Geld lieber unter die Matratze?
Ich habe Geld für die Altersvorsorge in verschiedene Geldanlagen investiert. Nun bin ich in Panik wegen der Bankenkrise. Am liebsten möchte ich mein Geld von der Bank holen und es unter die Matratze legen. Da wäre es wenigstens sicher, auch wenn es keine Zinsen gibt. Oder ist meine Angst übertrieben, was meinen Sie?
Helma Sick: Glauben Sie mir - Panik ist der schlechteste aller Ratgeber. Denn auch mit Panik kann man Geld vernichten. Unters Kopfkissen oder in den Wäscheschrank gehört es jedenfalls nicht. Das wäre ein gefundenes Fressen für jeden Dieb. Und eine Massenpanik, in der alle Anleger ihre Anlagen aufl ösen und ihr Geld zurückfordern, könnte auch die solidesten Finanzinstitute zum Einsturz bringen. Anleger sind in Deutschland so gut abgesichert wie nirgendwo sonst auf der Welt. Wenn Sie also ein langfristiges Ziel haben wie die Altersversorgung und Ihr Geld in unterschiedliche gute Anlagen investiert ist, dann bleiben Sie bitte dabei. Jetzt sind starke Nerven und langer Atem gefragt. Und Sie können sicher sein: Auch die heftigste Krise ist irgendwann vorbei.
Tagesgeldkonto auflösen?
Ich habe zwei Immobilien, die vermietet sind. Und ich habe einen größeren Betrag auf einem Tagesgeldkonto. Nun läuft die Zinsbindung für meine Darlehen demnächst ab, ich könnte also mit dem Geld vom Tagesgeldkonto die Darlehen tilgen. Ich überlege das, weil ich Angst vor einer Bankenpleite habe. Aber ist das auch klug?
Helma Sick: Vermutlich zahlen Sie für Ihren Immobilienkredit mehr Zinsen, als Sie beim Tages- oder Festgeld erhalten. Insofern ist eine Tilgung lohnend. Wie es aber dann steuerlich für Sie aussieht, muss Ihr Steuerberater beurteilen. Denn wenn Sie keine Schulden mehr haben, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern. Wie sich das steuerlich für Sie auswirkt, hängt u. a. von Ihrem Einkommen und Ihrem Steuersatz ab. Dazu müssten Sie also unbedingt Ihren Steuerberater fragen. Die Angst, das Geld auf dem Tagesgeldkonto zu verlieren, ist nicht gerechtfertigt. Sparguthaben sind in großer Höhe geschützt, wenn Ihre Bank dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angehört oder wenn es sich um eine Sparkasse oder Genossenschaftsbank handelt.













