Serie Alleinerziehende: BRIGITTE setzt sich ein

BGH-Urteil

Unterhalt: Alleinerziehende Mutter soll Vollzeit arbeiten

Mit einem neuen Urteil erhöht der Bundesgerichtshof den Druck auf Alleinerziehende: Eine Mutter wollte von ihrem Ex-Mann Unterhalt für die Betreuung ihrer Tochter - doch das BGH lehnte ab. Das Kind werde in der Schule betreut, die Frau müsse ganztags arbeiten. Zu hart? Familienanwältin Katharina Mosel erklärt, was dieses Urteil für Alleinerziehende bedeutet.

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Der aktuelle Fall

Müssen Alleinerziehende grundsätzlich Vollzeit arbeiten? Das neue BGH-Urteil sorgt für Aufregung.

Müssen Alleinerziehende grundsätzlich Vollzeit arbeiten? Das neue BGH-Urteil sorgt für Aufregung.

Die Mutter aus Grevenbroich hat zwei Kinder, das jüngste geht in die dritte Klasse. Für diese Tochter bekam die Frau, die halbtags arbeitet, zusätzlich zum Kindesunterhalt 440 Euro Betreuungsunterhalt von ihrem Ex-Mann. Das wollte dieser aber nicht mehr zahlen und zog vor Gericht. Denn seit der Unterhaltsreform von 2008 muss der Betreuungsunterhalt nur gezahlt werden, bis das Kind drei Jahre alt ist. Danach ist das betreuende Elternteil grundsätzlich verpflichtet, wieder zu arbeiten, auch in Vollzeit. Voraussetzung ist, dass das Kind entsprechend betreut werden kann.

In diesem Fall lehnte es die Frau ab, ganztags zu arbeiten. Da die Mutter lange krank war, musste die Tochter zwei Jahre in einer Pflegefamilie leben. Nun solle sie sich wieder langsam an die Mutter gewöhnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gab ihr zunächst Recht. Ein Vollzeitjob sei der Familie nicht zumutbar, der Unterhalt müsse weiter gezahlt werden. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) widersprach diesem Urteil nun und hat den Fall nach Düsseldorf zurückverwiesen. Die Tochter könne laut BGH in einer Ganztagsschule betreut werden. Es seien "keine durchgreifenden individuellen Einzelumstände" ersichtlich, die einem Ganztagsjob der Mutter im Wege stehen würden. Das OLG muss den Fall nun erneut prüfen.

Ist das Urteil zu hart?

Katharina Mosel, Fachanwältin für Familienrecht in Köln

Katharina Mosel, Fachanwältin für Familienrecht in Köln

"Im ersten Moment klingt das Urteil natürlich hart", sagt Familienanwältin Katharina Mosel. Doch im Grunde gebe es nur das wieder, was seit der Unterhaltsreform im Gesetz stehe. "Es reicht heute nicht mehr zu sagen: Mein Kind ist klein, ich brauche Unterhalt. Man muss als betreuendes Elternteil Gründe vorlegen, warum das Kind die Betreuung zu Hause braucht." Und in diesem Fall habe die Frau ihre Gründe offenbar nicht ausreichend belegt. Laut Mosel tun sich viele Gerichte noch schwer damit, nach dem neuen Gesetz zu urteilen. Gerade bei kleinen Kindern werde der Unterhaltsanspruch zu schnell durchgewunken. "Es ist der Job des BGH, die Gerichte darauf hinzuweisen, die Fälle genauer zu prüfen."

Alleinerziehende müssen gut argumentieren

Doch wie kann eine Alleinerziehende das Gericht überzeugen, dass ein Vollzeitjob nicht zumutbar ist? Laut Katharina Mosel haben die Mütter und Väter hier viele Möglichkeiten, sie müssten sie nur nutzen. Wenn die Mutter etwa der Meinung ist, dass das Kind in der Ganztagsschule nicht gut betreut wird, kann sie dafür Gründe nennen - dass es zu wenige Aufsichtspersonen gebe, dass das Kind mit der Gruppe nicht zurecht kommt oder dass es nicht individuell gefördert werde. Das kann überprüft oder auch von anderen Eltern bestätigt werden. "Denn oft sind die vorhandenen Einrichtungen lange nicht so gut, wie es der Gesetzgeber in der Theorie annimmt", so Mosel. Wenn man das gut begründet, würde kein Richter verlangen, das Kind dort acht bis zehn Stunden am Tag unterzubringen.

