalten?

Krankenversicherung: Wenn Sie ins europäische Ausland ziehen, können Sie normalerweise in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner bleiben bzw. Ihre freiwillige Versicherung behalten. (Ausnahme: Sie haben früher bereits einmal in Ihrem Wunschland gearbeitet, beziehen dort ebenfalls eine Rente und/oder sind dort auch krankenversichert.) Leistungen können Sie übrigens auch in Anspruch nehmen, wenn Sie später mal in Deutschland zu Besuch sind und dann krank werden sollten.
Pflegeversicherung: Bleibt Ihre Krankenversicherung bei einem Umzug bestehen, gilt dies auch für die Pflegeversicherung. Auf jeden Fall vorher unbedingt bei der Krankenkasse informieren - es gibt zahlreiche Sonderregelungen!
Hausrat- oder Haftpflichtversicherung: Es ist am sinnvollsten, bestehende Verträge zu kündigen und entsprechende Policen in der neuen Heimat abzuschließen. Sprechen Sie aber vorher mit Ihrem Versicherer über Ihre Umzugspläne und lassen Sie sich individuell beraten.

Infos:
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn
www.dvka.de

Bundesministerium für Gesundheit
53109 Bonn
www.bmg.bund.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rochusstr. 1
53123 Bonn
www.bmas.bund.de

Muss ich mein Wertpapier-Depot auflösen?

In den meisten Ländern - so auch in der EU und in der Schweiz - können Sie Ihr Depot behalten, auch ohne deutsche Adresse oder deutsches Konto. Steuern (z.B. auf Zinsen) zahlen Sie in Ihrer neuen Heimat; in Deutschland müssen Sie lediglich Dividenden versteuern.

Was kassiert der Zoll?

Für Umzugsgut sind in der EU und in der Schweiz weder Steuern noch Zoll fällig. (Sonderregelung für die Kanarischen Inseln: Dort wird ein spezieller Nachweis für Umzugsgut verlangt. Sonst wird alles wie Handelsware verzollt.) Auch die Einfuhr eines Autos ist relativ problemlos. Aber das Fahrzeug sollte mindestens 6000 Kilometer auf dem Tacho haben und sechs Monate in Betrieb gewesen sein. Bei der Einfuhr von Neuwagen großer bürokratischer Aufwand!

Kann ich eine Wohnung oder ein Haus kaufen?

In Frankreich, Italien, Spanien und Schweden zum Beispiel ist das für EU-Bürger problemlos möglich; für die Schweiz benötigen Sie eine Extra-Bewilligung. Sonderregelungen bestehen u.a. in Dänemark - Hauptwohnsitz muss im Land sein, sonst nur mit Erlaubnis des Justizministeriums -, in Griechenland - kein Ankauf von Immobilien in Grenzgebieten und militärisch be-deutenden Regionen - und in Österreich - unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland, teils nur mit Zustimmung der Grundverkehrsbehörden der Landesregierungen.

Infos:
Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien (DSA)
Zähringer Str. 373
79108 Freiburg
www.dsa-ev.de

Darf ich Hund und Katze mitnehmen?

Im Prinzip ja. In der EU ist ein Heimtierausweis erforderlich. Eine Tollwut-Impfung wird überall verlangt, auch in der Schweiz, in Schweden außerdem ein besonderer Bluttest. Vorher genau über weitere Detail-Bestimmungen erkundigen.

Infos:
Bundestierärztekammer
Oxfordstraße 10
53111 Bonn
www.bundestieraerztekammer.de

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  • Text: Claudia Steiner
    BRIGITTEwoman 2/2006
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