BRIGITTE: Warum lassen sich so viele Mütter gefallen, dass sich der Vater aus der Verantwortung für die gemeinsamen Kinder stiehlt?
Katharina Mosel: Viele Frauen wollen ihren Ex nicht verklagen, haben Angst vor dem Stress. Ich höre immer wieder: "Ich komme doch auch so zurecht, arbeite lieber mehr, will es mir nicht völlig mit ihm verscherzen." Außerdem sind sie in Sorge, dass ihre Kinder mit hineingezogen werden, der Vater sie zum Beispiel gegen die Mutter aufhetzt.
Katharina Mosel
BRIGITTE: Kommen die Frauen denn nur an Geld, wenn sie ihren Ex verklagen?
Katharina Mosel: Nein, die Mütter können beim Jugendamt auch einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Den gibt es allerdings maximal bis zum zwölften Lebensjahr und er wird maximal 72 Monate pro Kind gezahlt.
BRIGITTE: Ok, aber dieser Vorschuss ist mit 117 Euro für ein kleines Kind geringer als der niedrigste Unterhaltssatz laut Düsseldorfer Tabelle.
Katharina Mosel: Stimmt. Auch deshalb empfehle ich den Frauen: Kämpft um den Unterhalt. Im Extremfall heißt das, den Vater zu verklagen. Das ist Stress, klar. Aber immer mit zu wenig Geld auskommen oder ständig neu um Geld streiten zu müssen, bedeutet auch Stress.
BRIGITTE: Dann gehen wir den Fall doch mal durch. Was muss eine Frau tun, wenn sie um den Unterhalt kämpfen will?
Katharina Mosel: Zunächst muss sie dem Mann schreiben, Auskunft über seine Einkünfte verlangen, und ihn zur Zahlung des Kindesunterhalts auffordern, ab sofort. Ich finde es am besten, wenn sie sich von Anfang an juristisch beraten lässt - der Staat übernimmt die Kosten, falls kein Geld für eine Anwältin vorhanden ist. Wenn die Mutter aber diesen Brief allein auf den Weg bringt, ist wichtig, ihn per Einschrieben Rückschein abzuschicken. Damit hat sie einen Beleg - und er kann nicht sagen: Das Schreiben habe ich nie bekommen.















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am um
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Barbara
am 15.05.12 um 16:58
bei mir ist es wie in diesem fall der vater zahlt keinen unterhalt mehr seit der unterhaltsvorschuss weg ist. ich habe das jugendamt informiert die ihn dann aufgefordert haben den reglsatz zu zahlen darauf hin meldete er sich bei dem amt und meinte er sei nicht in der lage. kurz darauf erhielt ich einen brief vom amt wo mir das amt den vorschlag machte das wir uns auf 40 euro einigen können. oder ich solle selbst eine private einigung versuchen. diese lehnte er ab und ich muß sagen das 40 euro ein bisschen wenig für ein 10 jähriges kind ist.
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Maren
am 03.05.12 um 20:07
ich glaube da gibt es keinen unterschied mehr. auch bei männern macht das Jugendamt nix. es interessiert keinen in deutschland wie es den kindern geht oder ob die eltern bei dem das kind lebt 2 jobs oder mehr machen muss um den kindern etwas bieten zu können.
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Thomas
am 03.05.12 um 15:09
In Deutschland wird diese Diskussion meiner Ansicht nach ziemlich einseitig geführt. Meistens geht es um Väter, die keinen Unterhalt zahlen. Ich bin alleinerziehender Vater von 2 Kindern. Deren Mutter hat noch nie einen Cent Unterhalt gezahlt. Das Jugendamt hilft uns nicht weiter, weil die Mutter ja angeblich nicht leistungsfähig ist, wegen kleinem Kind mit ihrem jetzigen Mann, 400 € Job und so. Blablabla. Ich kanns nicht mehr hören. Ein nicht zahlender Vater in der gleichen Situation wäre vom Jugendamt durch den Wolf gedreht worden. Aber eine Mutter - das ist ja was anderes. Soll der Vater doch zusehen. Schließlich wohnen die Kinder bei ihm, soll er sich doch auch um das finanzielle kümmern. Und so wie es aussieht, bleibt mir wohl nichts anderes übrig. Ich arbeite Vollzeit, damit wir nicht von Hartz IV leben müssen. Und seit der Unterhaltsvorschuss weggefallen ist, schuldet uns die Mutter einen 5-stelligen Betrag an Unterhalt. Als Vater ist man eben immer der Zahlmeister.
