Scheidung und Geld - die wichtigsten Infos

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Nur ein Anwalt: Ist das sinnvoll?

Wenn einer von Ihnen auf den eigenen Anwalt verzichtet, ist er auf sich allein gestellt. Wird nur ein Jurist eingeschaltet, kann der zwar die Scheidung einreichen, hat aber dann nicht etwa eine neutrale Vermittlerrolle. Er vertritt entweder Sie oder Ihren Mann und ist somit parteiisch. Das kommt z.B. häufig bei "Online-Scheidungen" vor. Sinnvoller ist es, eine Mediatorin aufzusuchen, mit der man alle strittigen Punkte klärt. Und anschließend treten beide vor Gericht mit eigenen Anwälten auf.

Streit um jede Blumenvase: Wer bekommt was?

Wer was gekauft hat, ist bei der Aufteilung des Hausrats (z. B. Möbel, Geschirr, Fernseher, Computer) egal. Was während der Ehe erworben wurde, wird grundsätzlich auf beide Partner verteilt zwar zweckmäßig und gerecht. besten, man einigt sich untereinander. Denn wenn beide partout das Designersofa und die Stereoanlage haben entscheidet das Gericht.

Meins oder deins: Was wird aus persönlichen Geschenken?

Sie fallen ebenso wenig in den Zugewinn wie größere Schenkungen oder eine Erbschaft. Was jedoch aufgeteilt werden muss, ist eine mögliche Wertsteigerung.
Beispiel: Sie haben Omas Häuschen geerbt, und es liegt in einem Stadtteil, der seit kurzem als "hip" gilt. Dann unterliegt der gestiegene Immobilienwert dem Zugewinnausgleich. Und natürlich auch jenes Geld, das Sie aus den Mieteinkünften im Laufe der Jahre angespart haben.

Familien-Auto: Wer fährt's weiter?

Wenn die Familienkutsche überwiegend genutzt wurde, um die Kinder zur Schule oder den Einkauf nach Hause zu fahren, ist sie ein Gegenstand des Hausrats, und Sie müssen sich einigen, wer es bekommt. Falls es sich bei dem Auto um einen schnittigen Sportwagen handelt, wird der zum Vermögen gezählt und beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.

  • Text: Ina Kirsch; Beratung: Katharina Mosel, Fachanwältin für Familienrecht in Köln
    Foto: prokop/photocase.com
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