Scheidung und Geld - die wichtigsten Infos
- In diesem Artikel:
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- Gütliche Trennung: Worauf muss man achten?
- Neues Unterhaltsrecht: Was ändert sich?
- Unterhalt für die Kinder: Was steht wem zu?
- Unterhaltsverzicht im Ehevertrag: Kann man das noch ändern?
- Und was ist mit der Rente?
- Wie teuer wird eine Scheidung?
- Was bedeutet Zugewinnausgleich?
- Nur ein Anwalt: Ist das sinnvoll?
- Streit um jede Blumenvase: Wer bekommt was?
- Meins oder deins: Was wird aus persönlichen Geschenken?
- Familien-Auto: Wer fährt's weiter?
- Geldanlage: Wer bekommt die Aktien, wer das Sparbuch?
- Gemeinsame Immobilie: Was ist, wenn einer mehr beigesteuert hat?
- Schulden des Mannes: Muss die Frau für die Hälfte aufkommen?
- Gemeinsame Mietwohnung: Wer zieht aus?
- Firma mit aufgebaut: Was bekommt die Frau?
- Pleite-Firma: Muss die Frau ihren Mann unterstützen, wenn sein Unternehmen in den Miesen steckt?
- Buchtipps
- Informationen zur Mediation
Firma mit aufgebaut: Was bekommt die Frau?
Wenn sie im Betrieb ohne Vertrag und unentgeltlich mitarbeitet, hat sie schlechte Karten, was eigene Rentenansprüche oder Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung angeht. Allerdings bekommt sie Geld aus dem Zugewinnausgleich, sie hat Anspruch auf Unterhalt.
Pleite-Firma: Muss die Frau ihren Mann unterstützen, wenn sein Unternehmen in den Miesen steckt?
Sie muss kein Kapital in die Firma buttern, aber ihrem Mann Unterhalt zahlen. Vorausgesetzt, sie verdient Geld und er nicht.
Buchtipps
Informationen zur Mediation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation, online unter www.bafm-mediation.de, Telefon 030/23 62 82 66.











