Finger weg: Diebstahl am Arbeitsplatz
Damit es gar nicht erst so weit kommt, lautet die oberste Regel: Verspielen Sie nicht das Vertrauen Ihres Chefs. Denn ist das einmal futsch, haben Sie sehr schlechte Karten. Das zeigt das Beispiel der Berliner Supermarktkassiererin "Emmely", die einen Pfandbon im Wert von 1,30 Euro unterschlagen hatte und daraufhin ihre fristlose Kündigung bekam. Zu Recht, wie die Richter in unteren Instanzen fanden. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr zwar Recht, als sie gegen die Kündigung klagte. Aber ein Grund für eine Abmahnung ist eine solche Aktion allemal.
Bei Unterschlagungen und Diebstahl am Arbeitsplatz geht es nicht um den Wert, den der Mitarbeiter dem Unternehmen nimmt. Es geht vor allem um den Vertrauensverlust.
Auch wenn neuerdings die Arbeitsgerichte bei solchen Bagatellkündigungen nicht mehr ganz so hart entscheiden, sollte man Kugelschreiber und Druckerpapier, Büroklammern und Ordner besser im Büro lassen, um dem Arbeitgeber keine Gründe für eine Kündigung zu bieten.











