Liebe im Büro: Ratgeber und Tipps

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Liebe am Arbeitsplatz - was ist erlaubt? Tipps von der Rechtsexpertin

Worauf müssen Arbeitnehmer achten, die sich am Arbeitsplatz private E-Mails schicken - und wann wird es brenzlig?

Miriam Behbudi

Miriam Behbudi

Ein Arbeitnehmer hat während der Arbeitszeit grundsätzlich seine Arbeitsleistung zu erbringen. Ist ihm das Versenden privater E-Mails während der Arbeitszeit ausdrücklich verboten, darf er diesem Verbot nicht zuwider handeln.

Sind private E-Mails am Arbeitsplatz erlaubt, darf der Arbeitgeber nicht jegliche private Korrespondenz zwischen zwei Mitarbeitern nur deshalb untersagen, weil diese befreundet sind. Grundsätzlich gehört es zum Recht jedes Menschen auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, selbst zu entscheiden, ob und mit wem er in Beziehungen tritt, sei es, dass der Mitarbeiter eine freundschaftliche Beziehung aufbaut oder eine Liebesbeziehung hat.

Kommt es allerdings aufgrund einer freundschaftlichen oder intimeren Beziehung mit einem Mitarbeiter zu Spannungen innerhalb der Betriebsgemeinschaft, darf der Arbeitgeber eingreifen. Entscheidend ist insoweit beim Übermitteln von privaten E-Mails immer, ob andere Mitarbeiter durch dieses Übersenden gestört oder belästigt werden können. Nach den neuen Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes können Belästigungen und sexuelle Belästigungen u.a. zu Entschädigungen führen. Bei einer Belästigung bewirken oder bezwecken unerwünschte Verhaltensweisen, die mit dem Geschlecht einer Person in Zusammenhang stehen, dass ihre Würde verletzt und ein u.a. von Entwürdigung oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Zu sexuellen Belästigungen gehören auch Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen von pornographischen Darstellungen.

Sollten in einer E-Mail beispielsweise entwürdigende Bilder anderen Mitarbeitern - sei es auch nur fahrlässig - zur Kenntnis gelangen, kann dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen, Kündigungen und Schadensersatzansprüchen führen.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Beziehung mit einem direkten Kollegen ein Grund sein, um sich an eine andere Stelle im Unternehmen versetzen zu lassen?

Einen Anspruch auf Versetzung hat ein Mitarbeiter in so einem Fall grundsätzlich nicht. Nur wenn er wegen eines Interessenkonfliktes Bedenken hätte, sollte er den Arbeitgeber darauf hinweisen. Dieser wird u.U. die Versetzung erwägen, wenn ein anderweitiger Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Falls nicht, kann der Arbeitnehmer die Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes rechtlich nicht durchsetzen.

Kann mich der Chef / die Chefin gegen meinen Willen versetzen oder mir gar kündigen, weil er/sie gegen eine Liebschaft am Arbeitsplatz ist?

Nein. Solche arbeitsrechtlichen Maßnahmen kann der Arbeitgeber allenfalls ergreifen, wenn eine Liebesbeziehung zu Spannungen in der Betriebsgemeinschaft bzw. im Betriebsablauf führt. Abgesehen davon hat der Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, selbst zu entscheiden, ob und mit wem er in Beziehung tritt, würde eine solche Versetzung oder Kündigung tief in das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters eingreifen. Dies wäre grundgesetzwidrig und könnte vom Arbeitgeber daher nicht rechtlich wirksam durchgesetzt werden. Der Arbeitnehmer könnte sich dagegen rechtlich wirksam zur Wehr setzen, d.h. entweder kann er gegen die Versetzung klagen oder ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen, oder er muss gegen die Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage auf Feststellung erheben, dass die Kündigung unwirksam war. Auch hat der Betriebsrat die Möglichkeit, der Zustimmung zu einer solchen Versetzung aufgrund des Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen zu widersprechen.

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  • Artikel vom 19.09.2006
  • (Anmerkung der Verfasserin: Diese Anmerkungen verstehen sich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit - als eine allgemeine Einführung und Wiedergabe, die nicht auf einen anderen Einzelfall ohne weiteres übertragen werden kann!)

    Fachanwältin für Arbeitsrecht Miriam Behbudi, Esche Schümann Commichau, Hamburg, www.esche.de
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