Falls das Kind verhaltensauffällig ist und darum mehr Elternkontakt braucht, könne die Mutter diese Auffälligkeiten erklären und dies etwa mit einer Aussage der Lehrerin stützen. "Sinnvoll ist es auch, dass die Mutter vor Gericht detailliert ihren Tagesablauf vorträgt, Entfernungen zum Arbeitsplatz oder zur Kita mit einbezieht und die Arbeitszeiten bei einer Vollzeitstelle." Ein Vollzeitjob mit Schichtdienst zum Beispiel lässt sich kaum mit den Zeiten einer Ganztagsschule oder einer Kita vereinbaren. Das muss ein Gericht berücksichtigen.
Im äußersten Fall könne auch ein Gutachten durch einen Kinderpsychologen eingebracht werden. "Aber wenn alle Beteiligten ihre Lage gut analysieren und vortragen, sind solche Gutachten in der Regel nicht nötig", so die Erfahrung der Anwältin. Allerdings urteilten die Gerichte sehr unterschiedlich. "Es handelt sich hier um eine Einzelfallrechtsprechung, jeder Fall wird individuell geprüft." Das heißt, wie die Entscheidung am Ende ausfällt, lässt sich schwer vorhersagen und hängt sehr von den beteiligten Personen ab.

Die Verantwortung wird auf die Frauen abgewälzt

Klar ist auch: Die Beweislast liegt allein beim betreuenden Elternteil. Und das seien eben doch meistens die Frauen. "Durch das neue Unterhaltsrecht wird die Verantwortung voll auf die Alleinerziehenden verlagert und man lässt sie damit ziemlich allein", so Katharina Mosel. Da die Betreuungsbedingungen an vielen Orten noch immer katastrophal seien, sei das besonders unglücklich. Dennoch rät die Anwältin den Alleinerziehenden zur Zuversicht. Ihrer Erfahrung nach würden die schwierigen Lebensumstände von Alleinerziehenden und das Alter der Kinder gut bei den Urteilen berücksichtigt. So habe auch die Frau, deren Fall vom BGH behandelt wurde, noch Chancen. "Der Fall wurde ja nun an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Wenn die Frau plausible Gründe nennt, kann sie vielleicht weiter Betreuungsunterhalt beziehen."

  • Artikel vom 05.08.2011
  • Text: Michèle Rothenberg
Letzte Kommentare
  • BRIGITTE.de-Team
    am 27.04.12 um 13:55
    Hallo Noxx72,
    wenn sich Ihre Lebensumstände geändert haben, sollten Sie eine Neubrechnung des Unterhalts beantragen. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Details an einen Familienanwalt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr BRIGITTE.de-Team
  • Noxx72
    am 26.04.12 um 18:46
    Guten Morgen !!!
    Wie soll ich Unterhalt für meine 2 Kinder bezahlen, wenn ich gerade mal ca. 1100-1200 verdiene und alleine wohne. Meine fix kosten belaufen sich auf 710 € . Meine freundin is auch schon weg seit 1ner woche. Sie sucht sich schon eine neue Wohnung nach 5 jahren Beziehung . Ihr wurde das alles zuviel.Wir wurden als Eheähnlichenwohngemeinschaft deklariert. Immer wenn ich Arbeitslos wurde mussten wir den Unterhalt in voller Höhe bezahlen, was ich nicht verstehe. Ich bekam vom Arbeitsamt 624 € und meine freundin ca 1400-1500 €. Das ALG1 reichte gerade so um den Unterhalt zu decken und wir mussten von dem Geld was meine Freundin heim brachte alle anderen Kosten abdecken. Da ich nun selbst für meinen Lebensunterhalt sorgen muss wollte ich fragen ob man irgendwie eine Neuberechnung des veranlassen kann oder ob ich mir in irgeneiner anderen Richtung hilfe holen kann. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
  • Herr_Rhein
    am 22.04.12 um 11:08
    3.

    „Im Übrigen finde ich durchaus, dass die gemeinsame lebenslange Elternschaft als Modell absolut trägt“.
    Um mehr ging es mir auch nicht. Dass elterliche Partnerschaften zerbrechen ist für den Nachwuchs schon schlimm genug und sollte uns „Alten“ zu denken geben. Wenn ihm damit aber ein Elternteil (zumeist der Vater) genommen und dieser auf die Rolle des fortgesetzt alleinigen Ernährers reduziert wird, wird´s traurig. Dass und wie sehr der zweite Elternteil in mehrfacher Hinsicht wichtig für die gesunde Entwicklung des Nachwuchses ist, lässt sich konkret an Statistiken ablesen.
    Wenn es Ihre Zeit erlaubt, dann geben Sie bitte mal „matthias franz teleakademie“ ein und schauen sich den aufgelisteten 43-minütigen Beitrag in Ruhe an.

    MfG

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