Morgengabe, die

Geschenk, das der Bräutigam am Morgen nach der Hochzeitsnacht der Braut zu ihrer alleinigen Verfügung übergibt.

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Nach altem deutschem Recht stand dieses Geschenk der Frau zu, um sie für den Fall der Witwenschaft abzusichern. Heutzutage ein nur noch selten praktizierter Brauch, der die gegenseitige Verbundenheit (Liebe) stärken und Glück bringen soll.

Zeitgemäße Morgengaben sind zum Beispiel:

1. Die schriftliche Zusicherung des Mannes, sich auch nach der Fortpflanzung (Chromosomen) partnerschaftlich an der Haus- und Erziehungsarbeit zu beteiligen.

2. Ein notariell beglaubigter Vertrag, der die Unterhaltsansprüche der Ehefrau im Falle der Trennung regelt - vor allem dann wenn sie plant, während der Familiengründungsphase länger als drei Jahre (vorwiegend) zu Hause zu bleiben.

Nächster Buchstabe: Namenswahl, die

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