Online-Scheidung per Mausklick

Eine Trennung muss nicht immer in einen Rosenkrieg ausarten. Sind sich die Noch-Eheleute einig, können sie die Scheidung sogar schon online vorbereiten.

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Wie funktioniert das?
Sie geben "Scheidung" und "online" bei einer Suchmaschine ein und kommen so auf die Webseiten von Anwälten, die dieses Verfahren anbieten. Dort können Sie die notwendigen Formulare herunterladen, ausfüllen und online an die jeweilige Kanzlei senden. Per Post müssen Sie die Heiratsurkunde, eventuell den Ehevertrag und eine Anwaltsvollmacht nachreichen.

Pluspunkte:
Sie erledigen den lästigen Papierkram vorab am PC - ohne erst einen Kanzleitermin zu vereinbaren. Das spart Zeit. Außerdem brauchen Sie nur eine Rechtsanwältin oder einen Anwalt, weil Sie sich mit Ihrem Mann in allen wichtigen Fragen einig sind (z.B. auch beim Sorgerecht für die Kinder).

Entfällt der Gerichtstermin?
Nein, Sie und Ihr Noch-Ehemann müssen persönlich vor Gericht erscheinen.

Für wen ist das Verfahren geeignet?
Für alle Paare, die nur noch einen juristischen Schlussstrich unter ihre Ehe ziehen wollen.

Ist das auch billiger?
Nein. Ein Scheidungsverfahren kostet immer und überall das Gleiche. Die Gerichtskosten bleiben, und das Anwaltshonorar richtet sich laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem Streitwert, der sich aus dem Gesamteinkommen beider Eheleute ergibt. Wenn also auf einer Website marktschreierisch mit "Scheidungs-Schnäppchen" geworben wird, klicken Sie weiter. Seriöse Anwälte stellen Informationen und Aufklärung in den Vordergrund. Wichtiges Indiz: eine Telefonnummer für Rückfragen.

  • Artikel vom 31.08.2006
  • Fachliche Beratung: Christian Stern-Eilers, Fachanwalt für Familienrecht, Kanzlei Haas & Partner
    BRIGITTE Heft 19/2006
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