Abgelehnt. Yesim Fadia war fassungslos, als sie hörte, warum das Diakonische Werk sie nicht als Integrationslotsin einstellen wollte. Der Grund: Sie ist keine Christin. Seit 2006 verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dass Menschen wegen ihrer Religion benachteiligt werden. Also klagte die Deutsch-Türkin - und das Hamburger Arbeitsgericht gab ihr jetzt recht. "Ich kannte die Größe und Macht meines Gegners, deshalb hätte ich nicht damit gerechnet, dass ich in erster Instanz gewinne", sagt Yesim Fadia.
Ein kleines Zeichen, aber sie wünscht sich größere. Inzwischen hat die Diakonie Berufung eingelegt. Yesim Fadia hofft, dass irgendwann der Europäische Gerichtshof über ihren Fall entscheiden wird. Den Weg ist sie bereit zu gehen, umein Präzedenzfall zu werden. Schließlich ist sie auch die erste Klägerin, die recht bekam, weil sie aus Glaubengründen diskriminiert wurde. Die 3.900 Euro Schadensersatz, die Yesim Fadia bekommt, wenn sie recht behält, sieht sie als Zuschuss für ihr neues Geschäft. Denn inzwischen hat sie sich in Hamburg mit einem Reisecafé selbständig gemacht. Viele Kunden sind Ausländer, das Café ist ein Treffpunkt für Menschen aller Kulturen. "Jetzt leiste ich eben hier Integrationsarbeit. Und das mit großem Erfolg."
Auch Sie können sich gegen Diskriminierung wehren. Wie das geht, erläutert Dr. Martina Köppen, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin im Interview auf der nächsten Seite.













