Steuersplitting - so funktioniert es:
Ein verheiratetes Paar profitiert vom Ehegattensplitting, egal ob die Eheleute Kinder haben oder nicht. Das Splitting ist besonders lukrativ, wenn einer der Partner gut verdient (meistens der Mann) und seine Frau wenig oder gar nichts.
Angenommen, Dieter B. bekommt im Jahr brutto 60.000 Euro, dann hat er durch das Ehegattensplitting jährlich 5.672 Euro (also monatlich stattliche 472,66 Euro) mehr in der Tasche als ein Single mit dem gleichen Gehalt. In 30 Ehejahren sind das 170.160 Euro, geschenkt vom Staat nur dafür, dass seine Frau nicht berufstätig ist. Ein Argument, das ich dann oft zu hören bekomme: "Na und, die Frauen ziehen schließlich die Kinder groß. . . " Aber etwa 40 Prozent der vom Ehegattensplitting begünstigten Ehen sind kinderlos.












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am um
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Hassia
am 11.05.13 um 16:06
Die Ehe ist eine Wirtschaftsgemeinschaft u. das Ehegattensplitting sorgt dafür das sich Eheleute Erwerbs u. Familenarbeit frei unter sich aufteilen können ohne das es zu Verwerfungen kommt. Ansonsten müßte z.B. ein Paar bei dem beide mit einem Halbtagsjob je 30000 Euro im Jahr verdienen etwa 2600 Euro weniger Steuern zahlen, als eins bei dem einer allein in VZ 60000 Euro verdient. Daran kann man deutlich sehen das, dass Ehegattensplitting keine Subvention ist, sondern für Gerechtigkeit sorgt.
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Stahlross
am 07.05.13 um 17:46
Rest:
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Stahlross
am 07.05.13 um 16:33
Rest:
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Stahlross
am 07.05.13 um 16:32
Frau Sick, Sie als Finanzexpertin müssten eigentlich wissen, dass das Ehegattensplitting keine staatliche Förderung der Ehe ist. Vielmehr ist darin eine Korrektur für übermäßige und damit verfassungswidrige steuerliche Belastungen von Ehepaaren zu sehen, bei denen ein Partner mehr verdient als der andere. Das zur steuerlichen Seite. Jetzt zur arbeitsmarktpolitischen Seite: Das Ehegattensplitting ist zeitgemäßer denn je. Da in diesem Land nicht jeder Recht auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz hat (die Zeiten der Vollbeschäftigung sind lange vorbei), ist ihre Argumentation weltfremd bis zynisch. Schlagen Sie im Namen der Gerechtigkeit für jede erwerbslose Ehefrau ein staatlich garantiertes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor, damit diese ein gleich hohes Einkommen erzielt wie ihr Ehemann. Ein solches Beschäftigungsprogramm würde der Allgemeinheit wesentlich mehr kosten.
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Berufstätige Mutter
am 20.03.13 um 15:37
Zur Zeit liest man über dieses Thema andauernd. Ich hatte noch nie Elternzeit (Erziehungsurlaub,haha). Unsere Drei sind sehr oft alleine. Der Papa bringt sie seit Kleinkindtagen ins Bett. Ich habe die Kleinkinderzeit in einer riesigen Hetzerei hinter mich gebracht. Heute sind sie 9,15,17 Jahre. Für viele Probleme bin ich heute kein Ansprechpartner. Und das müssen wir bei der Psychlogin kitten! Will ich Zeit mit meinen Kindern muss ich krank machen,auch am Wochenende. DAS wäre ein Leben ohne Ehegattensplitting. Und der Verdienst ist trotz Studium (Berufsmusikerin) so mies, dass wir uns die Stadt mit 3 Kindern nicht leisten können. Mein Mann hat auf viel Karriere verzichtet.
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Michaela
am 20.03.13 um 11:01
Sehr geehrte Frau Sick
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Ohjeh!!!!
am 18.03.13 um 15:51
Wie wäre es mal mit einem Rechenbeispiel, was es für eine Familie mit 4 Kindern und einem Jahresbrutto von 100 Tsd. Euro im Jahr bedeutet, wenn wir keine Splittingtabelle mehr verwenden: 6000 Euro mehr Steuern im Jahr. Zudem vermisse ich einen klaren Hinweis darauf, dass es bei der Splittintabelle um das Abpuffern der Steuerprogression geht. UND erklären Sie doch bitte einmal, wer sich um über 12 Jährige Kinder (IMMER NOCH KINDER!!!!!!) nachmittags kümmern soll? Hier gibt es praktisch keine Fremdbetreuung mehr. Auch wenn diese nicht mehr ununterbrochen notwendig ist. Wer soll hier wenigstens ab und zu NUR Aufsicht führen? Und vielleicht sogar eine Unterstützung bei einer pädagogisch wertvollen Freitzeitgestaltung. Sorry, alles graue Theorie in Ihrem Artikel, die NICHTS mit dem Leben in einer Familie mit mehreren Kindern gemein hat.
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Ehepaar
am 12.03.13 um 14:51
Frau Sick macht einen eklatanten Fehler: Sie weiß offenbar nicht, wie es vor Einführung des Ehegattensplittings in Deutschland ausgesehen hat. Beide Einkommen wurden addiert und dann voll versteuert. Eine Berufstätigkeit hat sich nach der Heirat nicht gelohnt, da man durch die Eheschließung noch mehr Steuern zahlen musste als vorher. Diese sogenannte rohe Haushaltsbesteuerung wurde vom BVG als verfassungswidrig eingestuft. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings würde wieder den alten Zustand herstellen, und eine Berufstätigkeit würde sich erst recht nicht mehr lohnen. Frau Sick verwechselt vermutlich das Ehegattensplitting mit der gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren bei der Einkommensteuer.
