Während der Dauer einer Ehe erwerben die Ehegatten in der Regel Rentenansprüche. Beim Versorgungsausgleich geht es - analog zum Vermögensausgleich - darum, diese Ansprüche aufzuteilen.

Wie hoch die Rentenanwartschaften sind, richtet sich danach, wie viel und wie lange ein Berufstätiger eingezahlt hat. Ein Ehegatte, der für die Familie beruflich zurücksteckt, erwirbt weniger Ansprüche als derjenige, der über die gesamte Dauer der Ehe hinweg Vollzeit arbeitet. Dieses Ungleichgewicht soll der Versorgungsausgleich beheben.

Berücksichtigt werden Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, berufsständischen Versorgungen, Betriebsrenten und private Rentenversicherungen, die die Ehegatten während der Ehe erworben haben. Jeder Versicherte hat das Recht, von seinem Versorgungswerk jederzeit die aktuelle Berechnung seiner Rente zu erfahren. Die Ehegatten haben gegeneinander ebenfalls einen Anspruch auf Auskunft, wie hoch die Rentenansprüche des anderen sind.

Vereinfacht funktioniert der Versorgungsausgleich so: Zugrunde gelegt wird die Rente, die jeder der Ehegatten bekommen würde, wenn sie am Tag der Scheidung in den Ruhestand gehen würden. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen wird durch zwei geteilt; eine Hälfte erhält der Partner mit den geringeren Ansprüchen. Auf diese Weise sind am Tag der Scheidung die Rentenansprüche beider Partner gleich hoch. Beim Versorgungsausgleich wird kein Geld überwiesen; es werden lediglich Ansprüche auf die spätere Rente von einem Rentenkonto auf das andere übertragen.

  • Artikel vom 15.01.2009
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