Das sichere Fahrrad

Licht, Klingel, Reflektoren - ist Ihr Fahrrad verkehrssicher und auf dem neuesten Stand? Was laut Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben ist.

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Beleuchtung

  • Vorderradlampe: Ein dynamobetriebener weißer Frontstrahler
  • Weißer Reflektor vorn (kann auch im Strahler integriert sein)
  • Rotes Schlusslicht
  • Ein zusätzlicher roter Reflektor (Rückstrahler)
  • 1 roter Großflächen-Rückstrahler hinten
  • 4 gelbe Pedalrückstrahler: je zwei Reflektoren (vorne und hinten) pro Pedale
  • 8 gelbe Speichenrückstrahler für Vorderrad und Hinterrad. Sie werden auf jeder Radseite montiert (erlaubt sind auch reflektierende Seitenstreifen oder Ringe an den Reifen oder Felgen).

Dynamo

Ab und zu sollten  Front- und Rückstrahler auch mal geputzt werden.

Ab und zu sollten Front- und Rückstrahler auch mal geputzt werden.

Foto: Pressedienst Fahrrad

Das Dynamo ist als Stromlieferant am Fahrrad vorgeschrieben, damit eine immerwährende Stromversorgung gewährleistet ist. Am meisten verbreitet ist der traditionelle "Seitenläufer", bei der die Laufrolle gegen die Seite des Reifens gedrückt wird. Nabendynamos sind dagegen in der Vorderradnabe eingebaut und funktionieren auch bei Regenwetter zuverlässig, während der Seitenläufer dann oftmals einfach durchrutscht.

Batterieleuchten dürfen nur zusätzlich zum Dynamo benutzt werden. Ausnahme: Rennrädern mit einem Gewicht von bis zu elf Kilogramm.

Scheinwerfer: als Frontlicht werden mittlerweile Halogenscheinwerfer empfohlen, sie sind deutlich heller ist als andere Lampen. Gute Scheinwerfer haben auch eine Standlichtfunktion - das Licht leuchtet dann zum Beispiel auch bei einem Stopp an der Ampel weiter.

Für Neuräder ist ein Standlicht beim Rücklicht übrigens schon Pflicht.

Sicherheit

Gesetzlich vorgeschrieben sind außerdem:

Eine funktionierende Klingel

Zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen

BRIGITTE im ABO