Kündigungsgründe: Das kann Sie den Job kosten

Kündigung wegen zwei Pfandbons: Supermarkt-Kassiererin "Emmely" hat vor dem Bundesarbeitsgericht Recht bekommen und darf zurück in ihren Job. Was Sie bei der Arbeit dürfen und was Kündigungsgründe sind - und wann auch der Chef zu weit geht.

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Was Sie über Kündigungen wissen müssen

Ein Arbeitsverhältnis beenden können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Dem Arbeitgeber sind dabei aber Grenzen gesetzt. Grundsätzlich wird zwischen Betriebs- und Verhaltensbedingten Kündigungen unterschieden. Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung liegen vor, wenn Sie sich schweres Fehlverhalten haben zu Schulden kommen lassen. Wie Sie selbst ihr Verhalten beurteilen, ist dabei unwichtig. Aber keine Sorge. In den meisten Fällen muss Ihr Vorgesetzter Sie abmahnen und Ihnen vier Wochen Zeit geben, Ihr Fehlverhalten abzustellen. Erst dann darf er Ihnen regulär kündigen.

Die Ausnahme von dieser Regel ist die fristlose Kündigung. Sie ist ein sofortiger Rausschmiss. Arbeitgeber dürfen sie aber nur in Ausnahmefällen aussprechen, wenn es wegen Ihres Fehlverhaltens nicht mehr vertretbar wäre, Sie noch einen Tag länger zu beschäftigen.

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  • Text: Veronika von Zahn
    Foto: Getty Images
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