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BRIGITTE.de-Team
am 23.04.12 um 13:37
Liebe Andrea,
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Andrea
am 21.04.12 um 18:32
Mein Ex zahlt den Mindestbetrag des Unterhalts. Jetzt sollte er zwecks Neuberechnung seine Einkünfte vorlegen. Er betreibt neben seiner Arbeitsstelle noch eine Werkstatt. Die Einkünfte sind nicht unerheblich. Seine RA findet, das diese Einkünfte nicht in den Unterhalt mit eingerechnet werden dürfen, da sie auf seinen ``Fleiß`` herrühren und er dies ja freiwillig macht und nicht machen müsste. Diese Einkünfte sind in meinen Augen sowieso nicht der Wahrheit entsprechend, kann man ja genug mauscheln! Aber egal, er entzieht sie nicht mir sondern seinen Kindern! Meine Frage ist aber eher, ob dies richtig ist, das zusätzliche Einnahmen aus diesem Gewerbebetrieb nicht zur Unterhaltsberechnung zugerechnet werden?
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Nadine
am 20.03.12 um 18:25
Hallo Maren,
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Maren
am 20.03.12 um 14:21
oh oh das sind ja aussichten, aber muss ich ihm den den umgang erlauben , wenn er nicht zahlt ? habe das alleinige Sorgerecht !
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Nadine
am 20.03.12 um 11:45
Richtig, da muss ich dir recht geben. Wer nicht zahlen will, muss es auch nicht tun....alles nur warme Worte, denn der Staat geht immer den bequemsten Weg. Leider. Habe auch schon alle Distanzen durch, 10 Jahre gekämpft...und was kam dabei raus? NIX. Die einzigen die etwas davon haben sind die Mitarbeiter beim JA (da Sicherung des Arbeitsplatzes), die Rechtsanwälte, Gerichte und Gerichtsvollzieher. In diesem Staat darf der Unterhaltsschuldner ganz legal sein Kind verhungern lassen. Würde derjenige dasselbige tun wo das Kind lebt, säße er schon im Knast. Und dann soll man sich mit solchen Vätern auch noch das Sorgerecht teilen?! "Alles zum Wohle des Kindes" - das ich nicht lache.....
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Nicole
am 20.03.12 um 10:43
Das sind alles warme Worte die im Härtefall nichts aber auch garnichts bewirken. Wenn ein Vater keine Auskünfte geben will und somit auch keinen Kindesunterhalt bezahlt wird ihn in unserem Land weder ein Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher noch ein Staatsanwalt dazu bringen sich zu regen. Für meine Tochter, sie ist 16 Jahre alt steht ein 5stelliger Betrag aus und NIEMAND konnte den Vater dazu bewegen etwas an seinem Verhalten zu ändern. Seit gut 11 Jahre kämpfe ich um das Recht meines Kindes auf Unterhalt-bisher vergebens. Selbst Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung zeigen keine Wirkung, Geldstrafe wurde auferlegt-die hat er natürlich bezahlt-Kindesunterhalt noch immer Fehlanzeige.
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Micha
am 19.03.12 um 20:07
Na da kann ich ja froh sein das ich sexuell abstinent bin,
mehr (204)der vater meiner tochter ist mitlerweile verheiratet und seine frau verdient nicht schlecht er hat auch arbeit die beiden wohnen in einem haus und zahlen keine miete haben 2 autos und noch 2 kinder bekommen. er kümmert sich seit her nicht mehr um unsere tochter und in den rechnungen vom amt wurde seine frau nicht mit ein gerechnet aber die beiden kinder. nun bin ich ratlos den 40 euro reichen vorn und hinten nicht
das ist eine juristische Frage, die wir Ihnen leider nicht beantworten können.
Versuchen Sie es doch einmal bei dieser Website:
http://unterhaltsforum.de/?gclid=COzuhtOevq4CFUe9zAodPTsk-g
Dort können Sie auch Familienanwälte befragen - die erste Frage ist kostenlos.
Viele Grüße,
Ihr BRIGITTE.de-Team
normalerweise musst du ihm den Umgang erlauben, auch bei alleinigem Sorgerecht. Ich persönlich unterscheide da aber zwei Dinge. 1.Würde er denn zahlen und kann aber nicht? oder 2.Will er einfach nicht zahlen?
In meinem Fall ist es so, dass er nicht zahlen will, weil er der Meinung ist das ich mir von dem Geld ein schönes Leben mache. Also bekommt er sein Kind auch nicht. Aber das nimmt er in Kauf. Und wie gesagt, bisher hat uns kein Gesetz weitergebracht oder geholfen, also warum sollte ich mich dann an irgendwelche Gesetze halten? LG
da bleibt einem der ganze Ärger erspart.