Haben Sie mit Ihrem Mann keinen Ehevertrag geschlossen, leben Sie mit ihm in einer Zugewinngemeinschaft. Ihr Vermögen teilen sie bei der Scheidung nach den Regeln des Zugewinnausgleichs auf.
Das bedeutet: Alles, was Ihr Mann schon vor der Ehe besaß, gehört auch nach der Scheidung noch ihm. Alles, was Sie mit in die Ehe gebracht haben, bleibt weiter Ihr Besitz. Für jeden Ehegatten wird berechnet, wie viel zusätzliches Vermögen er während der Ehe angehäuft hat - das ist der Zugewinn. Hatten Sie zum Beispiel vor der Ehe 10.000 Euro auf dem Sparbuch und im Augenblick der Scheidung 25.000 Euro, beträgt ihr Zugewinn 15.000 Euro. Hatte Ihr Mann vor der Hochzeit 5.000 Euro gespart und nun 40.000 Euro, hat er 35.000 Euro Zugewinn gemacht.
Aus Sicht des Gesetzgebers tragen beide Partner zu gleichen Teilen dazu bei, dass ein Vermögen entsteht: Wer beruflich zurücksteckt, um sich um Kinder zu kümmern, und deshalb selbst nur wenig sparen kann, hält damit dem anderen Partner den Rücken frei, so dass er arbeiten und Geld zurücklegen kann. Ziel ist es deshalb, dass beide Ehegatten bei einer Scheidung den gleichen Anteil an dem Vermögen bekommen.
Es wird also ermittelt, wer von den Eheleuten mehr Zugewinn erwirtschaftet hat. Derjenige muss dem anderen so viel zahlen, dass am Ende beide mit dem gleichen Vermögens-Plus aus der Ehe gehen. In unserem Beispiel müsste der Mann 10.000 Euro zahlen. Über den Zugewinnausgleich entsteht nur ein Anspruch auf Geld; Sie können nicht eine bestimmte Sache, etwa ein Auto oder ein Möbelstück, von Ihrem Ex-Mann verlangen.
Es ist meist sinnvoll, den Zugewinnausgleich außergerichtlich zu regeln. Wenn es um hohe Beträge geht, entstehen sonst hohe Gerichts- und Anwaltskosten.











