Scheidung: Frauen bekommen eigenen Renten-Anspruch

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BRIGITTE: Gleich bei der Scheidung?

Brigitte Zypries: Richtig. Ausgenommen sind kurze Ehen von bis zu zwei Jahren und geringe Ausgleichswerte. Da findet kein Versorgungsausgleich mehr statt. Für alle anderen erkläre ich das neue Recht an folgendem Beispiel: Ein Ehepaar lässt sich nach zehn Jahren scheiden, der Mann hat einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Betriebsrente bei Daimler, die Frau hat einen Anspruch aus der Versorgung als Bundesbeamtin - und beide haben noch eine Riesterrente. Also gibt es fünf verschiedene Ansprüche, die bisher alle in dem hochkomplizierten Verfahren ausgeglichen werden. Das ersparen wir uns künftig, denn alle diese fünf Versorgungen werden getrennt - also im jeweiligen System - zur Hälfte aufgeteilt.

BRIGITTE: Das klingt derart logisch und richtig - wieso kommt das Gesetz erst jetzt?

Brigitte Zypries: Den ersten Vorstoß in diese Richtung habe ich schon vor vier Jahren gemacht. Es hat aber einige Zeit gedauert, alle Versorgungsträger und die Wirtschaft mit ins Boot zu holen.

BRIGITTE: Wenn Ihr Gesetz Mitte 2009 in Kraft tritt, heißt das also: Eine Frau, deren Ex-Mann 500 Euro Betriebsrente während der Ehe erarbeitet hat, bekommt später automatisch 250 Euro im Monat?

Brigitte Zypries: Genau, grob gesagt soll es so sein. Ohne dem Ex-Mann noch mal hinterher laufen zu müssen, bekommen die Frauen später automatisch ihr Geld. Und zwar direkt auf das Konto, das der Versorgungsträger - im Beispiel Daimler - für sie bei der Scheidung einrichten musste.

BRIGITTE: Moment, wann genau bekommt sie das Geld? Wenn der Ex-Mann in Rente geht? Oder wenn sie selbst in Rente geht? Oder erst, wenn sie wirklich das Rentenalter erreicht hat?

Brigitte Zypries: Wenn sie das Rentenalter erreicht, heute also meist mit 65 Jahren.

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  • Interview: Silke Baumgarten
    Foto: Cinetext
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