Krankenkasse: Reif für einen Wechsel
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Kinder - das bleibt
Alle jetzigen oder zukünftigen unterhaltsberechtigten Familienmitglieder, also Kinder und nicht berufstätige Ehepartner, müssen zusätzlich einzeln privat versichert werden. Wer Kinder hat, ist deswegen zurzeit in der Gesetzlichen besser aufgehoben - dort sind der Ehepartner und die Kinder kostenlos mitversichert. Sind beide Eltern berufstätig und verdient nur einer über der Versicherungspflichtgrenze, muss der Partner mit dem geringeren Einkommen in der gesetzlichen Kasse bleiben. Die Kinder können dann sowohl beim geringer als auch beim höher verdienenden Elternteil mitversichert werden, zahlen aber auch in der gesetzlichen Kasse eigene Beiträge. Nur in einem Fall haben Kinder Anspruch auf beitragsfreie Mitversicherung: Wenn das Einkommen des Paares über der Pflichtgrenze liegt und der besser verdienende Part in der gesetzlichen Kasse bleibt.
Das wird sich ändern
2009 soll die Beitragsfreiheit für alle Kinder kommen. Dann wird die Kalkulation für Familien durcheinander gewirbelt - und ein Wechsel kann sich unter Umständen lohnen.
Fazit
Nach Einschätzung von Birgit Lein von der Verbraucherzentrale Hamburg hat der Privatpatienten-Status insgesamt einen besseren Ruf, als er es verdient. "Viele private Tarife haben große Lücken", bemängelt die Verbraucherschützerin. Wer sich im Alter die hohen Prämien nicht mehr leisten kann, und in den günstigsten Tarif wechselt, wird zum "Patienten 3. Klasse", denn die Leistungen der gesetzlichen Kasse sind aus Birgit Leins Sicht besser als die des privaten Minimaltarifs. Sie bezweifelt, dass der geplante Basistarif mehr bieten wird.
Ein Wechsel ist trotzdem für bestimmte Personengruppen sinnvoll: Zum Beispiel für Versicherte mit Beihilfe-Anspruch, also für Beamte. Auch wer sicher keine Kinder möchte oder weiß, dass er hohe Prämien auch im Alter zahlen kann, dürfte mit einer privaten Versicherung auch nach der Reform unter Umständen besser fahren.
Innerhalb der Gesetzlichen wechseln
Das bleibt
Wer nicht auf spezielle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen ist, kann seine Krankenkasse heut zu Tage problemlos wechseln - nach anderthalb Jahren und mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist, oder nach einer Beitragserhöhung.
Das wird sich ändern
Auch bei gleichen Beitragssätzen soll es künftig einen Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen geben: Zum Beispiel über einzelne Zusatzleistungen, die Krankenkassen über den gesetzlich festgelegten Teil hinaus anbieten dürfen. Diese Zusatzleistungen sind besonders für chronisch Kranke oder Menschen mit erhöhtem Krankheitsrisiko wichtig. Sie sollten sondern auf weitere Kassenleistungen achten - etwa auf die angebotenen Desease Management Programme (DMP). Dadurch sollen Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen wie Diabetes besser versorgt werden. Außerdem ist bei den so genannten Wahltarifen, also Hausarztmodell, Selbstbehalt sowie Kostenerstattung Neues geplant: Die sollen von den Kassen attraktiver gestaltet werden können. Wie, das steht allerdings noch nicht fest.











