Unterhalt: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wie viel steht Ihnen zu? Wann müssen Sie wieder arbeiten gehen? Die wichtigsten Informationen zum Unterhaltsrecht.

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In diesem Artikel:

1. Unter welchen Voraussetzungen bekommt man nach der Scheidung Unterhalt?

Laut Gesetz besteht ein Anspruch auf Unterhalt, wenn einer der Ex-Ehegatten nach der Scheidung den Lebensstandard, den er während der Ehe geführt hat, nicht aufrechterhalten kann. Das ist der Fall, wenn er nicht arbeiten kann, weil er Kinder betreut, krank ist oder keine Stelle findet; aber auch, wenn er zwar einen Job hat, aber sehr viel weniger verdient, als er während der Ehe zur Verfügung hatte. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt.

Gesetz und Richter legen heute jedoch erheblich härte Maßstäbe an als früher. "Keinesfalls ist eine Ehe eine lebenslange Garantie auf einen bestimmten Status", sagt Rechtsanwältin Birgit Ganteführer-Verstege. Schon nach einer kurzen Übergangszeit müssen die Ehegatten in der Regel selbst zurechtkommen - und damit rechnen, dass sie auf den Lebensstandard zurückfallen, den sie vor der Hochzeit hatten.

Bei der Frage, ob ein Ex-Partner bedürftig und damit unterhaltsberechtigt ist, kommt es auf den Augenblick der Scheidung an.

2. Wie wird der Unterhalt nach der Scheidung berechnet?

Prinzipiell wird die Differenz zwischen den Einkommen beider Partner ermittelt. Von diesem Betrag bekommt derjenige mit dem geringeren Einkommen drei Siebtel, der andere darf vier Siebtel behalten. Beispiel: Er verdient 2100 Euro, sie 1400 Euro. Er muss ihr dann jeden Monat 300 Euro abgeben, sofern die Richter ihr einen Unterhaltsanspruch zusprechen.

Bei der Berechnung, wie hoch der Unterhalt ausfällt, wird jedoch nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen zugrunde gelegt, sondern das unterhaltsrelevante Einkommen. Dazu zählt neben dem Nettogehalt auch der Wohnwert einer eigenen Immobilie. Schulden, Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder und einige berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz werden bei der Berechnung abgezogen, um das unterhaltsrelevante Einkommen zu erhalten.

3. Wie viel Unterhalt bekommen die Kinder?

Wie hoch der Anspruch eines Kindes ist, richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils, der Unterhalt zahlen soll, und dem Alter des Kindes. Die meisten Gerichte nutzen bei der Berechnung des Kindesunterhalts die Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestbetrag für ein Kind unter fünf Jahren liegt demnach bei 279 Euro im Monat. Wer mehr als 4700 Euro verdient, schuldet seinem 18-jährigen Kind monatlich 653 Euro Unterhalt. Nach oben hin ist die Düsseldorfer Tabelle offen: Verdient ein Elternteil mehr als 5100 Euro, entscheiden die Richter individuell über die Höhe des Kindesunterhalts.

Der Düsseldorfer Tabelle liegt die Annahme zugrunde, dass die Eltern die Betreuung des Kindes so organisieren, dass es bei einem Elternteil wohnt und den anderen an zwei Wochenenden im Monat besucht. Verbringt das Kind gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen, kann das Gericht andere Sätze beschließen. Wenn einmalig hohe Kosten entstehen (z.B. eine Klassenfahrt ins Ausland), kann der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, einen Teil davon als Sonderbedarf vom anderen verlangen.

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Letzte Kommentare
  • BRIGITTE.de-Team
    am 09.08.11 um 10:18
    Liebe Userinnen, liebe User,

    leider übersteigt es die Kapazitäten der Redaktion Ihnen an dieser Stelle individuelle Beratung zu geben. Wir können Ihnen nur empfehlen, einmal in unserer Community vorbeizusehen - dort gibt es viele ausführliche Diskussions- und Informationsstränge rund um das Thema "Trennung und Scheidung":

    http://bfriends.brigitte.de/foren/trennung-und-scheidung/

    Wenn Sie Ihre Fragen dort stellen, weiß vielleicht ein anderes Community-Mitglied Rat.

    Gruß und alles Gute

    das BRIGITTE.de-Team

  • Süsse
    am 09.08.11 um 09:19
    Hallo,ich möchte mal Nachfragen wie es aussieht bei einer Scheidung. 50%Berufsunfallrente 60% Schwerbehindertenausweis.gehe ab und an Arbeiten auf 400Euro Basis soweit es meine Gesundheit zu lässt. Bin auch bei einen Psychologen in Behandlung.Manich-Deppressiv zur Zeit verletze ich liebenswerte Menschen und meinen Ehemann.Der sich jetzt trennen möchte und mir sagte das ich für mein Lebensunterhalt selbst sorgen müßte da ich ab und an..soweit es meine Gesundheit zulässt Arbeiten gehe aber selbst um mal was anderes zu sehen.Meistens spielt mir meine Gesundheit einen Streich und kündige dann wieder.Wollte nur zum Lebensunterhalt beitragen damit wir in unserem Haus voran kommen mit den Umbauen.
  • Martha
    am 23.05.11 um 18:52
    Eine Frage:
    Mein Freund ist 6 Jahre verheiratet, seit einem Jahr getrennt, hat nun die Scheidung eingereicht. Keine Kinder. Sie hat während der Ehe ein Gewerbe angemeldet und ab und an etwas verdient.
    Sie wohnt in seinem Haus, kostenlos. Er wohnt in einer Mietwohnung. Nun will sie Unterhalt. Macht keine Anstalten, sich eine Stelle zu suchen.

    Wieviel und wie lange muß er ihr Unterhalt zahlen ? Sein Netto-verdienst EUR 2.200,--.

    Diese Dame lebte und lebt auf seine Kosten.

    Danke für eine Antwort.

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