Familienpolitik

Ehegattensplitting - bitte abschaffen!

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Und wie sieht es mit der Rente aus?

Nehmen wir einmal an, Inge B. ist 63 Jahre alt, als ihr Mann stirbt. Mit seinem - hier beispielhaft unterstellten - Jahreseinkommen von 60.000 Euro hat er sich eine monatliche Rente von 1616 Euro aufgebaut. Davon bekommt Inge B. 60 Prozent Witwenrente (dieser Satz gilt für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, inzwischen liegt er bei 55 Prozent). Das macht 970 Euro monatlich und lebenslang. Wenn Inge B. noch 25 Jahre bis zu ihrem Tod bleiben, summiert sich das immerhin auf 291.000 Euro. Und das, obwohl sie selbst kaum etwas in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Aus ihrem Minijob bekommt Inge B. außerdem noch eine eigene Minirente von 96 Euro im Monat. Dafür hat sie ebenfalls nichts eingezahlt, sondern ausschließlich ihr Arbeitgeber hat Beiträge entrichtet. Übrigens: Eigene Einkünfte der Ehefrau werden bei der Witwenrente gegengerechnet - aber nur dann, wenn der Freibetrag von 718 Euro überschritten ist. Und das ist bei Inge B. nicht der Fall.

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  • Text: Helma Sick
    in Zusammenarbeit mit
    Heide Härtel-Herrmann, Frauenfinanzdienst Köln
    Ein Artikel aus der BRIGITTE, Heft 09/2011, aktualisiert am 5.2.2013
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