BGH-Urteil
Unterhalt: Alleinerziehende Mutter soll Vollzeit arbeiten
Der aktuelle Fall
Müssen Alleinerziehende grundsätzlich Vollzeit arbeiten? Das neue BGH-Urteil sorgt für Aufregung.
Die Mutter aus Grevenbroich hat zwei Kinder, das jüngste geht in die dritte Klasse. Für diese Tochter bekam die Frau, die halbtags arbeitet, zusätzlich zum Kindesunterhalt 440 Euro Betreuungsunterhalt von ihrem Ex-Mann. Das wollte dieser aber nicht mehr zahlen und zog vor Gericht. Denn seit der Unterhaltsreform von 2008 muss der Betreuungsunterhalt nur gezahlt werden, bis das Kind drei Jahre alt ist. Danach ist das betreuende Elternteil grundsätzlich verpflichtet, wieder zu arbeiten, auch in Vollzeit. Voraussetzung ist, dass das Kind entsprechend betreut werden kann.
In diesem Fall lehnte es die Frau ab, ganztags zu arbeiten. Da die Mutter lange krank war, musste die Tochter zwei Jahre in einer Pflegefamilie leben. Nun solle sie sich wieder langsam an die Mutter gewöhnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gab ihr zunächst Recht. Ein Vollzeitjob sei der Familie nicht zumutbar, der Unterhalt müsse weiter gezahlt werden. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) widersprach diesem Urteil nun und hat den Fall nach Düsseldorf zurückverwiesen. Die Tochter könne laut BGH in einer Ganztagsschule betreut werden. Es seien "keine durchgreifenden individuellen Einzelumstände" ersichtlich, die einem Ganztagsjob der Mutter im Wege stehen würden. Das OLG muss den Fall nun erneut prüfen.
Ist das Urteil zu hart?
Katharina Mosel, Fachanwältin für Familienrecht in Köln
"Im ersten Moment klingt das Urteil natürlich hart", sagt Familienanwältin Katharina Mosel. Doch im Grunde gebe es nur das wieder, was seit der Unterhaltsreform im Gesetz stehe. "Es reicht heute nicht mehr zu sagen: Mein Kind ist klein, ich brauche Unterhalt. Man muss als betreuendes Elternteil Gründe vorlegen, warum das Kind die Betreuung zu Hause braucht." Und in diesem Fall habe die Frau ihre Gründe offenbar nicht ausreichend belegt. Laut Mosel tun sich viele Gerichte noch schwer damit, nach dem neuen Gesetz zu urteilen. Gerade bei kleinen Kindern werde der Unterhaltsanspruch zu schnell durchgewunken. "Es ist der Job des BGH, die Gerichte darauf hinzuweisen, die Fälle genauer zu prüfen."
Alleinerziehende müssen gut argumentieren
Doch wie kann eine Alleinerziehende das Gericht überzeugen, dass ein Vollzeitjob nicht zumutbar ist? Laut Katharina Mosel haben die Mütter und Väter hier viele Möglichkeiten, sie müssten sie nur nutzen. Wenn die Mutter etwa der Meinung ist, dass das Kind in der Ganztagsschule nicht gut betreut wird, kann sie dafür Gründe nennen - dass es zu wenige Aufsichtspersonen gebe, dass das Kind mit der Gruppe nicht zurecht kommt oder dass es nicht individuell gefördert werde. Das kann überprüft oder auch von anderen Eltern bestätigt werden. "Denn oft sind die vorhandenen Einrichtungen lange nicht so gut, wie es der Gesetzgeber in der Theorie annimmt", so Mosel. Wenn man das gut begründet, würde kein Richter verlangen, das Kind dort acht bis zehn Stunden am Tag unterzubringen.
Falls das Kind verhaltensauffällig ist und darum mehr Elternkontakt braucht, könne die Mutter diese Auffälligkeiten erklären und dies etwa mit einer Aussage der Lehrerin stützen. "Sinnvoll ist es auch, dass die Mutter vor Gericht detailliert ihren Tagesablauf vorträgt, Entfernungen zum Arbeitsplatz oder zur Kita mit einbezieht und die Arbeitszeiten bei einer Vollzeitstelle." Ein Vollzeitjob mit Schichtdienst zum Beispiel lässt sich kaum mit den Zeiten einer Ganztagsschule oder einer Kita vereinbaren. Das muss ein Gericht berücksichtigen.
