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Darf ich die Glühwein-Tasse vom Weihnachtsmarkt eigentlich mitnehmen?

Darf ich die Glühwein-Tasse vom Weihnachtsmarkt eigentlich mitnehmen?
© Yummy pic / Getty Images
Ein schöner Abend auf dem Weihnachtsmarkt mit gebrannten Mandeln und Glühwein gehört im Dezember einfach dazu. Aber was ist, wenn mir die Glühweintasse so gut gefällt, dass ich sie mit nach Hause nehmen will? 

Kleine Wichtel, süße Engelchen oder niedliche Elche – die Glühwein-Tassen auf Weihnachtsmärkten sind häufig sehr liebevoll gestaltet und deswegen auch beliebte Sammlerobjekte. Es soll ja auch Menschen geben, die eine Sammlung seit der Ausgabe "Kölner Weihnachtsmarkt 1997" im heimischen Tassenregal haben. Aber ist das überhaupt erlaubt? Dürfen wir die Tassen mit nach Hause nehmen?

Glühwein-Mythen im Check

Schließlich bezahlen wir inzwischen an den allermeisten Ständen rund 2 Euro Pfand pro Tasse. Damit ist doch klar: Wir können das gute Stück Keramik einfach zurückbringen und unser Geld zurückbekommen – oder wir nehmen die Tasse einfach mit nach Hause und haben sie mit dem Pfand "bezahlt". Oder ist das etwa Diebstahl?

Das sagt der Rechts-Experte

Wir haben jemanden gefragt, der es genau wissen muss: Rechtsanwalt Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei "Mingers.Rechtsanwälte", kann doch sicher sagen, ob es sich hierbei um fiesen Tassen-Klau handelt oder wir den Becher nach dem Austrinken einfach einstecken dürfen.

Die Experten-Einschätzung von Markus Mingers: „Die Glühwein-Tasse einfach einzustecken, ist zwar nicht unüblich. Legal ist es aber eigentlich nicht, sie mitzunehmen. Beim Glühweinkauf wechselt zwar der Tasseninhalt den Besitzer, die Tasse selbst aber nicht: Sie bleibt trotz Pfand im Eigentum des Standbesitzers.

Streng genommen machen sich die Standbesucher sogar der Unterschlagung schuldig, wenn sie die Tassen einfach mitnehmen. Rechtlich betrachtet ist das Einstecken der Tasse also eine Straftat. Allerdings ist es auf Weihnachtsmärkten in Deutschland in der Regel trotzdem akzeptiert und sogar gern gesehen, wenn Besucher die Pfandbecher vom Glühweinstand behalten.

Wirklich nachgehen wird dieser Straftat wohl keiner der Standbesitzer. Bereits bei der Produktion wird eingeplant, dass viele von ihnen einfach mitgenommen werden. Wer seinen Glühweinhändler des Vertrauens nicht prellen will, aber trotzdem gern eine Tasse als Andenken hätte, dem bleibt noch der ehrliche Weg. Meist haben Besucher die Möglichkeit, Tassen käuflich und ganz legal am Glühweinstand zu erwerben."

Also: Im Zweifel einfach den Standbetreiber fragen – ist nicht nur legaler, sondern auch wesentlich freundlicher!

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