Mobbing am Arbeitsplatz: Eine Frau wehrt sich

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Anlaufstellen für Opfer

Gesetz gegen Diskriminierung

Seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Es soll Benachteiligungen wegen Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Identität verhindern oder beseitigen - sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Sektor. Betriebe müssen eine Beschwerdestelle einrichten und gegen Mitarbeiter vorgehen, die andere diskriminieren.

Mehr Infos:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Tel. 030 18/555 18 55 oder online www.antidiskriminierungsstelle.de

Deutscher Antidiskriminierungsverband, www.dadv.de

Antidiskriminierungsverband Deutschland, www.antidiskriminierung.org

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  • Text: Nina Poelchau
    Foto: Getty Images BRIGITTE Heft 12/08
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