In einem kleinen Ort nahe Hildesheim führt das Ehepaar Gesa und Verena und Töchterchen Paula, ein (fast) normales Leben. Doch frei und bedingungslos akzeptiert fühlt sich die Familie in ihrem scheinbar unbeschwerten Leben nicht.
Sie sehen eine Lücke im Gesetz der Ehe für alle – als lesbisches Paar wird ihnen eine beidseitige Mutterschaft nicht gewährt. Und dass, obwohl mehr als 90 Prozent aller Kinder in Regenbogenfamilien bei zwei Müttern leben.
Verena müsse demnach als sogenannte Co-Mutter das Kind als Stiefkind adoptieren. Dieses Verfahren unterscheidet sich zur Regelung für heterosexuelle Paare, wobei der Ehemann sogar dann automatisch als Vater eingetragen wird, wenn er nicht mal der biologische Vater ist.
"Meine Frau ist keine Stiefmutter"
"Meine Frau ist keine Stiefmutter. Wir sind seit mehr als zwanzig Jahren zusammen, wir haben uns gemeinsam für das Kind entschieden, wir haben den ersten Herzschlag gemeinsam gehört." – das äußerte Gesa als leibliche Mutter von Paula gegenüber dem tagesspiegel.
Damit fühlen sich die Frauen immens angegriffen. Der Staat signalisiere klar, dass er diese Art von Familienkonstellation nicht bedingungslos akzeptiert. Das sei laut Gesa Teichert-Akkermann eine "krasse Diskriminierung und Abwertung". Für Gesa war es damals eine politische Entscheidung, die Stiefkindadoption abzulehnen und für ihr Recht zu kämpfen.
Gesa und Verena bekommen viel Zuspruch
Unterstützung bekommen die Mütter aus ihrem Freundes- und Bekanntenkreis, im Dorf und bei der Arbeit zeigen sich die Leute empört. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt das Paar, und betont, dass die Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Müttern primär eine Last für die Kinder sei. Paula habe vor Gesetz nur Gesa als Mutter. Gegenüber Verena als zweite Mutter habe sie somit keinen Anspruch auf Unterhalt, Versorgung oder Erbe.
Immer mehr Leute finden: Das Gesetz muss geändert werden. Auf Instagram gibt es mit "nodoption" eine Bewegung, die für die anerkannte Elternschaft in Regenbogenfamiien kämpft.
Sollte die Mutterschaft von Verena Akkermann im bevorstehenden Prozess vom OLG Celle nicht anerkannt werden, zieht das Paar eine Verfassungsbeschwerde in Erwägung. Unterstützung von außen haben sie dabei allemal.