Der Fall
Anruf einer empörten BRIGITTE-Leserin: Gerade hat ihr Ex-Mann in einem Brief angekündigt, dass er ab sofort er keinen Unterhalt mehr bezahlen werde - es gelte ja nun das neue Gesetz.
Monika H. (52) erzählt: 23 Jahre war sie verheiratet, hat in dieser Zeit nicht gearbeitet, sondern sich um die Kinder gekümmert - beide wollten es so. Vor zehn Jahren trennte sie sich, seit fünf Jahren ist sie geschieden, hat trotz ihrer langen Auszeit und ihres Alters wieder eine Teilzeitstelle gefunden, kann von dem Gehalt allein aber nicht leben. Der Unterhalt, den ihr Ex-Mann abzüglich ihres Verdienstes bisher anstandslos bezahlte, ist Bestandteil der Scheidungsfolgevereinbarung, die beide vor einem Notar unterschrieben haben. "Kann das neue Gesetz unseren alten Vertrag einfach aushebeln?" fragt sie.
Die Einschätzung der Expertin
Katharina Mosel
Unserer Expertin Katharina Mosel (44), Fachanwältin für Familienrecht aus Köln, zum heftig diskutierten neuen Unterhaltsrecht und seinen Folgen für Geschiedene und Verheiratete.
BRIGITTE: Wie sehen Sie den Fall? Hat der Mann eine Chance - oder einen Knall?
Katharina Mosel: (lacht) Ich tendiere eher zum Knall. Aber wie immer muss ich als Juristin sagen: es kommt auf die Einzelheiten an. Grundsätzlich gilt das neue Gesetz für neue Fälle - also für alle Scheidungen ab 1.1.2008. Dennoch können alte Regelungen abgeändert werden. Ihre Leserin hat einen Unterhaltstitel durch die notarielle Vereinbarung. Wenn ihr Ex-Mann jetzt nicht mehr bezahlt, kann sie aufgrund dieser Vereinbarung eine Zwangsvollstreckung einleiten. Dann muss er sich wehren. Dafür muss er zum Gericht rennen und beantragen, dass er den Unterhalt auf Null abgeändert haben will.
BRIGITTE: Und wie stehen seine Chancen?
Katharina Mosel: In dem neuen Gesetz gibt es für solche so genannten Altfälle eine Übergangsregelung. Die besagt, dass für eine Änderung zwei Vorraussetzungen vorliegen müssen: Erstens muss es eine wesentliche Änderung der Unterhaltsverpflichtung sein - es muss sich also lohnen, den bestehenden Vertrag abzuwandeln. Und zweitens muss es zumutbar sein - und zwar für die Frau. Und deshalb würde ich in dem vorliegenden Fall sagen: Wenn sich außer dem Recht bei den beiden nichts geändert hat, kann Ihre Leserin auf die bisher bestehende Regelung vertrauen.
BRIGITTE: Das heißt aber auch: Die neue Rechtslage kann alte, notariell bestätigte Verträge tatsächlich aufheben?
Katharina Mosel: Ja. Weil es auf Dauer nicht zwei unterschiedliche Rechte geben soll. Wenn ein neues Gesetz beschlossen ist, können alte Verträge auf Antrag geändert werden.
BRIGITTE: In welchem Fall hätte der Mann denn eine Chance aufgrund des neuen Unterhaltsrechtes weniger an seine Ex-Frau zu zahlen?
Katharina Mosel: Wenn das Paar zum Beispiel nur zehn Jahre verheiratet war, die Frau erst um die 40 Jahre alt ist, die Kinder schon älter sind und sie nie gearbeitet hat, weil sie es nicht musste - da wäre eine Änderung eher aussichtsreich.
BRIGITTE: Wie sieht es denn bei Ihnen auf dem Schreibtisch aus? Türmen sich schon die Anträge von Männern, die den Unterhalt reduzieren möchten?
Katharina Mosel: Turmhoch ist der Aktenberg noch nicht. Aber ich habe gut damit zu tun.
BRIGITTE: Ist denn das neue Gesetz zu ungenau und damit eigentlich schlecht, so dass jetzt viele Frauen um ihren Unterhalt fürchten müssen?
Katharina Mosel: Hinter dem neuen Gesetz steht ja die grundsätzliche Idee, dass jeder und jede stärker für sich selbst verantwortlich ist - und diesen Gedanken finde ich nicht schlecht. Die bisherige Regelung war ungerecht - weil die Zweitfrau benachteiligt war. Die Erstfrau war extrem bevorzugt.
BRIGITTE: Aber wenn der Mann keine Zweitfamilie gründet, besteht dann auch die Möglichkeit, dass er jetzt weniger Unterhalt bezahlt?
Katharina Mosel: Ja. Nehmen wir den Fall einer Frau um die 40. Sie hat früher gearbeitet, hat geheiratet, zwei Kinder bekommen und ihren Job - in Absprache mit ihrem Mann - aufgegeben. Wenn dieses Paar nach zehn Jahren geschieden wurde, sie weiterhin nicht arbeitet und Unterhalt bezieht - dann wird man ihr sicherlich jetzt eine Arbeit zumuten können.














ich bin 66Jahre und sehr schlimm von dem rückwirkend geltenden Scheidungsgesetz betroffen, obwohl ich bei meiner Scheidung 2006 - nach immerhin 26 Jahren Ehe , 3 Kindern, häufigen Umzügen ( bedingt durch die Karriere meines Mannes )- eine notarielle Vereinbarung hatte.Die soll nun nicht mehr gelten. Die Anwältin meines Exmannes schrieb, da ich kein Kind unter 3 Jahren habe!!!
Ich möchte die ganze Geschichte gern bei Brigitte erzählen, da sie für hier zu lang ist. Es zeigt die ungeheure Ungerechtigkeit für Frauen auf, die in der neuen rückwirkend auch für Altehen geltenden Gesetzgebung steckt!
Wo kann ich bei Brigitte anrufen oder wer kann mich bei Brigitte interviewen??
Bitte meldet Euch
Bettina