Was wird aus dem Haus?

Was wird aus dem gemeinsamen Haus oder der Eigentumswohnung, wenn die Ehe zerbricht? Katja Flemming, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Hamburg, beantwortet die wichtigsten Fragen.

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Die Juristin warnt: "Viele Frauen machen sich gar nicht klar, dass sie im Falle einer Scheidung sehr oft einen Verlust erleiden, was die Immobilie in der bisher genutzten Form angeht." Ab dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, muss auf jeden Fall die Nutzung der Immobilie neu geregelt werden. Was bis dahin selbstverständlich gemeinsam von der Familie genutzt wurde, gehört ab dann zwei unabhängigen Personen, oder manchmal auch nur einem der ehemaligen Ehepartner. Im Falle eines Verkaufs kann es zu finanziellen Verlusten kommen, die dann auch von jedem zur Hälfte getragen werden müssen.

Darf ich mit den Kindern in unserem Haus wohnen bleiben?

Das ist nicht automatisch der Fall, aber es kann möglich sein - auch dann, wenn Ihnen das Haus nur zur Hälfte oder gar nicht gehört. Gerade wenn Kinder betroffen sind, die in der Nähe des Wohnorts zur Schule gehen, kann es eine unzumutbare Härte sein, Mutter und Kind zum Umzug zu zwingen. Dies muss jedoch vom Richter entschieden werden. Eine solche Regelung hat das Wohl des Kindes zum Ziel und endet, wenn das Kind die Schule verlässt. Manche Paare einigen sich schon bei der Scheidung darauf, dass die Mutter dem späteren Verkauf schon im Voraus zustimmt, um im Gegenzug bis zu diesem Zeitpunkt ein Nutzungsrecht zu bekommen.

Muss ich meinem Ex-Mann dann Miete bezahlen?

Wenn ihm das Haus zur Hälfte oder ganz gehört - ja. Schließlich nutzen Sie sein Eigentum. Man spricht hier von einer Nutzungsvergütung, deren Höhe sich an den marktüblichen Mieten (Mietspiegel, Vergleichsmiete) orientiert.

Wollen Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung bleiben, sollten Sie zudem bedenken: Ist die Immobilie noch nicht komplett abbezahlt und muss Ihr Ex-Partner Kredite bedienen, kann sich das auf die Höhe Ihres Unterhalts auswirken! Von seinem Einkommen zahlt er zuerst die Raten - was nach Abzug übrigbleibt, steht für Ihren Unterhaltsanspruch zur Verfügung.

Wenn die Kinder schon erwachsen sind: Kann mein Ex-Mann mich zwingen, aus unserem Haus auszuziehen, wenn es mir zur Hälfte gehört?

Wenn Sie beide als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind, müssen Sie auch beide dem Verkauf des Hauses zustimmen. Sind z.B. jedoch die Belastungen für Ihren Ex-Partner zu hoch - wenn er etwa die Kredite nicht mehr bedienen kann oder das Kapital braucht - kann er eine Teilungsversteigerung erzwingen. Dann wird die Immobilie versteigert und der Erlös zwischen den Miteigentümern aufgeteilt. Bei einer solchen Versteigerung erzielen Sie in der Regel jedoch einen viel geringeren Preis als bei einem normalen Verkauf.

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  • Text: Swantje Wallbraun
Letzte Kommentare
  • Simone Walloschek
    am 11.10.10 um 12:18
    Simone17

    Das Gericht hat mir die Eheliche Wohnung zugewiesen. Ich muss an meinen EX ein Nutzungsentgelt in höhe von 250-. € mtl. zahlen. Nun bin ich arbeitslos georden und bekomme weder ALG I noch ALG II. Die Berechnung meinesn Trennungsunterhaltes und des nachehelichen Unterhaltes ist erfolgt und mein EX wurde in Verzug gesetzt. Er zahlt jedoch keinen Unterhalt und meine Anwältin meint es hat auch keinen Sinn vor Gericht zu gehen.
    Kann ich nun von mir aus, den mir zustehenden Unterhaltsanspruch mit dem Nutzungentgelt verrechne?

  • 22winterchen
    am 07.06.09 um 08:59
    Fragen ist das richtig! Ich war immer Hausfrau ,dann kommt Trennung. Er will sofort des Haus Verkauf. Wenn das Haus schon verkauft ist, da bekomme wir gehälfte es Geld. Aber ich habe keine Arbeit, wie kann das Miete und Leben Zahlen? Ob ich bekomme vom EX-Mann als Unterhalt Geld und habe ein Kind da. Oder vom gehälfte des Geld vom Haus, zum Leben? Ich will genau wissen.Er will nächte Jahr Scheidung machen. Er hat eine Geliebte und will schön zum Leben. Bitte helfen Sie mir um Radgeben.
  • sylvia63
    am 07.04.09 um 23:16
    Eine Frage. Wie wird denn der Wert des Hauses bemessen, wenn es vor der Ehe kein Wertgutachten gab? Als wir 1992 heirateten, war das Haus vorhanden, allerdings nur das Erdgeschoß fertig. Im Laufe der Ehe wurde das Haus ausgebaut , incl Sauna, Dampfbad Kaminofen etc. sowie Anlage des Gartens und des Vorgartens.
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