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Steuermann
am 11.03.13 um 16:07
Zitat: "@Inkonsequent
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mr. head
am 11.03.13 um 13:41
Frau Sick, was Sie schreiben ist einfach falsch und reist etliche Dinge aus dem Zusammenhang. Zunächst gibt es das Ehegattensplitting in mehreren europäischen Ländern. In wieder anderen gibt es das Familiensplitting, welches natürlich auch den Ehepartner mit einem Divisor berücksichtig und somit dem Ehegattensplitting entspricht (z.B. Frankreich). Wieder andere Länder kennen keine Steuerprogression, welche hauptsächlich dafür verantwortlich ist, dass das BVG zu der verbindlichen Rechtsprechung gekommen ist. Ohne Steuerprogression wäre keine gemeinsame Verantwortung notwendig. Länder wie Schweden hingegen ermöglichen andere Formen der Verrechnung der gegenseitigen Zuwendung, vorausgesetzt man verpflichtet sich verbindlich und vertraglich zueinander. Ob man das Ehe nennt oder eingetragene Gemeinschaft ist sekundär.
mehr (73)Und wie das Ehegattensplitting Frauen von einer Erwerbstätigkeit abhalten soll seh ich auch nicht. Lohnsteuerklassen 3/5 zu wählen ist eine Option, genau so gut können Ehepaare auch 4/4 wählen. Was Frauen vom arbeiten abhält ist a) eine schlechte Vereinbareit von Familie und Beruf und b) die Tatache das typ. Frauenberufe unterirdisch schlecht bezahlt werden. Will man mehr Frauen in Erwerstätigkeit sehen muß man Anreize dafür schaffen und sie nicht durch die Hinertür für ihr Lebe
Man kann auch anders argumentieren: Jedes Ehepaar bei dem beide arbeiten, nimmt einem anderem Ehepaar bei dem beide arbeitsuchend sind, die Stelle weg, muss also auch wieder von der Allgemeinheit finanziert werden.
Man kann auch anders argumentieren, jedes Ehepaar in dem 2 arbeiten, nimmt einem Ehepaar, in dem beide arbeitsuchend sind, die Stelle weg, muss also auch wieder von der Allgemeinheit finanziert werden.
Wir waren die ganzen Jahre immer an der Grenze zum Besuch vom Jugendamt. Kinderbetreuung? Mindestens 500 EU. Omi? Die kann ich ja nicht aus ihrer eigenen Karriere abziehen. Würde sie auch nie wollen. Ich hatte solch eine Kindheit und wollte sie nicht für meine. Ich rate meinen Kindern definitiv von Kindern
Es ist tragisch und zeugt leider einmal wieder von Inkompetenz und nicht ausreichender Einarbeitung, wenn Sie die Abschaffung des Ehegattensplittings fordern, weil dieses ja "nur Ehemodelle mit einem Vollverdiener und einer Nullverdienerin" fördere und die Allgemeinheit für dieses Modell gerade stehen muss. Haben Sie sich einmal überlegt, dass es durchaus Partner gibt, die beide 100% arbeiten und trotzdem grosse Einkommensunterschiede bestehen? Ist Ihnen das mal durch den Kopf gegangen? Dass reine Arbeiter die 100% arbeiten gehen, nicht gleich viel verdienen können, wie Akademiker in einem 100%-Job? Was wollen Sie erreichen? Dass sich nur noch Akademiker-Paare bilden oder aber nur noch Arbeiter-Paare? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Zudem mache ich Sie darauf aufmerksam, dass im Grundgesetz die Familie besonders geschützt ist und zwar ALLE Familien, nicht nur Familien mit Kindern. Vielleicht sollten Sie sich das einmal durch den Kopf gehen lassen!
Eine getrennte Veranlagung ist für Ehepaare aber auch heute schon möglich, und wenn etwa die Ehefrau meint, damit besser zu fahren, braucht sie diese bloß zu beantragen.
Für Kindern gibt es übrigens Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge.
Sie haben da einiges verwechselt: Denn grundsätzlich haben die Besteuerungsformen (Besteuerung nach Splitting- oder Grundtabelle) nichts mit Hartz IV bzw. Grundsicherung zu tun."
Eben doch. Das Zivilrecht und die Sozalgesetzgebung regeln u.a. die Unterhaltspflicht vor und auch nach der Ehe. Diese Verpflichtung, die man mit der Ehe eingeht, wird im Steuerrecht berücksichtigt, in dem Ehepaare als Wirtschaftseinheit gemeinsam veranlagt werden. Eine Abschaffung der Möglichkeit dieser Veranlagungsform führt bei den meisten Ehepaaren zu einer mehr oder weniger starken Steuermehrbelastung. Viele Paare haben ihre Lebensplanung auf dieser Steuerregelung aufgebaut. Sie machen den Fehler, dieses einzelne Instrument isoliert zu betrachten.
Wenn eine Abschaffung dazu führen soll, noch mehr Frauen in den Beruf zu bringen, wo kommen bittschön die Arbeitsplätze her? Wir haben 3 Mio. Arbeitslose, die Dunkelziffer ist noch viel höher.
Die klassische Alleinverdienerehe ist eben heute nicht mehr typisch! Vielmehr haben wir Phasen in welchen beide verdienen und Phasen in dem ein Partner ohne Job