Im äußersten Fall könne auch ein Gutachten durch einen Kinderpsychologen eingebracht werden.
"Aber wenn alle Beteiligten ihre Lage gut analysieren und vortragen, sind solche Gutachten in der Regel nicht nötig", so die Erfahrung der Anwältin. Allerdings urteilten die Gerichte sehr unterschiedlich. "Es handelt sich hier um eine Einzelfallrechtsprechung, jeder Fall wird individuell geprüft." Das heißt, wie die Entscheidung am Ende ausfällt, lässt sich schwer vorhersagen und hängt sehr von den beteiligten Personen ab.
Die Verantwortung wird auf die Frauen abgewälzt
Klar ist auch: Die Beweislast liegt allein beim betreuenden Elternteil. Und das seien eben doch meistens die Frauen. "Durch das neue Unterhaltsrecht wird die Verantwortung voll auf die Alleinerziehenden verlagert und man lässt sie damit ziemlich allein", so Katharina Mosel. Da die Betreuungsbedingungen an vielen Orten noch immer katastrophal seien, sei das besonders unglücklich. Dennoch rät die Anwältin den Alleinerziehenden zur Zuversicht. Ihrer Erfahrung nach würden die schwierigen Lebensumstände von Alleinerziehenden und das Alter der Kinder gut bei den Urteilen berücksichtigt. So habe auch die Frau, deren Fall vom BGH behandelt wurde, noch Chancen. "Der Fall wurde ja nun an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Wenn die Frau plausible Gründe nennt, kann sie vielleicht weiter Betreuungsunterhalt beziehen."















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am um
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BRIGITTE.de-Team
am 27.04.12 um 13:55
Hallo Noxx72,
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Noxx72
am 26.04.12 um 18:46
Guten Morgen !!!
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Herr_Rhein
am 22.04.12 um 11:08
3.
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Herr_Rhein
am 22.04.12 um 11:07
2.
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Herr_Rhein
am 22.04.12 um 11:06
1.
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Gloria
am 18.04.12 um 15:44
Hatte es im Oktober von jetzt auf gleich eine neue Freundin in unserem alten gemeinsamen Haus gegeben, gab es 2 Monate später wieder eine andere Freundin und ein ganzes Wochenende in deren Haus. So ziemlich das erste, was mein Kind sagte, als es wieder bei mir im Auto saß war, da hat es mir nicht gefallen, ich will nie wieder zu Papi und und und ... ich habe das dann vorsichtig dem Vater gegenüber thematisierend, der daraufhin ausfallend wurde, mich Lügerei bezichtigte u.v.m. Dann hat der Vater im Dezember nochmal seinen Sohn beim Kinderturnen stehen lassen, ist einfach gefahren, weil unser Kind lieber mit ihm und mir zusammen oder mit mir bei meinem Sport geturnt hätte. Das alles und eine umfängliche Vorgeschichte hat das Vertrauen unseres Kindes in seinen Vater sehr erschüttert. Was uns warum sollte ich da fördern?
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Gloria
am 18.04.12 um 15:38
... 2. Teil
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Gloria
am 18.04.12 um 15:32
Hallo Herr Rhein,
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clyde
am 17.04.12 um 14:19
hm. Mir scheint, auch da gibt es zuviele, die mitreden, ohne es von innen zu kennen... Bin alleinerziehend, berufstätig. 75%, damit mein kind nicht MEHR als 8h Stunden täglich in der Schule und in der Nachmittagsbetreuung verbringen muß.
