Ich (41) bin seit Kurzem arbeitslos und bekomme demnächst ALG 1. Was mache ich jetzt mit meinem Riester-Vertag?
Helma Sick antwortet: Auch als Arbeitslose sind Sie förderungsberechtigt und erhalten die staatlichen Zulagen. Der Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen im Vorjahr. Im kommenden Jahr wird das Arbeitslosengeld zugrunde gelegt. Sie können auch für die Dauer der Arbeitslosigkeit die Beitragszahlung unterbrechen oder reduzieren. Allerdings erhalten Sie dann die staatliche Zulage nicht oder - bei reduziertem Beitrag - nur anteilig.
Hier gibt es noch mehr Antworten auf eure Fragen rund um die Riester-Rente.