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Unterhalt: Wenn der Vater nicht zahlt
Foto: mi.la/photocase
Viele Väter zahlen nach der Trennung keinen Cent für ihre Kinder. Viele zahlen zu wenig, manche unregelmäßig. Warum kommen sie so oft damit durch? Wie können sich Alleinerziehende wehren? Katharina Mosel, renommierte Familienanwältin aus Köln, weiß Auswege.
Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat eine Beschwerde des Jobcenters Plön gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Kiel zurückgewiesen und bestätigt, dass Unterhaltszahlungen in Höhe des in einem Unterhaltstitel festgelegten Betrages vom Einkommen eines Hartz IV-Empfängers abzusetzen sind. Im konkreten Fall hatte der leistungsberechtigte Vater aufgrund einer Jugendamtsurkunde monatlich 245 Euro Kindesunterhalt zu zahlen. Dieser Unterhaltsverpflichtung wollte der Vater mit dem Einkommen aus einem 400-Euro-Job nachkommen. Das Jobcenter Plön rechnete von den 400 Euro allerdings 240 Euro auf den ALG-II-Anspruch des Vaters an und beließ diesem nur 160 Euro anrechnungsfrei. Damit konnte der Vater den Unterhalt nicht mehr zahlen.
Das Jobcenter Plön hatte argumentiert, der Vater sei in seiner derzeitigen Einkommenssituation tatsächlich gar nicht in der Lage, den Unterhalt zu zahlen, und könne deswegen auch
Anstatt mit minderwertigen Kommentaren wie "manche Männder sind schon doof.." zu kommen sollten Sie sich vielleicht zurückhalten wenn sie KEINE Ahnung von dem haben was sie hier ablassen.
Fakt ist (egal ob Mann oder Frau): Titulierter Unterhalt für ein Kind kann von einem Hartz IV Empfänger an den Unterhaltsberechtigten bezahlt werden (Stichwort 400 Euro Job). Dieser bezahlte Unterhalt darf dann eben nicht als Einkommen angerechnet werden! Dies wurde bereits mehrfach von deutschen Gerichten so bestätigt.
Tatsächlich sind es übrigens 160 Euro die behalten werdne dürfen, denn alles über 100 Euro wird bis zur Grenze von 1000 Euro nur zu 80% angerechnet. Bitte lesen Sie Kommentare ordentlich bevor sie meinen darüber (noch dazu falsch) urteilen zu können. Danke.
Ich glaube nicht mehr an die Gerechtigkeit, unseren Staat und seine Gesetze.
Ich bin seit letzten Jahr nach langem Scheidungsverfahren und weil ich müde vom kämpfen war geschieden worden.
Vor Gericht wurde eine Einigung über ein Unterhalt für unsere Tochter (10) und ein Ausgleich für mich festgesetzt .Leider hab ich bis heute noch kein Geld gesehen.Plötzlich ist mein Ex-Mann nicht mehr der Firmeninhaber sondern nur noch der Geschäftsführer mit 800€ Bruttogehalt der ehemaligen eigenen Firma.Plötzlich hat er Privatinsolvenz angemeldet und der Unterhalt des Kindes der sich bis zur Insolvenz auf 4750€ belief und der Ausgleich für mich sind einfach weg..Trotz Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen unterlassender Unterhaltszahlung (die Anzeige läuft immer noch schon seit 8 Monaten ,ich höre einfach nichts mehr von denen???) hab sogar eine Beistandsschaft beim Jugendamt seit Monaten die können aber auch nichts bewirken ...
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