Steuererklärung: Schummeln erlaubt?
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Steuerspartipps 2008
- Handwerker: Sie haben in letzter Zeit Ihr Wohnzimmer streichen oder Ihre Badezimmerfenster austauschen lassen? Dann können Sie die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Mieter und Eigentümer dürfen 20 Prozent der Rechnungssumme (maximal 3.000 Euro ohne Materialkosten!) für Arbeiten in der selbstgenutzten Wohnung geltend machen.
- Computer: Auch Überstunden am heimischen Computer haben ihre Vorteile. Wer nämlich außerhalb seiner Arbeitszeit für berufliche Zwecke einen Computer benötigt, kann mindestens die Hälfte des Kaufpreises als Werbungskosten geltend machen. Kostet der Rechner mehr als 410 Euro, müssen die Anschaffungskosten auf drei Jahre verteilt werden.
- Kinderbetreuung: Kinder können im wahrsten Sinne eine Bereicherung sein. So dürfen Berufstätige oder Alleinerziehende ein Drittel der Betreuungskosten (maximal 4000 Euro) für jedes ihrer unter 14 Jahre alten Kinder geltend machen. Haben sie Kinder im Alter zwischen drei und fünf Jahren können auch Eltern, die nicht arbeiten, zwei Drittel der Betreuungskosten absetzen.
- Altersvorsorge: Wer privat fürs Alter vorsorgt, kann schon heute davon profitieren. Rund 28 Prozent der eigenen gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden.
- Kilometergeld für Vermieter Eigentümer von Mietwohnungen und Mietshäusern dürfen Fahrtkosten absetzen. Wenn sie beispielsweise zum Baumarkt fahren, um Material für Renovierungsarbeiten zu kaufen, oder gelegentlich ein Auge auf das Haus oder die Wohnung werfen, dürfen sie jeden gefahrenen Kilometer mit 0,30 Euro geltend machen.
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