Was viele immer noch nicht wissen: Privatleute, die in die Pleite rutschen, können eine so genannte Verbraucherinsolvenz beantragen. Dann müssen die Schulden nur noch sechs Jahre lang abgestottert werden. Während dieser Zeit wird alles, was über einer bestimmten "Pfändungsgrenze" liegt, einbehalten und anteilig an die Gläubiger gezahlt. Der Rest der Schulden wird dann erlassen. Alleinstehende Personen haben Anspruch auf mindestens 939 Euro im Monat, die nicht gepfändet werden dürfen; mit jedem Kind steigt dieser Betrag.
Kostenlose Berater nennt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Wilhelmsstraße 11, 34117 Kassel, Tel. 0561/771093; www.bag-schuldnerberatung.de. Tipps und Adressen von Schuldnerberatungsstellen auch unter www.forum-schuldnerberatung.de (auf jeden Fall so früh wie möglich melden: je nach Bundesland bis zu zwölf Monate Wartezeit).
Die Initiative für bürgschaftsgeschädigte Frauen in Berlin bietet bundesweite Beratung –ebenfalls kostenlos und ohne Wartezeiten (Tel. 030/25798198).
Was die Expertinnen allen raten: Wenn Sie schon eine Bürgschaft übernehmen (am besten nicht!), dann informieren Sie sich genau. Zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofs haben mittlerweise besonders die Situation für bürgende Frauen verbessert, bedeuten aber noch keine Entwarnung. Denn: Die Rechtsprechung gilt unter Fachleuten als widersprüchlich. Und: Was bereits rechtskräftig ist, wird durch ein neues Urteil nicht aufgehoben.













