Finanzen und Versicherungen - daran müssen Sie denken!
- In diesem Artikel:
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- 1. Ihr Konto
- 2. Kredite
- 3. Krankenversicherung
- 4. Haftpflichtversicherung
- 5. Hausratversicherung
- 6. Unfallversicherung
- 7. Lebensversicherung
- 8. Gesetzliche Rentenversicherung
- 9. Steuern
- 10. Kindergeld und Riester-Förderung
- 11. Bausparvertrag
- 12. Mietvertrag
- 13. Auto
- 14. Testament
- 15. Was liegt sonst in Ihren Schubladen?
Frisch getrennt oder kurz davor? Dann müssen Sie Ihre Finanzen neu ordnen. BRIGITTE.de hat mithilfe der Finanzberaterin Anne Wulf eine Checkliste für Sie zusammengestellt. Die Expertin gibt den Tipp: "Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das Gericht Ihnen etwas zugesprochen hat! Nur wenn Sie Ihre Verträge tatsächlich ändern, können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen."
1. Ihr Konto
Sorgen Sie dafür, dass gemeinsame Konten getrennt werden - und zwar möglichst schnell. Nur so können Sie verhindern, dass gegen Ihren Willen etwas abgehoben wird, was Sie mühsam vor Gericht zurückfordern müssen. Falls Ihr Mann eine Vollmacht über Ihr Konto hatte, heben Sie sie gegenüber der Bank auf. Denken Sie auch an gemeinsame Kreditkarten!
2. Kredite
Falls Sie zusammen mit Ihrem Mann einen Kredit aufgenommen haben, bitten Sie die Bank, den Kredit zu teilen. Dann haften Sie nur noch für einen Teil der Kreditsumme. Diente das Darlehen dazu, eine Anschaffung für Ihren Mann zu finanzieren? Dann können Sie versuchen, von der Bank eine Freistellung zu bekommen. Ein Recht haben Sie darauf jedoch meist nicht. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aber Hausfrau waren oder ein geringes Einkommen hatten, kann ein Gericht den Vertrag für nichtig erklären.
3. Krankenversicherung
Sind Sie bislang über Ihren Mann gesetzlich versichert gewesen, müssen Sie nach der Scheidung selbst Mitglied einer Krankenkasse werden. Sie haben nach dem Scheidungsurteil drei Monate Zeit, um einen Aufnahmeantrag zu stellen. Sind Ihr Mann und Sie gemeinsam privat versichert, müssen Sie ebenfalls innerhalb einer Dreimonatsfrist den Vertrag splitten. Ihre Kinder können weiterhin über Ihren Mann versichert bleiben, auch wenn sie bei Ihnen wohnen.
4. Haftpflichtversicherung
Schauen Sie im Vertrag nach, auf welchen Namen Ihre Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Sind Sie selbst Versicherungsnehmerin, besteht der Schutz für Sie auch nach der Trennung. Sonst erlischt der Versicherungsschutz für Sie, sobald die häusliche Gemeinschaft mit Ihrem Mann zu Ende ist. Die Haftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt - schließen Sie in diesem Fall also rasch eine eigene ab.













