Neues Urteil zum Unterhalt: "Erstfrauen" gehen vor

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2011 das Gesetz zum Unterhalt des Bundesgerichtshofs gekippt. "Erstfrauen", deren Ex noch einmal geheiratet hat, können wieder auf mehr Unterhalt hoffen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Urteil.

  • 2 Kommentare
  •  
  •  

Wie lautet das Urteil?
Im Jahr 2008 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine neue Methode zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts entwickelt. Die Folge war, dass viele Erstfrauen weniger Geld als früher bekamen, vor allem dann, wenn die zweite Frau selbst nicht oder nur wenig verdiente. Alle Einkünfte wurden zusammengerechnet und dann durch drei geteilt. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun gekippt (AZ: I BvR 918/10). Die höchsten Richter stellten fest: Nach dem derzeit geltenden Gesetz ist dies nicht erlaubt, die Erstfrauen gehen auf alle Fälle vor. Entscheidend sei der Lebensstandard zum Zeitpunkt der Scheidung.

Bekommen nun alle mehr Geld vom Ex?
Nein, es betrifft vor allem Unterhaltspflichtige mit höherem Einkommen, wenn es also genug Geld zum Verteilen gibt. Bei niedrigen Einkommen und insbesondere, wenn Kinder da sind, wird nichts oder nur wenig mehr herauskommen.

Wer hatte geklagt?
Eine Frau, die 24 Jahre verheiratet war und auch eigene Einkünfte hatte. Ihr Ex hatte neu geheiratet und diese Frau bezog nur eine kleine Rente von 500 Euro. Die zweite Frau wurde bei der Bemessung des Unterhalts berücksichtigt.

Seite:

  1. 1
  2. 2
  • Text: Beate Koma
BRIGITTE
im Abo