Die Ampel-Parteien verteidigten in den Debatten die anstehenden Änderungen. Kritik kam von Linke, CDU und AfD, die unter anderem forderten, dass die pandemische Lage nicht zum 25. November auslaufen sollte. Die Union drohte mit einer Blockade der Beschlüsse im Bundesrat. Diese hatte jedoch keinen Erfolg, der Bundesrat gab am Freitag, den 19. November 2021 grünes Licht für die Beschlüsse.
Nach Beschluss im Bundestag: Das sind die Änderungen im Infektionsschutzgesetz
Was bedeutet das jetzt im Einzelnen? Durch den Bundestagsbeschluss läuft die epidemische Lage wie geplant zum 25. November aus und mit ihr die bisherige Rechtsgrundlage der meisten bisher möglichen Corona-Schutzmaßnahmen. Bis zum 15. Dezember gibt es eine sogenannte Übergangsfrist, bis zu diesem Zeitpunkt behalten die aktuellen Maßnahmen weiter ihre Gültigkeit.
Für die Zeit nach dem 15. Dezember haben die Ampel-Parteien einen reduzierten Katalog von Maßnahmen ins Infektionsschutzgesetz geschrieben. Diesen können die Parlamente der Bundesländer per Beschluss individuell in Kraft setzen.
Diese Corona-Maßnahmen sind nicht mehr möglich
- Ausgangssperren
- Kita- und Schulschließungen
- Das Verbot, Sport zu treiben
- Das Verbot von Demonstrationen oder religiösen Veranstaltungen
- Flächendeckende Schließungen von Betrieben, Gastronomie und Hotellerie
Diese Corona-Maßnahmen sind weiterhin möglich
- Abstandsgebot
- Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum
- Masken- und Testpflicht, 3G und 2G-Zugangsregelungen
- Beschränkung von Personenzahlen und Auflagen bei Veranstaltungen, Märkten, Versammlungen, in Betrieben und Einrichtungen, der Gastronomie oder Hotellerie
- Betriebsschließungen im Einzelfall
Im Gegensatz zum ersten Entwurf ermöglichen die Ampel-Fraktionen jetzt doch Kultur- und Freizeiteinrichtungen flächendeckend zu schließen sowie Sportveranstaltungen zu verbieten. Kinos, Theater, Clubs und Diskotheken könnten demnach wieder schließen, sofern die Landesparlamente den reduzierten Katalog in Kraft setzen.
Die Hospitalisierungsrate ist ab sofort der Indikator für neue Corona-Maßnahmen
Die Bundesländer haben sich in der Ministerpräsident:innen-Konferenz jetzt auf sogenannte Schwellenwerte geeinigt. Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 gilt flächendeckend für das jeweilige Bundesland die 2G-Regel für zum Beispiel Veranstaltungen, Hotels und Gastronomie. Ab einem Wert von 6 gilt die 2G-Plus Regel. Jenseits eines Wertes von 9 können Bundesländer Veranstaltungen komplett absagen.
Was ist die Hospitalisierungsrate? Sie gibt an, wie viele der mit Covid-19 Erkrankten pro 100.000 Einwohner ins Krankenhaus eingewiesen wurden. Wenn im eigenen Bundesland die 2G-Regel herrscht, bedeutet dies, dass nur vollständig Geimpfte und Genesene beispielsweise ins Restaurant dürfen. 2G-Plus bedeutet, dass sich vollständig Geimpfte und Genesene zusätzlich noch testen müssen. Die aktuelle Hospitalisierungsrate für Deutschland liegt bei 5,3 (Stand: 18. November 2021). Nur vier Bundesländer liegen derzeit unter einem Wert von 3.
Zukünftig können die Bundesländer die Maßnahmen jeweils für drei Monate beschließen und nach Ablauf wiederum für drei Monate verlängern, jedoch maximal bis zum 19. März 2022. Die Hoffnung der zukünftigen Ampel-Koalition ist es, dass die Winterwelle bis dahin überstanden sein wird.
Diese Corona-Regeln gelten ebenfalls
- Das Fälschen von Impfzertifikaten und der Gebrauch falscher Impfnachweise soll strafbar werden.
- Im Nah- und Fernverkehr soll die 3G-Regel gelten. Ausgenommen sind Schüler:innen.
- Arbeitgeber:innen sollen Homeoffice anbieten müssen, wo es betrieblich möglich ist.
- Ungeimpftes Personal in Pflegeeinrichtungen muss täglich getestet werden. Ebenso wie Besucher:innen.
- Krankenhäuser sollen für die Behandlung von Covid-Patient:innen mehr Geld bekommen.
- Die Arbeitsschutzverordnung soll an Arbeitsplätzen 3G vorschreiben. Wer seinen Impfstatus nicht offenlegen möchte, muss sich täglich testen lassen. Beschäftigte, die sich weigern, müssen im Homeoffice arbeiten oder anderswo eingesetzt werden. Auch eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung oder die Kündigung in letzter Konsequenz wären denkbar.
- Ärzt:innen sollen auch abends und an Wochenenden Impftermine anbieten.
Verwendete Quellen: tagesschau.de, zeit.de