Die erbittertsten Scheidungsprozesse toben meist nicht um Geld oder Immobilien, sondern um die Frage: Wer kriegt die Kinder? Es sind die Sorgerechtsstreitigkeiten, in denen Eltern am härtesten kämpfen. "Der Streit um das Sorgerecht ist oft ein Ringen um emotionalen Halt", sagt die Münchner Psychologin und Rechtsanwältin Annegret Wiese. Verlierer sind oft die Kinder.
Gemeinsames Sorgerecht
Das Gesetz geht davon aus, dass Kinder beide Elternteile brauchen. Deshalb schreibt es als Regelfall das gemeinsame Sorgerecht vor. Auch wenn sie nicht mehr zusammen wohnen - die Eltern sollen die wichtigsten Entscheidungen im Leben ihres Kindes zusammen treffen: Welche Schule besucht es? Soll es zur Kommunion oder zur Konfirmation gehen? Wenn ein medizinischer Eingriff nötig ist - wo und von welchem Arzt soll es operiert werden?
Aber nicht für jede Frage, die das Kind betrifft, müssen sich die Eltern verständigen. Derjenige, bei dem das Kind wohnt, darf im Rahmen der so genannten Alltagssorge in weniger wichtigen Dingen allein entscheiden. Darunter fällt zum Beispiel, mit welchen Freunden sich das Kind treffen darf, ob es in einen Sportverein geht oder ein Instrument lernt.
Wenn die Eltern ständig streiten
Nur wenn die Eltern so zerstritten sind, dass sie nicht mehr vernünftig miteinander kommunizieren können, sprechen die Richter das Sorgerecht einem Elternteil alleine zu. Das ist auch dann noch möglich, wenn im Scheidungsprozess zunächst das gemeinsame Sorgerecht beibehalten wurde, sich aber später herausstellt, dass die Eltern in den wichtigen Fragen partout keine Einigung erzielen können.
Denn sind Vater und Mutter in einer Sorgerechtsfrage geteilter Meinung, hat der Richter das letzte Wort. Jede Frage, die auf seinem Tisch landet, wird zum Indiz, dass die gemeinsame Sorge in diesem Fall nicht sinnvoll ist. Das Gericht kann damit die Entscheidung über die gemeinsame Sorge aufheben und einem Elternteil das alleinige Sorgerecht erteilen. Wer das alleinige Sorgerecht für sein Kind will, muss dies im Scheidungsprozess bei Gericht beantragen. Das geschieht nicht selten aus Rache, hat Annegret Wiese beobachtet: "Besonders krasse Fälle habe ich erlebt, wenn es die Frau war, die den Mann verlassen hat." Selbst Männer, die noch nie bei einem Elternabend waren und die Freunde der Kinder nicht kennen, würden dann erbittert darum kämpfen, die Mutter von der elterlichen Sorge auszuschließen.
Danach entscheiden Richter
Bei der Entscheidung, bei welchem Elternteil das Kind am besten aufgehoben ist, legen die Richter drei Prinzipien zugrunde:
- Kontinuität: Wo hat das Kind bisher gewohnt? Wo ist es zur Schule gegangen, wo hat es seine Freunde?
- Bindung: Zu welchem Elternteil hat das Kind die engere Beziehung?
- Förderung: Bei wem hat das Kind die besten Möglichkeiten, sich zu entfalten? Wer ist besser geeignet, das Kind zu erziehen?
Streiten die Eltern über diese Fragen, können die Richter Zeugen vernehmen, etwa Erzieherinnen, Lehrer oder Nachbarn. Auch das Kind selbst darf mitreden. Wenn es älter als 14 Jahre ist, kann das Gericht keine Entscheidung gegen seinen Willen treffen. Bei kleineren Kindern ist es oft schwierig herauszufinden, was sie wirklich wollen. Um sie zu befragen, wird deshalb in der Regel das Jugendamt und häufig auch ein Sachverständiger eingeschaltet. "Wenn das Kind sich plötzlich und radikal auf die Seite eines Partners schlägt, ist das ein Indiz dafür, das sein Willen fremdbestimmt ist", sagt Annegret Wiese. Das Kind hat das Gefühl, es müsse den vermeintlich schwächeren Elternteil schützen und dürfe deshalb den anderen nicht mehr lieben.