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Remember
am 01.03.12 um 22:56
Wenn ich solche selbstherrlichen Kommentare von Userinnen hier lese, wie einfach es ist ein Kind mit Vollzeitjob und womöglich noch fast ohne Vaterunterhalt großzuziehen, dann wird mir schlecht. Erstens ist ein (1) Kind nur halb soviel Streß wie zwei oder drei und zweitens gibt es noch lange nicht überall in Deutschlang genügend Ganztagsbetreuungsplätze egal für welches Alter! Ich kenne Kinder die mit 12 Jahren jeden Nachmittag sich selbst überlassen sind und dann im harmlosesten Fall deie Zeit vor dem TV verbringen oder Gott und die Welt anrufen. Andere hängen dann irgendwann rauchend, kiffend und saufend in obskuren Chliquen ab.
mehr (68)wenn sich Ihre Lebensumstände geändert haben, sollten Sie eine Neubrechnung des Unterhalts beantragen. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Details an einen Familienanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BRIGITTE.de-Team
Wie soll ich Unterhalt für meine 2 Kinder bezahlen, wenn ich gerade mal ca. 1100-1200 verdiene und alleine wohne. Meine fix kosten belaufen sich auf 710 € . Meine freundin is auch schon weg seit 1ner woche. Sie sucht sich schon eine neue Wohnung nach 5 jahren Beziehung . Ihr wurde das alles zuviel.Wir wurden als Eheähnlichenwohngemeinschaft deklariert. Immer wenn ich Arbeitslos wurde mussten wir den Unterhalt in voller Höhe bezahlen, was ich nicht verstehe. Ich bekam vom Arbeitsamt 624 € und meine freundin ca 1400-1500 €. Das ALG1 reichte gerade so um den Unterhalt zu decken und wir mussten von dem Geld was meine Freundin heim brachte alle anderen Kosten abdecken. Da ich nun selbst für meinen Lebensunterhalt sorgen muss wollte ich fragen ob man irgendwie eine Neuberechnung des veranlassen kann oder ob ich mir in irgeneiner anderen Richtung hilfe holen kann. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
„Im Übrigen finde ich durchaus, dass die gemeinsame lebenslange Elternschaft als Modell absolut trägt“.
Um mehr ging es mir auch nicht. Dass elterliche Partnerschaften zerbrechen ist für den Nachwuchs schon schlimm genug und sollte uns „Alten“ zu denken geben. Wenn ihm damit aber ein Elternteil (zumeist der Vater) genommen und dieser auf die Rolle des fortgesetzt alleinigen Ernährers reduziert wird, wird´s traurig. Dass und wie sehr der zweite Elternteil in mehrfacher Hinsicht wichtig für die gesunde Entwicklung des Nachwuchses ist, lässt sich konkret an Statistiken ablesen.
Wenn es Ihre Zeit erlaubt, dann geben Sie bitte mal „matthias franz teleakademie“ ein und schauen sich den aufgelisteten 43-minütigen Beitrag in Ruhe an.
MfG
Meinen Glückwunsch zu Vater Nr.1.
Was den problematischen 2. Vater betrifft, kann ich mir kein abschließendes Urteil erlauben, denn meine Einblicke in Ihrer beider Beziehung beschränken sich auf Ihre alleinige und äußerst subjektive Darstellung. Da hilft auch nicht die erste Darstellung eines verwirrten Kindes, oder die Gewaltdarstellung in der Patchwork-Familie weiter. Zumal die folgende Aussage, zum Wunsch des 2. Kindes, nach erleben beider Elternteile, zu seiner vorigen Aussage, „nie wieder zu Papi“ zu wollen, im Widerspruch steht. Ich bin davon überzeugt, dass vorhandene Probleme solcher Art grundsätzlich lösbar sind, aber zumeist nicht zeitig genug von beiden(!) Elternteilen angegangen werden. Das war bei uns, mit anderen Geschlechtervorzeichen, nicht anders. Aber warum akzeptiert ein Kind keine neuen Partnerschaften des Vaters, wenn es selbst Kind einer Folgebeziehung der Mutter ist?
Hallo Gloria,
Vielen Dank nochmal, für Ihre äußerst tiefen Einblicke, in ihre Privatsphäre, wenngleich es mir ein wenig unangenehm ist, diese hier zu lesen, da ich begründet nicht beabsichtige es Ihnen gleich zu tun.
