Was wird aus dem Haus?
Ich stehe nicht als Miteigentümerin im Grundbuch. Heißt das, ich gehe nach der Scheidung völlig leer aus, wenn das Haus verkauft wird?
Nein. Wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, also in einer Zugewinngemeinschaft leben, und das Haus wurde während der Ehe gekauft, muss Ihr Partner Sie nach der Scheidung am Netto-Wert (nach Abzug der bestehenden Belastungen) beteiligen. Der Zugewinnausgleich basiert auf dem Vergleich zwischen dem Anfangsvermögen zur Eheschließung und dem Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Derjenige mit dem größeren Vermögenszuwachs muss dem anderen so viel abgeben, dass schließlich beide Partner mit gleich großem Vermögenszuwachs aus der Ehe gehen.
Hat Ihr Mann während der Ehe ein Haus im Wert von 200.000 Euro erworben, das noch mit einer Restschuld von 100.000 Euro belastet ist, hat er einen Zugewinn von 100.000 Euro. Und haben Sie während der Ehe Ersparnisse von 20.000 Euro angesammelt, so muss Ihnen Ihr Mann einen Zugewinnausgleich von 40.000 Euro zahlen (100.000 minus 20.000 = 80.000,- ; davon die Hälfte = 40.000). Das ist unabhängig davon, wer von Ihnen die Kredite für das Haus unterschrieben und bedient hat. Über den Zugewinnausgleich haben Sie aber nur einen Anspruch auf Geld. Sie können nicht verlangen, dass er Ihnen einen Teil des Hauses überschreibt.
Und wenn mein Mann die Wohnung schon vor unserer Hochzeit hatte?
In diesem Fall wird nur der Wertzuwachs oder Wertverlust zwischen Eheschließung und Scheidung berücksichtigt. Um bei obigen Beträgen zu bleiben: Das Haus hatte zu Beginn der Ehe einen Wert von 200.000,- Euro. Zum Zeitpunkt der Scheidung beträgt der Wert noch 180.000,- Euro. Dann hat Ihr Mann gar keinen Zugewinn erzielt. In diesem Fall hatten also nur Sie mit Ihren Ersparnissen einen Zugewinn und müssen Ihrem Ex-Mann 10.000,- Euro zahlen (20.000,- Hälfte = 10.000,-)
Aber auch dann können Sie, falls Sie Kinder haben, unter sehr strengen Voraussetzungen das Recht haben, die Wohnung weiter zu nutzen (s.o.).
Ab 1.9.2009 gibt es eine Gesetzesänderung - was ändert sich?
Die Berechnung des Anfangsvermögens wird neu geregelt. Bisher war das Anfangsvermögen im geringsten Falle 0,- Euro. Ab 1.9. werden auch Schulden berücksichtigt - ein sogenanntes negatives Anfangsvermögen ist dann möglich - was bisher nicht der Fall war. Wurden also während der Ehe Schulden eines Partners abgetragen, die er mit in die Ehe gebracht hat, so wurde dies bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs bisher nicht berücksichtigt. Ab 1.9. muss sich Ihr Ex-Mann in der entsprechenden Konstellation diesen Zugewinn anrechnen lassen. Sollte er Ihnen einen Zugewinnausgleich zahlen müssen, so ist er jedoch nicht verpflichtet, sich dafür zu verschulden.
Anm.: o.a. Ausführungen beziehen sich auf die Zeit ab Zustellung des Scheidungsantrags . Die Zeit der Trennung vor der Scheidung unterliegt einer anderen Regelung. Die Berechnungen beziehen sich auf die bis zum 1.09.2009 geltende Regelung.
Katja Flemming ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Hamburg
















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am um
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Simone Walloschek
am 11.10.10 um 12:18
Simone17
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22winterchen
am 07.06.09 um 08:59
Fragen ist das richtig! Ich war immer Hausfrau ,dann kommt Trennung. Er will sofort des Haus Verkauf. Wenn das Haus schon verkauft ist, da bekomme wir gehälfte es Geld. Aber ich habe keine Arbeit, wie kann das Miete und Leben Zahlen? Ob ich bekomme vom EX-Mann als Unterhalt Geld und habe ein Kind da. Oder vom gehälfte des Geld vom Haus, zum Leben? Ich will genau wissen.Er will nächte Jahr Scheidung machen. Er hat eine Geliebte und will schön zum Leben. Bitte helfen Sie mir um Radgeben.
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sylvia63
am 07.04.09 um 23:16
Eine Frage. Wie wird denn der Wert des Hauses bemessen, wenn es vor der Ehe kein Wertgutachten gab? Als wir 1992 heirateten, war das Haus vorhanden, allerdings nur das Erdgeschoß fertig. Im Laufe der Ehe wurde das Haus ausgebaut , incl Sauna, Dampfbad Kaminofen etc. sowie Anlage des Gartens und des Vorgartens.
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sylvia63
am 07.04.09 um 23:16
Eine Frage. Wie wird denn der Wert des Hauses bemessen, wenn es vor der Ehe kein Wertgutachten gab? Als wir 1992 heirateten, war das Haus vorhanden, allerdings nur das Erdgeschoß fertig. Im Laufe der Ehe wurde das Haus ausgebaut , incl Sauna, Dampfbad Kaminofen etc. sowie Anlage des Gartens und des Vorgartens.
mehr (4)Das Gericht hat mir die Eheliche Wohnung zugewiesen. Ich muss an meinen EX ein Nutzungsentgelt in höhe von 250-. € mtl. zahlen. Nun bin ich arbeitslos georden und bekomme weder ALG I noch ALG II. Die Berechnung meinesn Trennungsunterhaltes und des nachehelichen Unterhaltes ist erfolgt und mein EX wurde in Verzug gesetzt. Er zahlt jedoch keinen Unterhalt und meine Anwältin meint es hat auch keinen Sinn vor Gericht zu gehen.
Kann ich nun von mir aus, den mir zustehenden Unterhaltsanspruch mit dem Nutzungentgelt verrechne?