Die erste Zeit fürs Kind

Sobald eine Arbeitnehmerin mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist, steht sie unter Mutterschutz. Das heißt: Ihr darf bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden und ihre Arbeit muss ihren "Umständen" angepasst werden - so steht es im Arbeitsrecht.

  • 0 Kommentare
  •  
  •  

Schwangere dürfen z.B. keine schweren körperlichen Tätigkeiten ausüben und weder nachts noch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Das Einkommen darf deswegen aber nicht verringert werden!

Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung gilt die Schutzfrist: Vor der Geburt muss keine werdende Mutter mehr arbeiten, sie darf aber, wenn sie will. Danach ist Arbeit acht Wochen lang Tabu. Wer gleich nach dem Mutterschutz wieder in den Job will, hat ein Recht auf Stillpausen.

Alle, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (egal ob befristet oder unbefristet), haben Anspruch auf Elternzeit. Selbständige entscheiden selbst, ob, wann und wie lange sie zu Hause bleiben. Die Elternzeit beginnt mit dem Ende der Mutterschutzfrist - vorausgesetzt sie wurde spätestens zwei Wochen nach der Geburt beim Arbeitgeber angemeldet. Wer die Elternzeit später beginnen will, muss sie spätestens acht Wochen vorher schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.

Mütter und Väter (die in einem Unternehmen mit mehr als 15 Angestellten arbeiten) haben einen Rechtsanspruch auf insgesamt drei Jahre Elternzeit. Sie können die Elternzeit auch gemeinsam nehmen (jeder anderthalb Jahre). Maximal ein Jahr der Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes vertagen.

In der Elternzeit darf man bis zu 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Danach haben Mütter und Väter den Anspruch auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. In der Elternzeit darf nicht gekündigt werden.

  • Artikel vom 23.12.2005
Letzte Kommentare
  • Noch kein Kommentar vorhanden. Möchten Sie einen Kommentar schreiben? Das können Sie im Eingabefeld unten.
Kommentar schreiben
Wird nicht angezeigt.
Unter diesem Namen erscheint Ihr Kommentar
Bitte schreiben Sie den Sicherheitscode ab * Andere Zeichenfolge
noch 1000 Zeichen übrig!
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder, alle anderen sind optional.
BRIGITTE im ABO