Zum konkreten Fall liegt mittlerweile ein abschließendes Urteil des OLG Düsseldorf vor.
Es geht aus diesem hervor, dass sich der Vater nicht hinreichend um das Kind bemühte, was ich sehr bedaure und meinem Anliegen nicht entspricht. Und ja, beim Vater war finanziell alles im grünen Bereich. Sie können den Ausgang nachlesen (II-2 UF 128/08, insbesondere Rn.23 erscheint mir relevant).
Im Übrigen finde ich durchaus, dass die gemeinsame lebenslange Elternschaft als Modell absolut trägt .... aber eben nicht das Modell Ehe/Beziehung/Liebe ...
Und mit dem Vater meines jüngsten Kindes, 4J, ist es leider so, dass der Vater das Kind durch verschiedene Dinge so traumatisiert hat, dass das Kind nicht mehr zum Vater will - egal wie neutral und oder manipulativ ich frage. Da der Mann bereits zu seiner Tochter, als diese 12J war, mit einer wirren Begründung den Kontakt abgebrochen hat, er seitdem auf arm macht und nichts für seine Tochter und unser Kind zahlt, er mich mehrfach in unserer Beziehung geschlagen und bedroht hat, mein großes Kind massiv bedroht und psychisch terrorisiert hat, bin ich nicht traurig drum, dass mein kleines Kind nicht zum Vater will. Und der hat seitdem auch jeden Wunsch nach Kontakt eingestellt, schickt aber wenigstens zu Weihnachten und Ostern Päckchen. Aber zahlen tut er nichts!
Also da bin ich froh, dass ich mein Kind dort nicht hin schicken muss .... das letzte Mal, im Dezember, kam mein Kind verwirrt zurück.
da ich in dem konkreten Fall zu wenig über den Vater und seinen Willen oder Unwillen zu mehr Zeit mit seinem Kind weiß, kann ich da nur wenig sagen. Da das Kind aber in einer Pflegefamilie und nicht bei seinem leiblichen Vater untergebracht wurde, scheinen die Voraussetzungen da nicht ganz optimal zu sein. An der Höhe des Unterhalts lässt sich ablesen, dass zumindest finanziell bei dem Vater alles im grünen Bereich zu sein scheint.
Sie hatten gefragt, wie ich es denn so halte ... mit der Unterstützung einer guten Beziehung Vater-Kind.
Bei meinem großen Kind, 11J, ist der Vater großartig, ein echter Schatz und toller, liebenswerter Vater. Würde ich morgen in die Gruft fahren, wüßte ich unser Kind beim Vater 1A aufgehoben, geliebt und umsorgt. Da der Vater wochenweise woanders arbeitet, ist unser Kind immer dann bei ihm, wenn er da ist. Mal ist das 50/50, mal weniger. Die Wochenenden verbringen wir sogar oft zusammen; der Vater schläft dann hier.
SICHER geht es: Vollzeit zu arbeiten. Aber zu Lasten des Kindes. Und: Wenn alles GLATT läuft.
Die regelmäßigen Erschwernisse - zB Kind krank? 2 Kinder nacheinander krank? Drei Kinder nacheinander krank, weil sie sich beieinander anstecken? Zum Arzt gehen - ja, WANN denn?
Das neue Unterhaltsrecht kommt zugute: Männern. Besitzenden, eventuell.
Die haben es ja auch durchgesetzt.
Ich habe zu meinem Kind, dessen Vater ja der Meinung ist, daß er mit den (Kindes-)Alimenten die Betreuung, also mich, bezahlt, kürzlich gesagt: daß ICH mir die Zeit auch NEHMEN muß, um ihn zum Fußballtraining zu bringen, daß ich sie genauso wenig einfach HABE wie Papa.
Im Übrigen kenne ich auch genügend Mütter mich selbst eingeschlossen, deren Männer selbständig sind und sich armgerechnet haben. Die müssen keinen Cent bezahlen und nichts produktives Arbeiten und für ihre zwei (in meinem Fall) und teilweise vier Kinder kommt komplett der Staat auf, zumal die Frauen auch noch schwer krank sind und damit kein